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komplette Ausgabe - Comment - Universität Wien

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95/2<br />

3<br />

haben oder zumindest irgendwo einen PC mitbenutzen<br />

können. Das mag für Textverarbeitung und ähnliche<br />

Anwendungen völlig ausreichen, bietet jedoch im allgemeinen<br />

keinen Anschluß an das Universitätsdatennetz.<br />

Zwar ist grundsätzlich mit einem PC (bei Anschaffung<br />

eines Modems) ein Zugang zum Datennetz auch von<br />

zuhause über einen Telefonanschluß möglich, doch verlagert<br />

das unser Problem nur auf die zweite genannte<br />

Voraussetzung: die sachkundige Betreuung. Kaum<br />

einem EDV-Anwender gelingt es auf Anhieb (trotz Handbüchern<br />

und Betriebsanleitungen), ohne fremde Hilfe<br />

seinen PC und sein Modem über eine Wählleitung an das<br />

Datennetz anzuschließen (siehe SLIP sliding away,<br />

<strong>Comment</strong> 95/1). Das EDV-Zentrum ist aber in der gegenwärtigen<br />

Situation personell einfach nicht in der Lage,<br />

diesen Umfang an Betreuung zu leisten: Wenn nur jeder<br />

zehnte Student der Uni <strong>Wien</strong> tatsächlich einen Netzzugang<br />

herstellen will und wenn jede dieser Personen sich<br />

nur ein einziges Mal im Jahr an das EDV-Zentrum um<br />

Hilfe wendet, bedeutet das bereits mehr als 20 Beratungsfälle<br />

pro Tag, Sonn- und Feiertage eingeschlossen.<br />

Das EDV-Zentrum beabsichtigt daher, dieses Betreuungsproblem<br />

gemeinsam mit der Österreichischen Hochschülerschaft<br />

anzupacken und den Studenten als primäre<br />

Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Gebrauch des Datennetzes<br />

die Beratungsstellen der ÖH anzubieten. Auch die<br />

Firma Comp Delphin, der Computershop des ÖHeigenen<br />

Universitätsverlages WUV, könnte den Studenten<br />

durch ein günstiges Paket-Angebot eines „Internet-<br />

PC“ mit passend eingestelltem Modem und vorkonfigurierter<br />

Kommunikationssoftware den Datennetz-Zugang<br />

via Wählleitung erleichtern. Das EDV-Zentrum hat kürzlich<br />

zusätzliche Wählleitungsanschlüsse in Betrieb genommen<br />

und mit leistungsfähigen Modems ausgestattet<br />

(siehe Seite 20) und wird diesen Netzzugang dem Bedarf<br />

entsprechend auch noch weiter ausbauen. Sofern das Betreuungsproblem<br />

in Zusammenarbeit mit der ÖH gelöst<br />

werden kann, soll bis zum Wintersemester 1995/96 ein<br />

eigener Mailbox-Rechner für Studierende in Betrieb genommen<br />

werden, damit zumindest alle Studenten der<br />

Universität <strong>Wien</strong>, die Zugang zu einem PC mit Netzanschluß<br />

haben (sei es in Räumen der Universität oder<br />

über Wählleitung), in halbwegs befriedigender Weise die<br />

Services des Internet nutzen und eMail für ihre Arbeit einsetzen<br />

können.<br />

eMail für alle ...<br />

Die faszinierenden Möglichkeiten, welche die elektronische<br />

Kommunikation heutzutage für den Universitätsbetrieb<br />

bietet, lassen geradezu ein „Grundrecht auf einen<br />

Internet-Anschluß“ für alle Universitätsangehörigen fordern.<br />

Der Akademische Senat der Universität <strong>Wien</strong> hat<br />

daher kürzlich (in seiner Sitzung vom 23. März 1995)<br />

einen umfassenden Grundsatzbeschluß über die Telekommunikation<br />

an der Uni <strong>Wien</strong> gefaßt, in welchem das<br />

EDV-Zentrum unter anderem beauftragt wird, das in den<br />

letzten Jahren begonnene Innovationsprogramm zur<br />

Verbesserung der universitären Kommunikationsinfrastruktur<br />

mit folgenden Schwerpunkten zu verwirklichen:<br />

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●<br />

flächendeckende Verkabelung aller Universitätsgebäude<br />

unter Einbeziehung der gesamten kommunikationstechnischen<br />

Infrastruktur;<br />

vollständige Vernetzung der Universitätsgebäude<br />

untereinander mit einem leistungsfähigen Backbone-<br />

Netz, einschließlich der Integration des Telefon-<br />

Nebenstellennetzes der Universität;<br />

leistungsfähige Anbindung des Universitäts-Datennetzes<br />

an externe Netze (im Raum <strong>Wien</strong>, in Österreich,<br />

international);<br />

Datennetzzugang für alle Universitätsangehörigen in<br />

allgemein zugänglichen Räumen;<br />

Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zum universitären<br />

Datennetz von außerhalb der Universität<br />

(Netzzugänge von Privatwohnungen aus, Netzanbindung<br />

von Studentenheimen, etc.);<br />

Einsatz elektronischer Dienste (eMail usw.) für die<br />

inneruniversitäre und die externe Kommunikation;<br />

Aufbau und Betrieb zentraler Informationsservices<br />

der Universität („Info-Server“).<br />

Wem sollen nun diese elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten<br />

zugute kommen, wer sind die „Universitätsangehörigen“,<br />

für die ein „Grundrecht auf einen<br />

Internet-Anschluß“ postuliert wurde Das Universitätsorganisationsgesetz<br />

gibt präzise Auskunft über den Kreis<br />

der Universitätsangehörigen (§22 UOG bzw. §19<br />

UOG’93): Wissenschaftliches Personal (Universitätsprofessoren,<br />

emeritierte Universitätsprofessoren, Gastprofessoren,<br />

Honorarprofessoren, Universitätsdozenten,<br />

Universitätsassistenten, Lehrbeauftragte, Ärzte in Ausbildung<br />

zum Facharzt, Studienassistenten einschließlich<br />

Demonstratoren und Tutoren sowie Gastvortragende),<br />

Allgemeine Universitätsbedienstete und Studierende.<br />

Alle diese Personen sollen sich also auch mit ihrer persönlichen<br />

eMail-Adresse als Angehörige der Universität<br />

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