Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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5.5.5. Einwendung des Herrn Hermann Schadl, 8461 Ehrenhausen, Obervogau 78 (OZ 65):<br />
Voranzustellen ist, dass der Einwendung von Herrn Hermann Schadl eine Unterschriftenliste<br />
von nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum bezeichneter Anrainer angeschlossen ist. Die<br />
Namensliste enthält 43 Personen, weshalb schon aus diesem Grund die Formalerfordernisse für<br />
das Entstehen einer Bürgerinitiative nicht erfüllt sind. Nach der eindeutigen Aussage auf Seite<br />
2 der Einwendung soll diese Unterschriftenliste der Einwendung des Herrn Hermann Schadl<br />
mehr Gewicht verleihen.<br />
Damit ist aber klar erkennbar, dass die unterzeichnenden Anrainer nicht für sich selbst<br />
Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, sondern nur die Einwendung des Herrn<br />
Hermann Schadl stützen. Eine Parteistellung der auf der Unterschriftenliste angeführten<br />
Personen ist daher ausgeschlossen.<br />
Inhaltlich ist die Einwendung des Herrn Hermann Schadl wortident mit der Einwendung der<br />
Bürgerinitiative Obervogau, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf die<br />
Ausführungen unter Punkt 5.5.4 verwiesen wird.<br />
5.5.6. Gemeinsame Einwendung des Herrn Johann und der Frau Gisela Lappi (OZ 74):<br />
Eingewendet wird die Befürchtung erhöhter Staubbelastung, auch durch Verfrachtungen von<br />
Staub durch toxisch verunreinigten Klinker, die erhöhte Unfallgefahr durch den geplanten<br />
Einsatz der Ersatzbrennstoffe und der dadurch bedingten Gesundheitsgefährdung (Freisetzung<br />
giftiger Stoffe in die Umwelt und somit in die Atemluft) sowie ein Anstieg von Lärm,<br />
Feinstaub und Abgasen durch Erhöhung des LKW-Verkehrsaufkommens.<br />
Dazu ist – wie schon zu den Einwendungen der Marktgemeinde Ehrenhausen - auszuführen:<br />
Zur möglichen Zunahme von diffusen Stäuben führte der Sachverständige für Luftreinhaltung<br />
aus, dass durch die erwarteten zusätzlichen Emissionen keine Grenzwertüberschreitungen zu<br />
befürchten sind. Die Bereiche mit den größten Emissionen sind aber vom zu genehmigenden<br />
Projekt nicht betroffen (Klinkerhalle). Diesbezüglich existiert bereits eine bestehende AWG-<br />
Genehmigung. Der Eintrag von Schadstoffen (toxischen Rückständen) in das Produkt (Klinker)<br />
wird über eine genaue Definition der Einsatzstoffe limitiert. Dies ist auch für die<br />
Produktsqualität und Sicherheit wesentlich. Der Prozess zur Klinkererzeugung wird durch eine