11.01.2015 Aufrufe

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. Abschnitt: Eheschliessung von ausländischen Staatsangehörigen<br />

Art. 73 Wohnsitz im Ausland<br />

1<br />

Die Aufsichtsbehörde entscheidet über Gesuche um Bewilligung der Eheschliessung zwischen<br />

ausländischen Verlobten, die beide nicht in der Schweiz wohnen (Art. 43 Abs. 2<br />

IPRG).<br />

Entspricht inhaltlich dem geltenden Recht (Art. 163 <strong>ZStV</strong>).<br />

2<br />

Das Gesuch ist beim Zivilstandsamt einzureichen, das die Trauung durchführen soll. Beizulegen<br />

sind:<br />

a. die Eheanerkennungserklärung des Heimat- oder Wohnsitzstaates beider Verlobten<br />

(Art. 43 Abs. 2 IPRG);<br />

b. die Dokumente nach Artikel 64 ausser der Bewilligung nach Artikel 74.<br />

3<br />

Gleichzeitig <strong>mit</strong> dem Entscheid über das Gesuch entscheidet die Aufsichtsbehörde allenfalls<br />

über eine Bewilligung der Eheschliessung nach dem Heimatrecht der oder des Verlobten<br />

(Art. 74) und über die schriftliche Durchführung des Vorbereitungsverfahrens (Art. 69).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!