komplette Ausgabe - Comment - Universität Wien
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95/2<br />
3<br />
haben oder zumindest irgendwo einen PC mitbenutzen<br />
können. Das mag für Textverarbeitung und ähnliche<br />
Anwendungen völlig ausreichen, bietet jedoch im allgemeinen<br />
keinen Anschluß an das Universitätsdatennetz.<br />
Zwar ist grundsätzlich mit einem PC (bei Anschaffung<br />
eines Modems) ein Zugang zum Datennetz auch von<br />
zuhause über einen Telefonanschluß möglich, doch verlagert<br />
das unser Problem nur auf die zweite genannte<br />
Voraussetzung: die sachkundige Betreuung. Kaum<br />
einem EDV-Anwender gelingt es auf Anhieb (trotz Handbüchern<br />
und Betriebsanleitungen), ohne fremde Hilfe<br />
seinen PC und sein Modem über eine Wählleitung an das<br />
Datennetz anzuschließen (siehe SLIP sliding away,<br />
<strong>Comment</strong> 95/1). Das EDV-Zentrum ist aber in der gegenwärtigen<br />
Situation personell einfach nicht in der Lage,<br />
diesen Umfang an Betreuung zu leisten: Wenn nur jeder<br />
zehnte Student der Uni <strong>Wien</strong> tatsächlich einen Netzzugang<br />
herstellen will und wenn jede dieser Personen sich<br />
nur ein einziges Mal im Jahr an das EDV-Zentrum um<br />
Hilfe wendet, bedeutet das bereits mehr als 20 Beratungsfälle<br />
pro Tag, Sonn- und Feiertage eingeschlossen.<br />
Das EDV-Zentrum beabsichtigt daher, dieses Betreuungsproblem<br />
gemeinsam mit der Österreichischen Hochschülerschaft<br />
anzupacken und den Studenten als primäre<br />
Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Gebrauch des Datennetzes<br />
die Beratungsstellen der ÖH anzubieten. Auch die<br />
Firma Comp Delphin, der Computershop des ÖHeigenen<br />
Universitätsverlages WUV, könnte den Studenten<br />
durch ein günstiges Paket-Angebot eines „Internet-<br />
PC“ mit passend eingestelltem Modem und vorkonfigurierter<br />
Kommunikationssoftware den Datennetz-Zugang<br />
via Wählleitung erleichtern. Das EDV-Zentrum hat kürzlich<br />
zusätzliche Wählleitungsanschlüsse in Betrieb genommen<br />
und mit leistungsfähigen Modems ausgestattet<br />
(siehe Seite 20) und wird diesen Netzzugang dem Bedarf<br />
entsprechend auch noch weiter ausbauen. Sofern das Betreuungsproblem<br />
in Zusammenarbeit mit der ÖH gelöst<br />
werden kann, soll bis zum Wintersemester 1995/96 ein<br />
eigener Mailbox-Rechner für Studierende in Betrieb genommen<br />
werden, damit zumindest alle Studenten der<br />
Universität <strong>Wien</strong>, die Zugang zu einem PC mit Netzanschluß<br />
haben (sei es in Räumen der Universität oder<br />
über Wählleitung), in halbwegs befriedigender Weise die<br />
Services des Internet nutzen und eMail für ihre Arbeit einsetzen<br />
können.<br />
eMail für alle ...<br />
Die faszinierenden Möglichkeiten, welche die elektronische<br />
Kommunikation heutzutage für den Universitätsbetrieb<br />
bietet, lassen geradezu ein „Grundrecht auf einen<br />
Internet-Anschluß“ für alle Universitätsangehörigen fordern.<br />
Der Akademische Senat der Universität <strong>Wien</strong> hat<br />
daher kürzlich (in seiner Sitzung vom 23. März 1995)<br />
einen umfassenden Grundsatzbeschluß über die Telekommunikation<br />
an der Uni <strong>Wien</strong> gefaßt, in welchem das<br />
EDV-Zentrum unter anderem beauftragt wird, das in den<br />
letzten Jahren begonnene Innovationsprogramm zur<br />
Verbesserung der universitären Kommunikationsinfrastruktur<br />
mit folgenden Schwerpunkten zu verwirklichen:<br />
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flächendeckende Verkabelung aller Universitätsgebäude<br />
unter Einbeziehung der gesamten kommunikationstechnischen<br />
Infrastruktur;<br />
vollständige Vernetzung der Universitätsgebäude<br />
untereinander mit einem leistungsfähigen Backbone-<br />
Netz, einschließlich der Integration des Telefon-<br />
Nebenstellennetzes der Universität;<br />
leistungsfähige Anbindung des Universitäts-Datennetzes<br />
an externe Netze (im Raum <strong>Wien</strong>, in Österreich,<br />
international);<br />
Datennetzzugang für alle Universitätsangehörigen in<br />
allgemein zugänglichen Räumen;<br />
Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zum universitären<br />
Datennetz von außerhalb der Universität<br />
(Netzzugänge von Privatwohnungen aus, Netzanbindung<br />
von Studentenheimen, etc.);<br />
Einsatz elektronischer Dienste (eMail usw.) für die<br />
inneruniversitäre und die externe Kommunikation;<br />
Aufbau und Betrieb zentraler Informationsservices<br />
der Universität („Info-Server“).<br />
Wem sollen nun diese elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten<br />
zugute kommen, wer sind die „Universitätsangehörigen“,<br />
für die ein „Grundrecht auf einen<br />
Internet-Anschluß“ postuliert wurde Das Universitätsorganisationsgesetz<br />
gibt präzise Auskunft über den Kreis<br />
der Universitätsangehörigen (§22 UOG bzw. §19<br />
UOG’93): Wissenschaftliches Personal (Universitätsprofessoren,<br />
emeritierte Universitätsprofessoren, Gastprofessoren,<br />
Honorarprofessoren, Universitätsdozenten,<br />
Universitätsassistenten, Lehrbeauftragte, Ärzte in Ausbildung<br />
zum Facharzt, Studienassistenten einschließlich<br />
Demonstratoren und Tutoren sowie Gastvortragende),<br />
Allgemeine Universitätsbedienstete und Studierende.<br />
Alle diese Personen sollen sich also auch mit ihrer persönlichen<br />
eMail-Adresse als Angehörige der Universität<br />
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