Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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Umweltinformationsgesetz und der daraus resultierenden freien Verfügbarkeit der Daten für<br />
jedermann verwiesen.<br />
Zur Forderung nach besonderen Maßnahmen, die sich aus der SEVESO II – Richtlinie auf<br />
Grund des behaupteten erheblichen Gefahrenpotentials (Brand, Explosion, Unfälle) ergeben<br />
können, ist auf die Stellungnahme des Sachverständigen für Elektrotechnik und<br />
Explosionsschutz zu verweisen, wonach bei projektsgemäßer Errichtung und bei Einhaltung<br />
der vorgeschlagenen Maßnahmen (Auflagen) ausreichende Explosionsschutzmaßnahmen<br />
entsprechend dem Stand der Technik und den Genehmigungsvoraussetzungen getroffen sind.<br />
Das gegenständliche Vorhaben unterliegt auch nicht dem SEVESO-Regime, weshalb<br />
besondere Maßnahmen auf Rechtsgrundlage des § 59 AWG 2002 (welche im Übrigen nicht<br />
Genehmigungsvoraussetzungen sind!) nicht zu treffen sind. Die im Einreichprojekt<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur Beherrschung von Unfallgefahren sind ausreichend.<br />
5.5.3. Einwendung der Gemeinde Obervogau (OZ 64):<br />
In ihren Einwendungen moniert die Gemeinde Obervogau zunächst die Unvollständigkeit des<br />
Projektes, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Nullvariante nicht eindeutig determiniert<br />
sei. Massive Einwirkungen auf die Umwelt werden befürchtet, zumal bereits jetzt eine<br />
Schädigung des Auwaldes im Bereich der Mur gegeben sei, die mit Bewilligung des Projektes<br />
zunehmen werde. Das Einreichprojekt habe die Auswirkungen auf den Forstbestand nicht<br />
geprüft, insbesondere finde der Umstand, dass sich die Anlage im Bereich des Naturparkes<br />
„Südsteirisches Weinland“ befindet, keine ausreichende Beachtung.<br />
Die Befürchtungen sind nach den einschlägigen Aussagen des Fachgutachters für das<br />
Forstwesen und des Fachgutachters für Naturschutz nicht begründet:<br />
Die Auwaldflächen wurden zwar keiner gesonderten Untersuchung unterzogen, sind aber<br />
durch die Beurteilung auf die umliegenden Waldflächen mitberücksichtigt. Eine Beurteilung<br />
der Waldflächen (Bewuchs inkl. Waldböden) ist entgegen den Ausführungen der Einwenderin<br />
in sehr umfangreichen Maße geschehen (vergleiche die Ausführungen des Sachverständigen im<br />
UV-GA unter Punkt 4.7.1). Auswirkungen auf den Bereich des Naturparkes „Südsteirisches<br />
Weinland“ (wie auch insgesamt auf die in weiterer Umgebung der gegenständlichen<br />
Betriebsanlage ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiete Nr. 34, 35, 87c und 11c –