Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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Schallschutz<br />
Betriebsphase:<br />
3. Der A – bewertete Schallleistungspegel der neu hinzukommenden Pumpenanlagen darf<br />
jeweils einen Wert von Lw,A = 100 dB nicht überschreiten. Darüber ist der Behörde ein<br />
Nachweis vorzulegen.<br />
4. Das bewertete Bauschalldämmmaß der Umhausungen der Pumpenanlagen (Container,<br />
geschlossenen Einhausungen, Gebäude) muss einen Wert von mind. R´w = 15 dB<br />
aufweisen. Auch darüber ist der Behörde ein Nachweis vorzulegen.<br />
5. Die aus dem Walking – Floor – Lagerbehälter durch den Ventilator des Bunkeraufsatzfilters<br />
abgesaugte Förder- und Verdrängungsluft ist dem Klinkerkühler zuzuleiten.<br />
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Verkehrstechnik<br />
6. Es ist für den Bereich der Werkszufahrt ein Konzept zur Regelung des Lkw-Verkehrs bei<br />
großem Verkehrsaufkommen auszuarbeiten, um eine sichere und rückstaufreie Abwicklung<br />
des Lkw-Verkehrs zu gewährleisten. Es sind die Beschilderungen und Bodenmarkierungen<br />
entsprechend diesem Konzept auszuführen. Es ist die Zufahrt zur Fa. ThermoTeam jederzeit<br />
zu gewährleisten.<br />
7. Abgestimmt auf verschiedene mögliche Unfallszenarien, welche Auswirkungen auf den<br />
Straßen- bzw. Bahnverkehr haben könnten, sind die bestehenden Notfallspläne auf das<br />
Erweiterungsvorhaben hin anzupassen und muss aus diesen Notfallplänen entnommen<br />
werden können, wer in welchem Fall zu informieren ist und welche Maßnahmen<br />
unverzüglich durchzuführen sind.<br />
8. Zur Vermeidung von unnötigen Suchfahrten durch die Baufahrzeuge ist außerhalb und<br />
innerhalb des Werkes während der Zeit der Baudurchführungen eine systematische<br />
Beschilderung durchzuführen. Dabei sind Hinweisschilder im Einvernehmen mit den<br />
zuständigen Straßenverwaltungen und unter Beachtung der Regelungen der<br />
Straßenverkehrsordnung StVO 1960 und des Landesstraßenverwaltungsgesetzes LStVG<br />
1964 jedenfalls bei der Abzweigung der Landesstraße 672 von der Landesstraße B69 und<br />
bei der Abzweigung der Werkszufahrt von der Landesstraße 672 anzubringen. Im<br />
Werksgelände ist die Beschilderung den Bauphasen anzupassen und sind die<br />
Hinweisschilder zumindestens an Wegabzweigungen anzubringen. Es sind einheitlich<br />
gestaltete Tafeln im Format von mindestens 600 mm x 300 mm mit der Aufschrift „Zufahrt<br />
zur Baustelle Lafarge Perlmooser AG“ zu verwenden, soweit nicht andere Vorgaben von<br />
der zuständigen Straßenverwaltung vorgeschrieben werden.<br />
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Umweltmedizin - Luftschadstoffe und Geruch<br />
9. Im Zuge einer Messserie ist der Chrom VI Gehalt in der PM10 Fraktion im Reingas zu<br />
bestimmen.