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ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

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Art. 74 Ehevoraussetzungen nach ausländischem Recht<br />

Sind die Voraussetzungen einer Eheschliessung zwischen ausländischen Staatsangehörigen<br />

nach schweizerischem Recht (Art. 94–96 ZGB) nicht gegeben, so bewilligt die Aufsichtsbehörde<br />

die Eheschliessung, wenn diese nach den Voraussetzungen des Heimatrechts der<br />

oder des Verlobten stattfinden kann (Art. 44 Abs. 2 IPRG) und die Ehe <strong>mit</strong> dem schweizerischen<br />

Ordre public vereinbar ist.<br />

Entspricht dem geltenden Recht (Art. 164 <strong>ZStV</strong>).

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