(ABB) Tarif C, Tarifvariante FA - Wüstenrot Bausparkasse AG
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Ideal Bausparen<br />
Fassung Oktober 2013<br />
<strong>Wüstenrot</strong> <strong>Bausparkasse</strong> <strong>AG</strong><br />
71630 Ludwigsburg, <strong>Wüstenrot</strong>-Haus<br />
Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (<strong>ABB</strong>)<br />
<strong>Tarif</strong> C, <strong>Tarif</strong>variante <strong>FA</strong><br />
für Neuabschlüsse ab dem 01.10.2013<br />
Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens<br />
§ 1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr<br />
§ 2 Sparzahlungen<br />
§ 3 Verzinsung des Bausparguthabens<br />
§ 4 Zuteilung des Bausparvertrags<br />
§ 5 Nichtannahme der Zuteilung;<br />
Vertragsfortsetzung<br />
§ 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und<br />
Bauspardarlehen<br />
§ 7 Darlehensvoraussetzungen/Sicherheiten<br />
§ 8 Risikolebensversicherung<br />
§ 9 Auszahlung des Bauspardarlehens<br />
§ 10 Agio<br />
§ 11 Verzinsung und Tilgung des<br />
Bauspardarlehens<br />
§ 12 Kündigung des Bauspardarlehens durch<br />
die <strong>Bausparkasse</strong><br />
§ 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung,<br />
Erhöhung von Bausparverträgen<br />
§ 14 Vertragsübertragung, Abtretung und<br />
Verpfändung<br />
§ 15 Kündigung des Bausparvertrags,<br />
Rückzahlung des Bausparguthabens<br />
§ 16 Kontoführung<br />
§ 17 Kontogebühr, Entgelte und<br />
Aufwendungen<br />
§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />
§ 19 Verfügungsberechtigung nach dem Tod<br />
des Bausparers<br />
§ 20 Sicherung der Bauspareinlagen<br />
§ 21 Bedingungsänderungen<br />
Vbb591 [1] 10.2013<br />
Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens<br />
Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen<br />
Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang<br />
an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapital markt unabhängig<br />
ist.<br />
Durch den Abschluss eines Bausparvertrags wird der Bausparer Mit glied<br />
einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Spar phase, also<br />
eine Leistung des Bausparers zu Gunsten der Gemein schaft. Damit erwirbt<br />
der Sparer das Recht auf eine spätere Gegen leistung in Form des besonders<br />
zinsgünstigen Bauspardarle hens. Die Mittel hierfür stammen aus den<br />
von den Bausparern ange sammelten Geldern, ins besondere den Sparund<br />
Tilgungsleistungen.<br />
Der Bausparer schließt hierfür einen Bausparvertrag über eine be stimmte<br />
Bausparsumme ab. Hat er das im Vertrag vereinbarte Min destsparguthaben<br />
angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne,<br />
wird der Vertrag zugeteilt. Durch die Wahl des Mindestsparguthabens und<br />
des Tilgungsbeitrags kann der Bausparer sowohl die Zeitspanne bis zur<br />
Zuteilung als auch die Laufzeit und die effektive Verzinsung des Bauspardarlehens<br />
wesentlich beeinflussen.<br />
Die Bauspar kasse zahlt nach Zuteilung auf Wunsch des Bausparers das<br />
angesparte Gutha ben und – nach positivem Ergebnis der Belei hungs- und<br />
Bonitätsprü fung – das Bauspar darle hen aus. Mit Beginn der Darlehensphase<br />
kann der Bausparer für seine Finan zierung also über einen Betrag<br />
bis zur Höhe der Bausparsumme verfü gen.<br />
Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die <strong>Bausparkasse</strong> unter<br />
Berücksichtigung von Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag<br />
eine Bewer tungszahl. Der Bausparer beeinflusst also mit seinem<br />
Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung. Die Bausparverträge mit den<br />
höchsten Bewertungszahlen haben als erste Anspruch auf Zuteilung.<br />
In der Sparphase besteht für die <strong>Bausparkasse</strong> nur dann die Möglichkeit,<br />
den Bausparvertrag zu kündigen, wenn der Bausparer ihn nicht zielgerichtet<br />
anspart. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn seit Vertragsbeginn<br />
15 Jahre vergangen sind, ohne dass ein Bauspardarlehen ausgezahlt<br />
wurde. Weitere Einzelheiten enthält § 15 Abs. 2.<br />
Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im <strong>Bausparkasse</strong>ngesetz<br />
geregelt. Der wichtigste Verwendungszweck ist der Er werb<br />
von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses.<br />
Zulässige wohnungswirtschaftliche Verwendungen sind zum Beispiel<br />
auch Aus- und Umbauten, Modernisierungen, Umschul dungen und der<br />
Erwerb von Altenwohnrechten.<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Alexander Erdland<br />
Sitz der Gesellschaft: Ludwigsburg - Amtsgericht Stuttgart HRB 205323<br />
Soweit die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der <strong>Bausparkasse</strong><br />
Gestaltungsermessen einräumen, wird die <strong>Bausparkasse</strong> darauf<br />
achten, dass eine Gleichbehandlung gewahrt wird und eine unterschiedliche<br />
Behandlung nur dann erfolgt, wenn hierfür sachgerechte Gründe<br />
vorliegen. Bei den Regelungen zu § 2 Abs. 1, § 13 Abs. 1 sowie § 15 Abs.<br />
1 wird die <strong>Bausparkasse</strong> hierzu die Entscheidungen basierend auf den<br />
gemäß § 5 Abs. 1 Alternative 1 des <strong>Bausparkasse</strong>ngesetzes festgelegten<br />
aufsichtsrechtlichen Grundsätzen und Kriterien treffen, die vorrangig der<br />
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Bausparkollektivs und der Einhaltung<br />
zwingend rechtlicher Vorgaben dienen. Bei der Ausübung ihres von<br />
diesen Regelungen eingeräumten Gestaltungsermessens kann die <strong>Bausparkasse</strong><br />
ihre Zustimmung verweigern oder auch unter Auflagen erteilen,<br />
wenn beispielsweise der Bausparvertrag schon vor- oder zwischenfinanziert<br />
ist oder der <strong>Tarif</strong> im Neugeschäft nicht mehr angeboten wird. Im letzten<br />
Fall kann beispielsweise eine Erhöhung der Bausparsumme mit einem<br />
<strong>Tarif</strong>wechsel in einen aktuell im Neugeschäft von der <strong>Bausparkasse</strong> angebotenen<br />
<strong>Tarif</strong> verbunden werden.<br />
Konditionenübersicht<br />
Abschlussgebühr<br />
1 % der Bausparsumme<br />
Kontogebühr<br />
Sparphase 9,20 €<br />
Darlehensphase 9,20 €<br />
Guthabenzinsen jährlich 0,1 %<br />
Darlehenszins (gebundener Sollzins) jährlich 3,2 %<br />
Agio<br />
2 % des Bauspardarlehens<br />
Effektiver Jahreszins ab Zuteilung<br />
nach Preisangabenverordnung 3,74 % – 4,69 %<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Entgelte/Gebühren erhoben<br />
gemäß § 6 Abs. 2, § 8, § 15 Abs. 1 und § 17.<br />
§ 1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr<br />
(1) Die <strong>Bausparkasse</strong> bestätigt dem Bausparer unverzüglich die An nahme<br />
des Bausparantrags und den Vertragsbeginn. Die Bauspar summe soll<br />
mindestens 10.000 EUR betragen. Für den Bausparvertrag richtet die <strong>Bausparkasse</strong><br />
ein Bausparkonto ein.<br />
Vorstand: Bernd Hertweck (Vors.)<br />
Dr. Michael Gutjahr, Jürgen Steffan
(2) Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr von<br />
1 % der Bausparsumme fällig. Für Mitglieder einer Gewerkschaft des dbb<br />
beamtenbund und tarifunion und deren Angehörige beträgt die Abschlussgebühr<br />
0,5 % der Bausparsumme. Eingehende Zahlungen werden zu nächst<br />
auf die Abschlussgebühr angerechnet. Wird die Abschlussge bühr innerhalb<br />
von 4 Monaten nach Vertragsbeginn nicht voll gezahlt, so kann die <strong>Bausparkasse</strong><br />
den Bausparvertrag kündigen.<br />
(3) Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt<br />
oder herabgesetzt. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Bausparvertrag<br />
vor Zutei lung gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder auf das<br />
Bauspar darlehen nach Zuteilung ganz oder teilweise verzichtet wird.<br />
§ 2 Sparzahlungen<br />
(1) Der monatliche Bausparbeitrag (Re gel sparbeitrag) beträgt 7 ‰ der<br />
Bausparsumme. Er ist bis zum Erreichen des gewählten Mindest sparguthabens<br />
(§ 4 Abs. 2 c) an die <strong>Bausparkasse</strong> zu entrichten. Zahlungen,<br />
die über den Regelsparbeitrag hinausgehen oder nach Erreichen eines<br />
Guthabens in Höhe von 50 % der Bausparsumme geleistet werden, sind<br />
Sonderzahlungen, deren Annahme die <strong>Bausparkasse</strong> von ihrer Zustimmung<br />
abhängig machen kann.<br />
(2) Sparzahlungen sind insbesondere ausgeschlossen, soweit sie zusammen<br />
mit dem vorhandenen Bau sparguthaben die Bausparsumme<br />
übersteigen.<br />
§ 3 Verzinsung des Bausparguthabens<br />
(1) Das Bausparguthaben wird mit 0,1 % jährlich auf der Grundlage taggenauer<br />
Berücksichtigung aller Zahlungseingänge verzinst. Die Verzin sung<br />
des Bausparguthabens endet mit der ersten Auszahlung.<br />
(2) Die Zinsen gemäß Abs. 1 werden dem Bausparkonto jeweils am Ende<br />
des Kalenderjahres gutgeschrieben, bei Beginn der Auszahlung aus dem<br />
Bausparguthaben zu diesem Zeitpunkt. Sie werden nicht ge son dert ausgezahlt.<br />
§ 4 Zuteilung des Bausparvertrags<br />
(1) Die Zuteilung des Bausparvertrags ist eine Voraussetzung für die Auszahlung<br />
der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mit geteilt<br />
mit der Aufforderung, innerhalb von 4 Wochen ab Datum der Zuteilung zu<br />
erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahr nimmt (Zuteilungsannahme).<br />
(2) Die <strong>Bausparkasse</strong> nimmt die Zuteilungen am ersten Tag eines jeden<br />
Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bauspar ver träge zu<br />
ermitteln, geht die <strong>Bausparkasse</strong> wie folgt vor:<br />
a) Der jeweils letzte Tag eines Monats ist ein Bewertungsstichtag. Der<br />
zugehörige Zuteilungstermin ist immer der erste Tag des Monats, der dem<br />
Bewertungsstichtag nach Ablauf von 3 Monaten folgt.<br />
b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl als Maß<br />
für die Sparleistung des Bausparers ermittelt. Zur Berechnung der Bewertungszahl<br />
des einzelnen Bausparvertrags wird die Summe sämtlicher<br />
Habensalden (jeweilige Höhe des Bausparguthabens, je doch höchstens die<br />
Bausparsumme) an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungsstichtagen<br />
multipliziert mit dem Be wertungszahlfaktor (im Regelfall<br />
40, ansonsten vergleiche nachfol genden Absatz e) und durch die dreifache<br />
Bauspar summe geteilt. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf eine ganze<br />
Zahl gerundet.<br />
c) Für Zuteilungen an einem Zuteilungstermin können nur die Bausparverträge<br />
berücksichtigt werden, bei denen zum zugehörigen<br />
Be wertungsstichtag<br />
■ die Bewertungszahl mindestens 220 (Mindestbewertungs zahl) be trägt<br />
und<br />
■ das Bausparguthaben des Vertrags zuzüglich der gezahlten Ab schlussgebühr<br />
ein bestimmtes Mindestsparguthaben erreicht hat.<br />
Das Mindestsparguthaben beträgt im Regelfall 50 % der Bauspar summe.<br />
Zuteilungen sind auch schon mit einem Bausparguthaben von 45, 40,<br />
35 oder 30 % der Bausparsumme möglich, wenn der Bauspa rer eine<br />
entsprechende Kombination von Bewertungszahlfaktor (siehe e) und Tilgungsbeitrag<br />
(§ 11 Abs. 2) wählt.<br />
d) Die <strong>Bausparkasse</strong> errechnet aus den für die Zuteilung verfügba ren<br />
Mitteln für jeden Zuteilungstermin eine Ziel bewertungszahl. Dies ist die niedrigste<br />
Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.<br />
e) Der Bausparer kann vor Beginn der Auszahlung aus der zuge teil ten<br />
Bausparsumme in Abhängigkeit von Mindestspar guthaben (siehe c) und<br />
Tilgungsbeitrag (§ 11 Abs. 2) jederzeit eine höhere oder niedrigere Bewertung<br />
seiner Habensalden verlangen. Unter fol genden Möglichkeiten, die<br />
sich in der Kombination von Bewertungs zahlfaktor, Mindestsparguthaben<br />
und Tilgungsbeitrag unterscheiden, hat der Bausparer die Wahl:<br />
Tilgungsbeitrag<br />
in ‰ der<br />
Bausparsumme<br />
Mindestsparguthaben<br />
in % der Bausparsumme<br />
50 45 40 35 30<br />
Bewertungszahlfaktor<br />
7 56 48 40 32 24<br />
6 48 40 32 24 –<br />
5 40 32 24 – –<br />
4 32 24 – – –<br />
3,5 24 – – – –<br />
Nach Ausübung des Wahlrechts kann der Bausparvertrag frühestens an<br />
dem Monatsersten zugeteilt werden, der dem nächsten Bewer tungsstichtag<br />
nach Eingang der Erklärung des Bausparers zugeordnet ist.<br />
§ 5 Nichtannahme der Zuteilung;<br />
Vertragsfortsetzung<br />
(1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die<br />
Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.<br />
(2) Nimmt der Bausparer die Zuteilung gemäß § 4 nicht fristge mäß an oder<br />
wird die An nahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fort gesetzt.<br />
(3) Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der<br />
Zuteilung gemäß § 4 jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist<br />
der Bau sparvertrag spätestens bei dem Zuteilungstermin, der dem nächsten<br />
Bewertungsstichtag nach Eingang der Erklärung des Bau sparers<br />
zu geordnet ist (siehe § 4 Abs. 2 a), vorrangig zu berücksichti gen.<br />
§ 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und<br />
Bauspardarlehen<br />
(1) Mit Annahme der Zuteilung stellt die <strong>Bausparkasse</strong> dem Bausparer sein<br />
Bausparguthaben und das Bauspardarlehen bereit. Danach kann der Bausparer<br />
über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bau spardar lehen<br />
nach Erfül lung der Voraussetzungen des § 7 verfügen.<br />
Die Höhe des Bauspardarlehens errechnet sich aus dem Unterschied zwischen<br />
Bausparsumme und Bauspargutha ben bei Zuteilung.<br />
(2) Für das bereitgehaltene Bauspardarlehen kann die <strong>Bausparkasse</strong> von<br />
dem zweiten auf die Bereitstellung folgenden Monatsersten an 2 % Zins<br />
jährlich verlangen.<br />
§ 7 Darlehensvoraussetzungen/Sicherheiten<br />
(1) Die <strong>Bausparkasse</strong> hat einen Anspruch auf die Bestellung ausreichender<br />
Sicherheiten für ihre Forderungen aus dem Bauspardarlehen. In der<br />
Regel sind die Forderungen durch ein Grundpfandrecht an einem überwiegend<br />
Wohnzwecken dienenden inländischen Pfandobjekt zu sichern.<br />
Die Sicherung an einem Pfandobjekt in einem anderen Mit gliedsstaat der<br />
Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Ab kommens über den<br />
Europäischen Wirtschaftsraum ist mit Zustim mung der <strong>Bausparkasse</strong> möglich.<br />
(2) Das Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- oder gleichrangigen<br />
Be lastungen 80 % des von der <strong>Bausparkasse</strong> festgesetzten Belei hungswerts<br />
nicht übersteigen.<br />
(3) Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Nachweis für die<br />
Gebäudeversicherung gegen die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser<br />
und bei Bedarf gegen weitere Elementarschäden zum gleitenden<br />
Neuwert kann gefordert werden.<br />
(4) Unabhängig von der Sicherung sind Voraussetzung für die Darlehens gewährung<br />
die Kreditwürdigkeit und der Nachweis, dass die Tilgungs beiträge<br />
(§ 11 Abs. 2) ohne Gefährdung sonstiger Verpflichtungen er bracht werden<br />
können.<br />
(5) Die <strong>Bausparkasse</strong> kann für ihre persönlichen und dinglichen Ansprüche<br />
die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung verlan gen.<br />
(6) Gehen dem Grundpfandrecht der <strong>Bausparkasse</strong> Grundpfandrechte<br />
Dritter im Range vor oder haben Grundpfandrechte Dritter den glei chen
Rang wie das Grundpfandrecht der <strong>Bausparkasse</strong>, kann sie ver langen,<br />
dass<br />
■ der Grundstückseigentümer seine Ansprüche gegen vor- oder gleichrangige<br />
Grundschuldgläubiger auf Rückgewähr der Grund schuld<br />
(Anspruch auf Löschung oder Rückabtretung der Grund schuld, Verzicht<br />
auf die Grundschuld sowie Zuteilung eines etwai gen Mehrerlöses in der<br />
Zwangsversteigerung) an sie abtritt und<br />
■ vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die zu ihrer<br />
Sicherheit dienenden Grundschulden nur für bereits ausgezahlte Darlehen<br />
in Anspruch zu nehmen (sog. Einmalvalutierungserklä rung).<br />
(7) Ist der Bausparer verheiratet oder lebt er in einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft, kann die <strong>Bausparkasse</strong> verlangen, dass der Ehegatte/eingetragene<br />
Lebenspartner des Bausparers als Gesamtschuldner<br />
beitritt. Dies gilt nicht, wenn die Mitverpflichtung des Ehegatten/eingetragenen<br />
Lebenspartners unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls<br />
nicht gerechtfertigt ist.<br />
(8) Weitere Darlehensvoraussetzungen werden in den „Darlehens bedin gungen“<br />
geregelt, die bei Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart werden.<br />
§ 8 Risikolebensversicherung<br />
(1) Zum Schutz der Bausparerfamilie und zur weiteren Sicherung der<br />
Darle hensforderung wird auf das Leben des Bausparers (bei Bausparverträgen,<br />
die auf Eheleute lauten, für den Ehemann, sofern die Eheleute<br />
nichts anderes bestimmen) eine Risiko le bensversicherung beantragt. Die<br />
Voraussetzungen für den Abschluss der Risikolebensversicherung und der<br />
Umfang des Versicherungs schutzes (wie z.B. Altersgrenze und Höchstversicherungssumme)<br />
so wie weitere Einzelheiten ergeben sich aus den<br />
Versicherungsbedin gungen in der jeweils gültigen Fassung, die der Bausparer<br />
bei Bean tragung des Bauspardarlehens erhält.<br />
(2) Der Antrag auf Abschluss der Risikolebensversicherung erfolgt im<br />
Rahmen der Darlehensaufnahme. Diesen Antrag kann der Bausparer entsprechend<br />
den zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
widerrufen.<br />
§ 9 Auszahlung des Bauspardarlehens<br />
(1) Der Bausparer kann die Auszahlung des Bauspardarlehens nach Er füllung<br />
der Voraussetzungen gemäß § 7 entsprechend dem Baufort schritt<br />
verlangen.<br />
(2) Hat der Bausparer das Darlehen innerhalb von 2 Jahren nach An nahme<br />
der Zuteilung nicht voll abgerufen, kann die <strong>Bausparkasse</strong> dem Bausparer<br />
eine letzte Frist von 2 Monaten für den Abruf des Darlehens setzen.<br />
Ist auch nach Ablauf dieser Frist das Darlehen nicht voll abge rufen, ist die<br />
<strong>Bausparkasse</strong> zu einer Auszahlung nicht mehr verpflich tet, es sei denn, der<br />
Bausparer hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die <strong>Bausparkasse</strong> wird<br />
den Bausparer bei Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinweisen.<br />
§ 10 Agio<br />
Bei Beginn der Darlehensauszahlung wird ein Agio in Höhe von 2 % des<br />
Bauspardarlehens fällig. Das Agio wird dem Bauspardarlehen zugeschlagen<br />
und erhöht damit die Darlehensschuld.<br />
§ 11 Verzinsung und Tilgung des<br />
Bauspardarlehens<br />
(1) Der gebundene Sollzinssatz (Darlehenszinssatz) für das Bauspardarlehen<br />
(Darlehensschuld) be trägt jährlich 3,2 % (effektive Jahreszinsen ab<br />
Zuteilung nach der Preisanga benverordnung siehe Tabelle im Anhang).<br />
Bis zum Ablauf des Kalen dervierteljahres, in dem die Auszahlung des<br />
Bau spardar le hens been det ist, werden die Zinsen nach der jeweiligen<br />
Darlehens schuld, von da ab vierteljährlich nach der Darlehensschuld am<br />
Beginn des Kalen dervierteljahres berechnet. Tilgungsleistungen wirken<br />
sich vom Beginn des auf ihren Eingang folgenden Kalender vierteljahres<br />
an in der Zins berechnung aus. Die im Laufe eines Kalen dervierteljahres<br />
anfallenden Zinsen werden am Ende dieses Kalender vierteljahres mit den<br />
einge gangenen Tilgungsbeiträgen (Abs. 2) oder sonstigen Gut schriften<br />
ver rechnet. Die durch die vorstehenden Rege lungen bedingte Er höhung<br />
der Verzinsung ist im effektiven Jahreszins enthalten. Rei chen die Zahlungseingänge<br />
eines Kalendervierteljahres nicht aus, die Zinsen zu decken,<br />
so werden die künftigen Tilgungsbei träge oder sonstigen Gutschriften<br />
zunächst darauf angerechnet.<br />
(2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der Bausparer<br />
mo natlich zum ersten Geschäftstag des Kalendermonats einen Tilgungsbeitrag<br />
zu zahlen. Durch die fortschreitende Tilgung der Darlehensschuld<br />
verringern sich die in den Tilgungsbeiträgen enthal tenen Zinsen zu Gunsten<br />
der Tilgung. Zusammen mit dem Tilgungs beitrag ist gegebenenfalls<br />
zusätzlich ein Zuschlag für die Risikole bensversicherung (§ 8) zu leisten.<br />
Der Tilgungsbeitrag beträgt im Re gelfall 5 ‰ der Bausparsumme. Hat der<br />
Bausparer von seinem Wahl recht bezüglich einer bestimmten Kombination<br />
von Bewertungszahl faktor und Mindestsparguthaben Gebrauch gemacht<br />
(§ 4 Abs. 2 e), dann tritt an die Stelle des Tilgungsbeitrags von 5 ‰ der<br />
Bauspar summe der folgende durch die gewählte Kombination festgelegte<br />
Be trag:<br />
Bewertungszahlfaktor<br />
Mindestsparguthaben<br />
in % der Bausparsumme<br />
50 45 40 35 30<br />
Tilgungsbeitrag in ‰ der<br />
Bausparsumme<br />
24 3,5 4 5 6 7<br />
32 4 5 6 7 –<br />
40 5 6 7 – –<br />
48 6 7 – – –<br />
56 7 – – – –<br />
(3) Entgelte/Gebühren, Auslagen und gegebenenfalls Versicherungsbei träge<br />
für die Risikolebensversicherung gemäß § 8 werden der Darle hensschuld<br />
zugeschlagen und wie diese verzinst und getilgt.<br />
(4) Der erste Tilgungsbeitrag ist im übernächsten Monat nach vollständi ger<br />
Auszahlung des Bauspardarlehens, bei Teilauszahlung spätestens im zwölften<br />
Monat nach der ersten Teilauszahlung zu zahlen. Die <strong>Bausparkasse</strong> teilt<br />
dem Bausparer die Fälligkeit des ersten Tilgungs beitrags mit.<br />
(5) Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Sie<br />
wirken sich ebenfalls vom Beginn des auf ihren Eingang folgenden Kalendervierteljahres<br />
an in der Zinsberechnung aus. Zahlt der Bau sparer den<br />
zehnten Teil des Anfangsdarlehens oder mehr in einem Betrag als Sondertilgung<br />
zurück, so kann er ver langen, dass der Til gungsbeitrag im Verhältnis<br />
des neuen zum bisheri gen Restdarlehen herabgesetzt wird.<br />
§ 12 Kündigung des Bauspardarlehens durch die<br />
<strong>Bausparkasse</strong><br />
Die <strong>Bausparkasse</strong> kann das Darlehen in den gesetzlich geregelten Fällen<br />
zur sofortigen Rück zahlung kündigen, insbesondere wenn<br />
a) der Bausparer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen<br />
ganz oder teilweise und mindestens 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens<br />
in Verzug ist und die <strong>Bausparkasse</strong> dem Bausparer erfolglos eine<br />
zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung<br />
gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte<br />
Restschuld verlange;<br />
b) in den Vermögensverhältnissen des Bausparers/Mitverpflichteten oder<br />
in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine<br />
wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die<br />
Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet<br />
wird; die <strong>Bausparkasse</strong> kann in diesen Fällen den Darlehensvertrag vor<br />
Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der<br />
Regel fristlos kündigen.<br />
Das Recht der <strong>Bausparkasse</strong>, das Darlehen aus wichtigem Grund zur<br />
sofortigen Rückzahlung zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger<br />
Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn für die Darlehensgewährung<br />
wesentliche Angaben unzutreffend oder unvollständig gemacht worden<br />
sind.<br />
§ 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung,<br />
Erhöhung von Bausparverträgen<br />
(1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von<br />
Bausparverträgen bedürfen als Vertragsänderungen der Zustimmung der<br />
<strong>Bausparkasse</strong>.<br />
(2) Bei einer Teilung werden Bausparsumme und Bausparguthaben nach<br />
Wahl des Bausparers auf neu gebildete Verträge aufgeteilt. Die Summe der<br />
Habensalden (§ 4 Abs. 2 b) wird im Verhältnis der Gutha ben auf die neu
gebildeten Verträge verteilt. Die Bewertungszahl (§ 4 Abs. 2 b) wird neu<br />
berechnet. Verringert sich dabei für einen Teilver trag die Bewertungszahl,<br />
so wird dessen Vertragsbeginn neu festge legt. Hierfür wird die Vertragslaufzeit<br />
im Verhältnis der neuen Bewer tungszahl zur bisherigen Bewertungszahl<br />
herabgesetzt. Geteilte Ver träge können frühestens an dem Monatsersten<br />
zugeteilt werden, der dem nächsten Bewertungsstichtag (siehe § 4 Abs. 2 a)<br />
nach der Tei lung zugeordnet ist, nicht jedoch bevor die Voraussetzungen<br />
des § 4 Abs. 2 c erfüllt sind.<br />
(3) Bei einer Zusammenlegung werden Bausparsummen, Bauspargutha ben<br />
und Summen der Habensalden (§ 4 Abs. 2 b) mehrerer Verträge zu einem<br />
Vertrag zusammengefasst. Voraussetzung ist, dass bei den be teiligten Verträgen<br />
Mindestsparguthaben und Bewertungszahlfaktor gleich gewählt<br />
worden sind. Der Vertragsbeginn des zusammengeleg ten Vertrags wird neu<br />
festgelegt. Die Vertragslaufzeit des zusammen gelegten Vertrags errechnet<br />
sich als das mit den Bausparsummen ge wichtete Mittel der Vertragslaufzeiten<br />
der Einzelverträge. Der neu ge bildete Vertrag kann frühestens an dem<br />
Monatsersten zugeteilt wer den, der dem nächsten Bewertungsstichtag<br />
(siehe § 4 Abs. 2 a) nach der Zusammenlegung zugeordnet ist, aber nicht<br />
bevor die Vorausset zungen des § 4 Abs. 2 c erfüllt sind.<br />
(4) Bei einer Ermäßigung bleibt die Summe der Habensalden (§ 4 Abs. 2 b)<br />
unverändert. Dadurch steigt die Bewertungszahl an. Ein ermäßigter Vertrag<br />
kann frühestens an dem Monatsersten zugeteilt werden, der dem nächsten<br />
Bewertungsstichtag (siehe § 4 Abs. 2 a) nach der Er mäßigung zugeordnet<br />
ist, nicht jedoch bevor die Voraus setzungen des § 4 Abs. 2 c erfüllt sind.<br />
(5) Bei einer Erhöhung wird eine Abschlussgebühr (§ 1) von 1 % des<br />
Betrags, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem<br />
Bausparkonto belastet. Für Mitglieder einer Gewerkschaft des dbb beamtenbund<br />
und tarifunion und deren Angehörige beträgt die Abschlussgebühr<br />
0,5 % der Bausparsumme. § 1 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. Die<br />
Summe der Habensalden (§ 4 Abs. 2 b) bleibt unverändert. Dadurch verringert<br />
sich die Bewertungszahl. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt.<br />
Die bisherige Vertragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme<br />
herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens an dem<br />
Monatsersten zugeteilt wer den, der dem nächsten Bewertungsstichtag<br />
(siehe § 4 Abs. 2 a) nach der Erhöhung zugeordnet ist, nicht jedoch bevor<br />
die Voraus setzungen des § 4 Abs. 2 c erfüllt sind.<br />
(6) Abweichend von den Regelungen in Abs. 2, 3 und 4 können die<br />
Ver träge, die aus Teilungen, Zusammenlegungen oder Ermäßigungen<br />
hervorgehen, schon vor dem Monatsersten zugeteilt werden, der dem<br />
nächsten Bewertungsstichtag (siehe § 4 Abs. 2 a) nach der Ver tragsänderung<br />
zugeordnet ist, sofern die <strong>Bausparkasse</strong> diese nicht früher zuteilt<br />
als ohne Vertragsänderung.<br />
§ 14 Vertragsübertragung, Abtretung und<br />
Verpfändung<br />
Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch auf Rückzahlung<br />
des Bausparguthabens abtreten oder verpfänden. Die Abtretung,<br />
Verpfändung und Übertragung anderer Rechte bedarf der Zustimmung<br />
der <strong>Bausparkasse</strong>. Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag (Vertragsübertragung) stimmt die Bauspar kasse in der Regel zu,<br />
wenn der Übernehmer ein Angehöriger (§ 15 Abgabenordnung) des Bausparers<br />
ist.<br />
§ 15 Kündigung des Bausparvertrags,<br />
Rückzahlung des Bausparguthabens<br />
(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann<br />
die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 6 Monate nach Eingang<br />
seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die<br />
<strong>Bausparkasse</strong> das Guthaben vorzeitig unter Einbehaltung ei nes Dis konts<br />
von 2 % des Guthabens aus.<br />
Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens nach Kündigung durch<br />
den Bausparer noch nicht be gon nen hat, führt die <strong>Bausparkasse</strong> auf Antrag<br />
des Bausparers den Bau sparvertrag unverändert fort. Reichen 25 % der<br />
für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rück zahlung der Bausparguthaben<br />
gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere<br />
Zuteilungstermine verschoben werden.<br />
(2) Die <strong>Bausparkasse</strong> kann den Bausparvertrag in den folgenden Fällen<br />
kündigen:<br />
a) Hat der Bausparer sechs Regelsparbeiträge (§ 2 Abs. 1) unter Anrechnung<br />
von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen<br />
Aufforderung der <strong>Bausparkasse</strong> zur Nachzahlung länger als drei Monate<br />
nicht nachgekommen, kann die <strong>Bausparkasse</strong> den Bausparvertrag mit<br />
einer Frist von drei Monaten kündigen.<br />
b) Hat das Bausparguthaben die Bausparsumme erreicht, kann die <strong>Bausparkasse</strong><br />
den Bausparvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.<br />
c) Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Abschluss des Bausparvertrages<br />
(Abschlussdatum) die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die<br />
Annahme der Zuteilung erklärt, ist die <strong>Bausparkasse</strong> berechtigt, den Bausparvertrag<br />
mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die <strong>Bausparkasse</strong><br />
hat dem Bausparer mindestens 6 Monate vor Aus spruch der Kündigung<br />
ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die <strong>Bausparkasse</strong> kann dem Bausparer<br />
hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen<br />
<strong>Tarif</strong> umzuwandeln.<br />
§ 16 Kontoführung<br />
(1) Die Bausparer bilden eine Zweckspargemeinschaft. Aus den von ihnen<br />
in der Spar- und Darlehensphase (§ 17 Abs. 1) angesammelten Geldern<br />
(Zuteilungsmasse) erfolgen die Zuteilung der Bausparverträge und die Auszahlung<br />
der Bausparsummen. Das bei Abschluss des Bausparvertrages<br />
eingerichtete Bausparkonto dient der bauspartechnischen Verwaltung der<br />
Zuteilungsmasse.<br />
(2) Das Bausparkonto wird als Kontokorrentkonto geführt, d. h. sämtliche<br />
für den Bausparer bestimmten Geldeingänge werden dem Bauspar konto<br />
gutgeschrieben, sämtliche den Bausparer betreffende Auszah lungen, Zinsen,<br />
Entgelte/Gebühren, Auslagen und sonstige ihm zu be rechnende<br />
Beträge werden dem Bausparkonto belastet.<br />
(3) Die <strong>Bausparkasse</strong> schließt die Konten zum Schluss eines Kalenderjahres<br />
ab. Sie übersendet dem Bausparer in den ersten 2 Monaten nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres einen Kontoauszug mit dem aus drückli chen Hinweis,<br />
dass dieser als anerkannt gilt, wenn der Bau spa rer nicht innerhalb von<br />
2 Monaten nach Zugang schriftlichen Wider spruch erhebt.<br />
§ 17 Kontogebühr, Entgelte und Aufwendungen<br />
(1) Für jedes Bausparkonto berechnet die <strong>Bausparkasse</strong> in der Sparphase<br />
und in der Darlehensphase jeweils bei Jahresbeginn eine Kontogebühr in<br />
Höhe von 9,20 EUR. Die Sparphase beginnt mit dem Abschluss des Bausparvertrages<br />
und endet mit seiner Auflösung oder mit der ersten (Teil-)<br />
Auszahlung des Bauspardarlehens. Die Darlehensphase beginnt mit der<br />
ersten (Teil-)Auszahlung des Bauspardarlehens und endet mit dessen vollständiger<br />
Rückführung.<br />
Im ersten Ver tragsjahr wird bei Vertragsbeginn bei Abschlüssen im er sten<br />
Kalender halbjahr die volle, bei Abschlüssen im zweiten Kalenderhalbjahr<br />
zwei Drittel der Gebühr berechnet. Bei Ver tragsabschluss in den letzten 2<br />
Monaten eines Jahres ver zichtet die Bauspar kasse in diesem Jahr auf die<br />
Kontogebühr, sofern bei dem Bausparvertrag keine Gut- oder Last schriften<br />
angefallen sind.<br />
(2) Die <strong>Bausparkasse</strong> berechnet dem Bausparer für besondere, über den<br />
regelmäßigen Vertragsablauf hinausgehende Leistungen Entgelte/Gebühren<br />
nach Maßgabe ihrer Gebührentabelle in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Die <strong>Bausparkasse</strong> stellt die Gebührentabelle dem Bausparer auf Anforderung<br />
zur Verfügung.<br />
(3) Erbringt die <strong>Bausparkasse</strong> im Auftrag des Bausparers oder in dessen<br />
mutmaßlichem Interesse Leistungen, die nicht in der Gebührentabelle<br />
enthalten sind und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine<br />
Vergütung zu erwarten sind, kann sie dem Bausparer hierfür im Einklang<br />
mit den gesetzlichen Vorschriften ein angemessenes Entgelt in Rechnung<br />
stellen.<br />
(4) Die Ansprüche der <strong>Bausparkasse</strong> auf Aufwendungsersatz richten sich<br />
nach den gesetzlichen Grundlagen.<br />
(5) Für eine Leistung, zu deren Erbringung die <strong>Bausparkasse</strong> kraft Gesetz<br />
oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie<br />
allein im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die <strong>Bausparkasse</strong> kein Entgelt<br />
berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe<br />
der gesetzlichen Regelung erhoben.<br />
§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />
(1) Der Bausparer ist zu einer Aufrechnung nur befugt, wenn seine Forderung<br />
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />
(2) Die <strong>Bausparkasse</strong> kann fällige Ansprüche gegen den Bausparer aus<br />
ih rer Geschäftsverbindung auch dann gegen dessen Bauspargutha ben<br />
oder sonstige Forderungen aufrechnen, wenn diese noch nicht fällig sind.<br />
(3) Die <strong>Bausparkasse</strong> kann ihr obliegende Leistungen an den Bausparer<br />
wegen eigener Ansprüche aus ihrer Geschäftsverbindung zurückhal ten,<br />
auch wenn diese nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beru hen.
§ 19 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des<br />
Bausparers<br />
(1) Nach dem Tod des Bausparers sind der <strong>Bausparkasse</strong> zur Klärung der<br />
Verfügungsberechtigung ein Erbschein, ein Testamentsvollstreckerzeugnis<br />
oder andere hierfür geeignete Unterlagen vorzulegen; fremdsprachige<br />
Urkunden sind auf Verlangen der <strong>Bausparkasse</strong> in beglaubigter deutscher<br />
Übersetzung vorzulegen.<br />
(2) Die <strong>Bausparkasse</strong> kann denjenigen, der ihr eine Ausfertigung oder eine<br />
beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag)<br />
nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorlegt und der darin als Erbe<br />
oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn<br />
verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />
Dies gilt nicht, wenn der <strong>Bausparkasse</strong> bekannt ist, dass der dort Genannte<br />
(zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments)<br />
nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit<br />
nicht bekannt geworden ist.<br />
§ 20 Sicherung der Bauspareinlagen<br />
(1) Informationen zur Einlagensicherung (Sicherungsstatut):<br />
Durch die Mitgliedschaft der <strong>Bausparkasse</strong> in der Entschädigungseinrichtung<br />
deutscher Banken GmbH (EdB-GmbH) und im<br />
Bausparkas sen-Einlagensicherungsfonds sind die Bauspareinlagen einschließlich<br />
Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert. Sofern Einlagen<br />
ausnahms weise gesetzlich vom Schutz ausgeschlossen sind, wird der<br />
Bausparer hierüber in einer von ihm gesondert zu unterzeichnenden<br />
Erklärung informiert. Der Ausschluss der in § 3 Abs. 2 des Einlagensicherungs-<br />
und Anlegerentschädigungsgesetzes genannten Kundengruppen ist<br />
auch für den Einlagensicherungsfonds maßgebend.<br />
Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter<br />
Zah lungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen<br />
gegen die <strong>Bausparkasse</strong> in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den<br />
Einla gensicherungsfonds über. Entsprechendes gilt, wenn der Einla gensicherungsfonds<br />
die Zahlungen mangels Weisungen eines Kunden auf ein<br />
Konto leistet, das zu seinen Gunsten bei einem anderen Kre ditin stitut eröffnet<br />
wird. Die <strong>Bausparkasse</strong> ist befugt, dem Einlagensi che rungsfonds oder<br />
einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zu sam menhang erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />
Anhang<br />
Effektive Jahreszinssätze für das Bauspardarlehen<br />
ab Zuteilung nach Preisangabenverordnung<br />
Mindestguthaben<br />
in %<br />
der BS<br />
Tilgungsbeitrag<br />
in ‰<br />
der BS<br />
100.000<br />
€<br />
Effektiver Jahreszins<br />
bei einer Bausparsumme von<br />
50.000<br />
€<br />
25.000<br />
€<br />
10.000<br />
€<br />
50 7 4,34 4,39 4,46 4,69<br />
50 6 4,19 4,22 4,30 4,51<br />
50 5 4,02 4,06 4,13 4,34<br />
50 4 3,86 3,89 3,96 4,15<br />
50 3,5 3,77 3,81 3,87 4,07<br />
45 7 4,24 4,27 4,34 4,52<br />
45 6 4,10 4,13 4,19 4,38<br />
45 5 3,95 3,98 4,04 4,22<br />
45 4 3,79 3,82 3,88 4,06<br />
40 7 4,15 4,18 4,24 4,41<br />
40 6 4,02 4,05 4,11 4,28<br />
40 5 3,88 3,91 3,96 4,12<br />
35 7 4,08 4,11 4,16 4,32<br />
35 6 3,95 3,98 4,03 4,19<br />
30 7 4,01 4,04 4,09 4,24<br />
(2) Stellt die <strong>Bausparkasse</strong> den Geschäftsbetrieb ein, können die<br />
Bau spar verträge mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstlei<br />
s tungsaufsicht (BaFin) vereinfacht abgewickelt werden. Bei einer<br />
ver einfachten Ab wicklung leisten die Bausparer keine Sparzahlungen nach<br />
§ 2 mehr. Zuteilungen nach § 4 und weitere Darle hensauszahlun gen nach<br />
§ 9 finden nicht mehr statt. Die Bauspargut haben werden entsprechend<br />
den verfügbaren Mitteln zurückgezahlt. Dabei werden alle Bausparer nach<br />
dem Verhältnis ihrer Forderung ohne Vorrang voreinander zu frieden gestellt.<br />
§ 21 Bedingungsänderungen<br />
(1) Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge werden<br />
dem Bausparer in Textform mitgeteilt oder in den Hausmitteilungen<br />
der <strong>Bausparkasse</strong> unter deutlicher Hervorhebung bekannt gegeben. Änderungen<br />
können auch auf elektronischem Kommunikationsweg übermittelt<br />
werden, wenn diese Form im Rahmen der Geschäftsbeziehung vereinbart<br />
worden ist.<br />
(2) Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung der<br />
Bun desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), können die<br />
Be stim mungen der §§ 2 bis 7, 9, 11 bis 15 und 20 Abs. 2 mit Wirkung für<br />
bestehende Verträge geändert werden.<br />
(3) Sonstige Änderungen bedürfen des Einverständnisses des Bausparers.<br />
Dieses gilt als erteilt, wenn der Bausparer der Änderung nicht<br />
bin nen zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform widerspricht und bei<br />
Be ginn der Frist auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hingewiesen<br />
wurde.
Beratungsinitiative der privaten <strong>Bausparkasse</strong>n<br />
Allgemeine Kundeninformation<br />
Der sichere Weg zu Ihrem Wohneigentum<br />
■ Wir über uns<br />
Die privaten <strong>Bausparkasse</strong>n unternehmen seit jeher große Anstrengungen, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Dazu<br />
gehört auch die umfassende, kundenorientierte Beratung. Um die Qualität dieser Beratung langfristig zu sichern, haben wir im<br />
Jahr 1994 das Berufsbildungswerk der <strong>Bausparkasse</strong>n (BWB) eingerichtet. Dort legen die Berater nach einer Ausbildung zum<br />
Bauspar- und Finanzierungsfachmann bzw. -frau eine Prüfung nach den Richtlinien des BWB ab.<br />
Nur kurze Zeit später haben wir die Allgemeinen Bausparbedingungen, die jedem Vertrag zu Grunde liegen, überarbeitet und<br />
dadurch größtmögliche Transparenz für unsere Kunden geschaffen. Damit haben die privaten <strong>Bausparkasse</strong>n sehr frühzeitig<br />
einer Initiative der Europäischen Kommission vorgegriffen und eine Vorreiterrolle eingenommen.<br />
Im Rahmen der Europäischen <strong>Bausparkasse</strong>nvereinigung haben wir einen großen Beitrag dazu geleistet, dass zwischen den<br />
europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden und den europäischen Verbraucherorganisationen ein freiwilliger Verhaltenskodex<br />
zum wohnungswirtschaftlichen Kredit vereinbart wurde. Ziel dieses Kodex ist die allgemeine Information des Verbrauchers über<br />
alle angebotenen wohnungswirtschaftlichen Kredite.<br />
Darüber hinaus wurde ein spezielles Kundenmerkblatt entwickelt, um Ihnen einen schnellen und einfachen Überblick über die<br />
unterschiedlichsten Finanzierungsprodukte zu ermöglichen.<br />
Mit diesem ehrgeizigen Projekt stellen wir ein Höchstmaß an Transparenz und Vergleichbarkeit aller inländischen und auch<br />
grenzüberschreitenden Finanzierungen sicher.<br />
Die privaten <strong>Bausparkasse</strong>n erfüllen die Vorgaben aus dem Verhaltenskodex durch die vorliegende Allgemeine Kundeninformation,<br />
die alle wesentlichen Informationen zur Finanzierung mit <strong>Bausparkasse</strong>n enthält. Darüber hinaus soll diese Allgemeine<br />
Kundeninformation zur Erläuterung vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages dienen. Damit sollen Sie als Kreditnehmer<br />
bei Ihrer Entscheidung für einen Kreditvertrag in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob der entsprechende Vertrag dem von<br />
Ihnen verfolgten Zweck und Ihren Vermögensverhältnissen gerecht wird.<br />
Außerdem erhalten Sie von uns das auf der Grundlage Ihrer Angaben ausgefüllte Kundenmerkblatt über die Konditionen Ihres<br />
Bausparvertrags.<br />
■ Für Sie<br />
Diese Allgemeine Kundeninformation richtet sich an alle – potenziellen – Wohneigentümer, die die Vorteile<br />
• niedrige Zinsen • schnelle Schuldenfreiheit<br />
• Zinssicherheit • nachrangige Absicherung<br />
schätzen.<br />
■ Fels in der Brandung<br />
Unsere Lebensumstände ändern sich rasend schnell. Es gibt aber auch Dinge, die sich nicht ändern. Dazu gehört der Wunsch<br />
vieler Menschen, einmal in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass wir immer mobiler<br />
werden. Es ist nicht mehr ungewöhnlich, den Arbeitsplatz mehrmals im Leben zu wechseln. Es ist auch nicht mehr ungewöhnlich,<br />
zwei Wohnsitze zu unterhalten. Ganz zu schweigen von der zunehmenden Zahl der Singles, die über ein hohes Maß<br />
an Mobilität und Finanzkraft verfügen.<br />
Um sich unter diesen veränderten Lebensbedingungen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können, brauchen<br />
wir ein modernes, aber auch sicheres und bewährtes Finanzierungsprodukt. Wer hat schon Lust, schlaflose Nächte<br />
zu verbringen, weil die Europäische Zentralbank eine Erhöhung der Leitzinsen angekündigt hat Wer hat schon Lust, sein<br />
Finanzierungskonzept ständig den sich ändernden Marktbedingungen anpassen zu müssen Wir nicht! Deshalb informieren wir<br />
Sie gerne über unser Produkt.
Unser Produkt, unsere Leistung und was Sie davon haben<br />
■ Allgemeine Informationen zum Bausparen<br />
Bausparen ist ein Kombinationsprodukt. Bilden Sie zuerst Kapital zu kalkulierbaren Konditionen und bereiten Sie damit gleichzeitig<br />
eine Zinssicherung für Ihr späteres Wohnungsbaudarlehen vor. Modern ausgedrückt könnte man das als „Zins-Hedge“<br />
bezeichnen. Wie Sie sehen, entwickelt sich unser Produkt in zwei Phasen. Die Bedingungen für beide Phasen werden aber bereits<br />
bei Vertragsabschluss verbindlich vereinbart. Das gilt in der Ansparphase für die Verzinsung der Sparleistungen und in der<br />
Tilgungsphase für den Zinssatz des Kredits. So können Sie auch in Zeiten bewegter Zinsen und Aktienkurse ruhig schlafen.<br />
Nun interessiert Sie sicherlich, wie unser Produkt funktioniert:<br />
Der Grundgedanke des Systems lässt sich stark vereinfacht folgendermaßen darstellen:<br />
Zehn Bauwillige ohne Eigenkapital wollen mit dem Ziel sparen, sich Wohneigentum zu schaffen. Wenn jeder in der Lage ist,<br />
ein Zehntel des erforderlichen Finanzierungsvolumens im Jahr zu sparen, so wäre nach zehn Jahren bei jedem Einzelnen das<br />
nötige Kapital angesammelt. Schließen sich nun diese zehn Bauwilligen zusammen, so kann der Erste bereits nach einem Jahr<br />
seinen Bau errichten, indem er die Sparvolumina der anderen neun hinzunimmt. Im zweiten Jahr kann dann der Zweite bauen,<br />
wobei sich seine Finanzierungsmittel zusammensetzen aus neun Sparraten und einer Tilgungsrate des Bauherrn, der im ersten<br />
Jahr bereits sein Bauvorhaben realisieren konnte. Auf diese Weise kommen schließlich – verteilt über zehn Jahre – alle zu ihrem<br />
Ziel, und zwar im Durchschnitt 4,5 Jahre früher, als wenn jeder für sich die erforderlichen Mittel angesammelt hätte.<br />
Natürlich funktioniert dieses System längst nicht mehr ganz so einfach. Da es für ständigen Neuzugang offen ist, müssen auch<br />
die „später Kommenden“ nicht ihre ganze Finanzierungssumme selbst ansparen. Außerdem gibt es eine breite Vielfalt von Angeboten,<br />
die sich in Zinssatz, Laufzeit und Gestaltungsspielraum unterscheiden.<br />
■ Das heißt für Sie konkret:<br />
Sie schließen mit uns einen Vertrag über einen von Ihnen gewünschten Betrag ab. Dabei verpflichten Sie sich zu regelmäßigen<br />
Sparleistungen in Promille der vereinbarten Summe. So können Sie bereits in jungen Jahren automatisch und mühelos regelmäßig<br />
Geld ansammeln – Geld, das Sie dringend benötigen, wenn Sie Ihre Traumimmobilie gefunden haben. Während dieser<br />
Ansparzeit wird Ihr Kapital mit einem von Anfang an feststehenden Zinssatz verzinst.<br />
Ist ein bestimmter Anteil der Vertragssumme angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, haben<br />
Sie ein Anrecht auf ein Darlehen erworben. Dieses wird in der Regel in Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten Summe<br />
und dem angesparten Guthaben ausgezahlt. Das hat den Vorteil, dass Sie für Ihre Wohnungsfinanzierung über die gesamte<br />
Summe verfügen können.<br />
Der größte Vorteil besteht – im Gegensatz zu allen anderen Finanzierungsprodukten – darin, dass auch der Darlehenszinssatz<br />
bereits bei Vertragsabschluss feststeht.<br />
Den Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Darlehen abrufen können, bestimmen Sie weitgehend selbst. Die <strong>Bausparkasse</strong>n sorgen durch<br />
ein mathematisches Verfahren dafür, dass alle Bausparer eine gleiche Darlehensleistung für gleiche Sparleistung erhalten.<br />
Der genaue Zuteilungszeitpunkt hängt von der Höhe der von allen unseren Kunden angesparten Finanzierungsmittel ab.<br />
Diese setzen sich zusammen aus den Sparbeiträgen, den Tilgungsleistungen aus zurückgezahlten Darlehen und den<br />
Guthabenzinsen.<br />
■ Ihre Wohneigentumsfinanzierung nach Maß<br />
Nicht nur Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus soll Ihren Vorstellungen entsprechen – auch den Weg dorthin können<br />
wir ganz individuell und flexibel gestalten. Dazu bieten wir verschiedene Vertragstypen an. Mit einer großen Produktpalette,<br />
angefangen von Schnellspar- über Standard- bis hin zu Langzeitvarianten, können wir auf Ihre ganz konkreten Wünsche und<br />
Bedürfnisse eingehen. Auch hier ist das Grundprinzip ganz einfach.<br />
Je schneller Sie ansparen, desto schneller tilgen Sie im Anschluss das Darlehen. Sparen Sie jedoch über einen längeren<br />
Zeitraum hinweg an, können Sie sich auch mit der Tilgung mehr Zeit lassen. Wenn Sie sich für eines unserer Produkte entscheiden,<br />
obwohl Sie noch gar keinen konkreten Finanzierungsbedarf haben, bieten wir Ihnen auch flexible <strong>Tarif</strong>e an, mit denen<br />
Sie die Möglichkeit haben, den Vertrag hinsichtlich Spar- und Tilgungszeit sowie Zinshöhe nachträglich Ihren Bedürfnissen<br />
anzupassen.
■ Sie können alle unsere Produkte flexibel nutzen<br />
Sollten Sie – wider Erwarten – einen finanziellen Engpass haben, können Sie Ihre Sparbeiträge problemlos zeitweise ermäßigen<br />
oder die Einzahlungen ganz aussetzen. Wenn Sie die vereinbarte Summe verändern oder aufteilen, können Sie eine frühere<br />
Zuteilung Ihres Darlehens erreichen. In der Darlehensphase können Sie jederzeit Sondertilgungen leisten, ohne auch nur einen<br />
Cent Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen.<br />
Wir haben Antworten auf die Fragen rund ums Bausparen<br />
■ Und wofür können Sie das Darlehen verwenden<br />
Die Bauspardarlehen sind für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ zu verwenden und bieten damit eine breite Palette von<br />
Einsatzmöglichkeiten wie beispielsweise:<br />
■ Neubau oder Kauf<br />
eines Hauses oder<br />
einer Eigentumswohnung<br />
■ Modernisierung,<br />
Umbau, Anbau<br />
■ Gebühren und<br />
Steuern im Zusammenhang<br />
mit<br />
dem Wohnungserwerb<br />
■ Alterswohnsitze<br />
oder Erwerb von<br />
Wohnrechten in<br />
Senioren-Wohnheimen<br />
■ Erwerb von Wohneigentum<br />
in EU-<br />
Mitgliedstaaten<br />
■ Und wie sieht es mit den Sicherheiten aus<br />
Die <strong>Bausparkasse</strong>n geben sich mit einer Absicherung des Darlehens durch eine Grundschuld im zweiten Rang im Grundbuch<br />
zufrieden. Diese so genannte "nachrangige Sicherheit" hat für Sie den Vorteil, dass Sie für ein anderes Kreditinstitut eine Grundschuld<br />
ersten Ranges eintragen lassen können, um auch von diesem günstige Zinskonditionen zu erhalten. Die Tatsache, dass<br />
wir uns auch mit einer nachrangigen Absicherung begnügen, gründet auf der guten Struktur unseres Finanzierungsproduktes<br />
und dessen äußerst niedrigen Darlehensausfällen. Darüber hinaus ist klar: Wer rechtzeitig vorsorgt und dann auch noch mit kalkulierbaren<br />
Zinsen rechnen kann, hat eine stabile Finanzierung. Bei Darlehen bis zu einem Betrag von 30.000 EUR benötigen<br />
wir in der Regel keine grundpfandrechtliche Sicherung.<br />
■ Welche Kosten entstehen<br />
Wie anderswo bleiben Ihnen auch bei unserem Produkt bestimmte Kosten nicht erspart. Bei Abschluss eines Bausparvertrags<br />
wird – je nach <strong>Tarif</strong> der <strong>Bausparkasse</strong> – eine Abschlussgebühr zwischen einem und 1,6 Prozent fällig. Darüber hinaus können<br />
weitere Gebühren anfallen, über die Sie die <strong>Bausparkasse</strong> informiert. Zusätzlich entstehen bei jedem Darlehen, das Sie für die<br />
Finanzierung von Wohneigentum verwenden, Notar- und Grundbuchgebühren, sofern eine Sicherheit bestellt werden muss.<br />
Künftige Wohneigentümer sind verpflichtet, eine Brandschutzversicherung abzuschließen. Zu Ihrer persönlichen Absicherung<br />
können günstige Risikolebensversicherungen angeboten werden, die Ihre Angehörigen im Falle Ihres Ablebens schuldenfrei<br />
stellen.<br />
■ Und wenn Sie schneller als geplant Ihre Wunschimmobilie finden<br />
Dann ist das ebenfalls kein Problem. Wir stellen auch andere Finanzierungsbausteine zur Verfügung. Da wir diese auf dem<br />
freien Kapitalmarkt refinanzieren, richten sich die Konditionen danach.<br />
Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, bei der <strong>Bausparkasse</strong> ein wohnwirtschaftliches Darlehen aufzunehmen,<br />
auch wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist und der Bausparer ein Darlehen früher benötigt. In einem solchen<br />
Fall bieten die <strong>Bausparkasse</strong>n so genannte Zwischenkredite und Vorfinanzierungskredite an.<br />
■ Wir bieten auch grenzüberschreitende Finanzierungen an<br />
Wir begleiten Sie – wenn Sie das wollen – mit unserer Finanzierung in viele EU-Mitgliedstaaten. Besonders hervorzuheben ist<br />
dabei, dass wir uns ein gutes Know-how für Auslandsfinanzierungen aufgebaut haben. Weil sich das deutsche Bausparsystem<br />
jahrzehntelang sehr erfolgreich bewährt hat, wurde dieses auch in mittel- und osteuropäischen Staaten wie der Slowakei,<br />
Tschechien, Ungarn, Rumänien und Kroatien eingeführt. In diesen Ländern sind deutsche <strong>Bausparkasse</strong>n bereits mit großem<br />
Erfolg tätig. An unserem Produkt sind aber auch noch weitere Länder interessiert.
Das Ombudsverfahren der privaten <strong>Bausparkasse</strong>n<br />
Sollte es zu einer Meinungsverschiedenheit mit einer privaten <strong>Bausparkasse</strong> kommen, wenden Sie sich bitte zunächst an<br />
die <strong>Bausparkasse</strong>. Für den Fall, das Sie sich mit ihr nicht einigen können, steht Ihnen das Ombudsverfahren der privaten<br />
<strong>Bausparkasse</strong>n zur Verfügung. Die Ombudsleute erreichen Sie unter folgender Adresse:<br />
Verband der Privaten <strong>Bausparkasse</strong>n e.V.<br />
Kundenbeschwerdestelle<br />
Postfach 30 30 79<br />
10730 Berlin<br />
Telefon +49 (030) 59 00 91-500<br />
Telefax +49 (030) 59 00 91-501<br />
bausparkassen@vdpb.de<br />
www.bausparkassen.de<br />
Elf goldene Regeln des Verbandes der Privaten <strong>Bausparkasse</strong>n<br />
Diese elf Fragen helfen Ihnen dabei, mit Bausparen zu Ihrem Ziel zu kommen. Sie sollten diese bei Bedarf mit Ihrem Berater<br />
durchgehen.<br />
1. Welcher <strong>Tarif</strong> ist für meine Wünsche und Ziele richtig<br />
2. Welche Bausparsumme brauche ich für mein Vorhaben<br />
3. Wie verhält es sich mit der Abschlussgebühr für meine Bausparsumme<br />
4. Wie hoch sind meine Sparzahlungen, wann muss ich sie leisten und wie wird mein Bausparguthaben verzinst<br />
5. Kann ich Sonderzahlungen leisten und was nützen mir diese<br />
6. Wann kann ich voraussichtlich über die zugeteilte Bausparsumme verfügen<br />
7. Wie hoch ist mein Guthaben zum voraussichtlichen Zuteilungstermin<br />
8. Welche Änderungen kann ich in der Ansparphase vornehmen<br />
Wenn Sie bereits konkrete Finanzierungsabsichten haben, sind für Sie folgende Punkte ebenfalls wichtig:<br />
9. Wie hoch sind meine späteren Leistungen für Zinsen und Tilgung<br />
10. Wie lange muss ich zurückzahlen<br />
11. Welche zusätzlichen Finanzierungsmittel benötige ich noch und was muss ich dafür zahlen<br />
■ Weiter gehende Informationen<br />
Ihr Berater gibt Ihnen Auskunft über weiter gehende Fragen, die in dieser Allgemeinen Kundeninformation nicht berücksichtigt<br />
sind:<br />
- Ist eine Beleihungswertermittlung notwendig und wenn ja, wer führt diese durch<br />
- Wie hoch sind die Gebühren und Kosten eines typischen wohnungswirtschaftlichen Kredits<br />
- Gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Kreditrückzahlung hinsichtlich der Anzahl, Häufigkeit und Höhe der<br />
Ratenzahlungen<br />
- Besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung<br />
- Wie sieht es aus mit der Wohneigentumsförderung durch den Staat