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Softwarehinterlegung als Teil des Risikomanagements bei ...

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1. Bedeutung <strong>des</strong> <strong>Risikomanagements</strong> <strong>bei</strong> Outsourcingverträgen<br />

gen<br />

a. Allgemeine Gründe, z.B.:<br />

•Zunahme der persönlichen Verantwortung der Geschäftsführungsorgane<br />

• § 91 II AktG<br />

• § 93 I AktG, § 43 I GmbHG<br />

• § 93 II AktG, § 43 II GmbHG<br />

•Vermeidung von Imageschäden<br />

•Verbesserung <strong>des</strong> Risikoprofils (Basel II)<br />

b. Outsourcing-spezifische<br />

spezifische Gründe, z.B.:<br />

•Regulatorische, aufsichtsrechtliche Vorgaben, insbesondere<br />

• § 25a I, II KWG, MaRisk<br />

• § 64a I, II VAG, MaRisk VA<br />

•Know-how Verlust <strong>bei</strong>m Kunden / Abhängigkeit <strong>des</strong> Kunden vom Provider<br />

Dr. Lars Lensdorf - <strong>Softwarehinterlegung</strong> <strong>als</strong> <strong>Teil</strong> <strong>des</strong> <strong>Risikomanagements</strong> <strong>bei</strong> Outsourcingverträgen Vortrag am 30.01.2009 Seite 4

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