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Softwarehinterlegung als Teil des Risikomanagements bei ...

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5. Rechteinhaberschaft: Provider-SW/Drittanbieter<br />

SW/Drittanbieter-SW<br />

a. Wem SW „gehört“ ist insbes. von Bedeutung für die Wahl der Form der<br />

Hinterlegung<br />

b. Provider-SW: „Ob“ und „Wie“ der Hinterlegung hängt vorrangig von<br />

Verhandlung zwischen Provider und Kunde ab<br />

c. Drittanbieter-SW: Provider von Regelungen zum Drittanbieter abhängig.<br />

Ggf. erhöhtes Risiko für den Kunden<br />

Auswirkungen auf die Vertragspraxis:<br />

1) Wer schließt Hinterlegungsvertrag mit dem Dritten ab<br />

2) Herausgabeanspruch <strong>des</strong> Kunden hängt von Ereignissen ab, die <strong>bei</strong>m<br />

Provider eintreten und auf die der Dritte i.d.R. keinen Einfluss hat.<br />

Schutz <strong>des</strong> Dritten<br />

• Abwehrrecht durch Einräumung einer Lizenz<br />

• Eintrittsrecht in Vertrag Provider – Kunde<br />

• Vertragsbeendigungs-/Migrationsunterstützung<br />

Dr. Lars Lensdorf - <strong>Softwarehinterlegung</strong> <strong>als</strong> <strong>Teil</strong> <strong>des</strong> <strong>Risikomanagements</strong> <strong>bei</strong> Outsourcingverträgen Vortrag am 30.01.2009 Seite 15

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