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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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o<br />

Schallschutz<br />

Betriebsphase:<br />

3. Der A – bewertete Schallleistungspegel der neu hinzukommenden Pumpenanlagen darf<br />

jeweils einen Wert von Lw,A = 100 dB nicht überschreiten. Darüber ist der Behörde ein<br />

Nachweis vorzulegen.<br />

4. Das bewertete Bauschalldämmmaß der Umhausungen der Pumpenanlagen (Container,<br />

geschlossenen Einhausungen, Gebäude) muss einen Wert von mind. R´w = 15 dB<br />

aufweisen. Auch darüber ist der Behörde ein Nachweis vorzulegen.<br />

5. Die aus dem Walking – Floor – Lagerbehälter durch den Ventilator des Bunkeraufsatzfilters<br />

abgesaugte Förder- und Verdrängungsluft ist dem Klinkerkühler zuzuleiten.<br />

o<br />

Verkehrstechnik<br />

6. Es ist für den Bereich der Werkszufahrt ein Konzept zur Regelung des Lkw-Verkehrs bei<br />

großem Verkehrsaufkommen auszuarbeiten, um eine sichere und rückstaufreie Abwicklung<br />

des Lkw-Verkehrs zu gewährleisten. Es sind die Beschilderungen und Bodenmarkierungen<br />

entsprechend diesem Konzept auszuführen. Es ist die Zufahrt zur Fa. ThermoTeam jederzeit<br />

zu gewährleisten.<br />

7. Abgestimmt auf verschiedene mögliche Unfallszenarien, welche Auswirkungen auf den<br />

Straßen- bzw. Bahnverkehr haben könnten, sind die bestehenden Notfallspläne auf das<br />

Erweiterungsvorhaben hin anzupassen und muss aus diesen Notfallplänen entnommen<br />

werden können, wer in welchem Fall zu informieren ist und welche Maßnahmen<br />

unverzüglich durchzuführen sind.<br />

8. Zur Vermeidung von unnötigen Suchfahrten durch die Baufahrzeuge ist außerhalb und<br />

innerhalb des Werkes während der Zeit der Baudurchführungen eine systematische<br />

Beschilderung durchzuführen. Dabei sind Hinweisschilder im Einvernehmen mit den<br />

zuständigen Straßenverwaltungen und unter Beachtung der Regelungen der<br />

Straßenverkehrsordnung StVO 1960 und des Landesstraßenverwaltungsgesetzes LStVG<br />

1964 jedenfalls bei der Abzweigung der Landesstraße 672 von der Landesstraße B69 und<br />

bei der Abzweigung der Werkszufahrt von der Landesstraße 672 anzubringen. Im<br />

Werksgelände ist die Beschilderung den Bauphasen anzupassen und sind die<br />

Hinweisschilder zumindestens an Wegabzweigungen anzubringen. Es sind einheitlich<br />

gestaltete Tafeln im Format von mindestens 600 mm x 300 mm mit der Aufschrift „Zufahrt<br />

zur Baustelle Lafarge Perlmooser AG“ zu verwenden, soweit nicht andere Vorgaben von<br />

der zuständigen Straßenverwaltung vorgeschrieben werden.<br />

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Umweltmedizin - Luftschadstoffe und Geruch<br />

9. Im Zuge einer Messserie ist der Chrom VI Gehalt in der PM10 Fraktion im Reingas zu<br />

bestimmen.

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