ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern
ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern
ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2bis<br />
Verlobte, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, legen zusätzlich ein<br />
Dokument zum Nachweis der Rechtmässigkeit ihres Aufenthaltes in der Schweiz bis zum<br />
voraussichtlichen Zeitpunkt der Trauung bei.<br />
rend des Vorbereitungsverfahrens nachweisen. Artikel 64 wird entsprechend ergänzt. Der<br />
Nachweis der Rechtmässigkeit des Aufenthaltes erfolgt grundsätzlich durch das Vorweisen<br />
des Ausländerausweises (s. Art. 72 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und<br />
Erwerbstätigkeit; VZAE; SR 142.201). Das EAZW wird in Absprache <strong>mit</strong> dem BFM<br />
Weisungen erlassen, die regeln, wie vorzugehen ist, wenn es einem Ausländer nicht möglich<br />
ist, ein solches Dokument vorzuweisen (z.B. Bürger eines EU- oder EFTA-Staates oder<br />
Angehörige eines ausländischen Staates, die sich als Touristen in der Schweiz aufhalten und<br />
von der Visumspflicht ausgenommen sind).