Softwarehinterlegung als Teil des Risikomanagements bei ...
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2. Bedeutung der Hinterlegung <strong>bei</strong> Outsourcingverträgen<br />
gen (1)<br />
a. Schutzzweck der Hinterlegung <strong>bei</strong> Outsourcingverträgen<br />
gen<br />
•Prinzipiell nicht anders <strong>als</strong> <strong>bei</strong> SW-Überlassungsverträgen / Projektverträgen<br />
•Investitionssicherheit, Minimierung <strong>des</strong> operativen Risikos => Sicherstellung der<br />
Nutzbarkeit der eingesetzten SW (Insolvenz <strong>des</strong> Providers, Selbstvornahme (ggf.<br />
durch Dritte) <strong>bei</strong> unzureichender Pflichterfüllung <strong>des</strong> Providers)<br />
•Aber: Praktikablität ggf. fraglich<br />
•Darüber hinaus:<br />
•Know-how Verlust / Abhängigkeit vom Provider (s.o.)<br />
•Absicherung der Vertragsbeendigung, z.B.:<br />
- Absicherung der nachvertraglichen Lizenzierungspflicht,<br />
- Absicherung Migrationsmöglichkeit<br />
- Hinterlegung sonstiger vertraulicher Informationen (nicht nur SW)<br />
Dr. Lars Lensdorf - <strong>Softwarehinterlegung</strong> <strong>als</strong> <strong>Teil</strong> <strong>des</strong> <strong>Risikomanagements</strong> <strong>bei</strong> Outsourcingverträgen Vortrag am 30.01.2009 Seite 6