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ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

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. der Aufsichtsbehörde des Heimatkantons, wenn eine der Partnerinnen oder einer der<br />

Partner das Schweizer Bürgerrecht besitzt;<br />

c. der Aufsichtsbehörde des Wohnsitzkantons der Partnerinnen oder der Partner.<br />

7<br />

Das Zivilstandsamt meldet der kantonalen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort der betroffenen<br />

Person Tatsachen, die darauf hindeuten, dass <strong>mit</strong> der beabsichtigten oder erfolgten<br />

Begründung der eingetragenen Partnerschaft eine Umgehung der Bestimmungen über Zulassung<br />

und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern bezweckt wird (Art. 82 Abs. 2<br />

und 3 VZAE 13 ). Zudem teilt es ihr das Resultat allfälliger Abklärungen, seinen Entscheid und<br />

den allfälligen Rückzug des Gesuches <strong>mit</strong>.

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