11.01.2015 Aufrufe

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Abschnitt: Ehefähigkeitszeugnisse<br />

Art. 75<br />

1<br />

Ein für die Trauung einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers im Ausland notwendiges<br />

Ehefähigkeitszeugnis wird auf Gesuch beider Verlobten ausgestellt.<br />

Entspricht dem geltenden Recht (Art. 165 <strong>ZStV</strong>).<br />

2<br />

Zuständigkeit und Verfahren richten sich sinngemäss nach den Vorschriften über das<br />

Vorbereitungsverfahren für eine Eheschliessung in der Schweiz (Art. 62–67 und 69). Besteht<br />

kein Wohnsitz in der Schweiz, so ist das Zivilstandsamt des Heimatortes der Braut oder des<br />

Bräutigams zuständig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!