10.01.2015 Aufrufe

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 69 -<br />

5.5.5. Einwendung des Herrn Hermann Schadl, 8461 Ehrenhausen, Obervogau 78 (OZ 65):<br />

Voranzustellen ist, dass der Einwendung von Herrn Hermann Schadl eine Unterschriftenliste<br />

von nach Namen, Anschrift und Geburtsdatum bezeichneter Anrainer angeschlossen ist. Die<br />

Namensliste enthält 43 Personen, weshalb schon aus diesem Grund die Formalerfordernisse für<br />

das Entstehen einer Bürgerinitiative nicht erfüllt sind. Nach der eindeutigen Aussage auf Seite<br />

2 der Einwendung soll diese Unterschriftenliste der Einwendung des Herrn Hermann Schadl<br />

mehr Gewicht verleihen.<br />

Damit ist aber klar erkennbar, dass die unterzeichnenden Anrainer nicht für sich selbst<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, sondern nur die Einwendung des Herrn<br />

Hermann Schadl stützen. Eine Parteistellung der auf der Unterschriftenliste angeführten<br />

Personen ist daher ausgeschlossen.<br />

Inhaltlich ist die Einwendung des Herrn Hermann Schadl wortident mit der Einwendung der<br />

Bürgerinitiative Obervogau, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf die<br />

Ausführungen unter Punkt 5.5.4 verwiesen wird.<br />

5.5.6. Gemeinsame Einwendung des Herrn Johann und der Frau Gisela Lappi (OZ 74):<br />

Eingewendet wird die Befürchtung erhöhter Staubbelastung, auch durch Verfrachtungen von<br />

Staub durch toxisch verunreinigten Klinker, die erhöhte Unfallgefahr durch den geplanten<br />

Einsatz der Ersatzbrennstoffe und der dadurch bedingten Gesundheitsgefährdung (Freisetzung<br />

giftiger Stoffe in die Umwelt und somit in die Atemluft) sowie ein Anstieg von Lärm,<br />

Feinstaub und Abgasen durch Erhöhung des LKW-Verkehrsaufkommens.<br />

Dazu ist – wie schon zu den Einwendungen der Marktgemeinde Ehrenhausen - auszuführen:<br />

Zur möglichen Zunahme von diffusen Stäuben führte der Sachverständige für Luftreinhaltung<br />

aus, dass durch die erwarteten zusätzlichen Emissionen keine Grenzwertüberschreitungen zu<br />

befürchten sind. Die Bereiche mit den größten Emissionen sind aber vom zu genehmigenden<br />

Projekt nicht betroffen (Klinkerhalle). Diesbezüglich existiert bereits eine bestehende AWG-<br />

Genehmigung. Der Eintrag von Schadstoffen (toxischen Rückständen) in das Produkt (Klinker)<br />

wird über eine genaue Definition der Einsatzstoffe limitiert. Dies ist auch für die<br />

Produktsqualität und Sicherheit wesentlich. Der Prozess zur Klinkererzeugung wird durch eine

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!