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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Umweltinformationsgesetz und der daraus resultierenden freien Verfügbarkeit der Daten für<br />

jedermann verwiesen.<br />

Zur Forderung nach besonderen Maßnahmen, die sich aus der SEVESO II – Richtlinie auf<br />

Grund des behaupteten erheblichen Gefahrenpotentials (Brand, Explosion, Unfälle) ergeben<br />

können, ist auf die Stellungnahme des Sachverständigen für Elektrotechnik und<br />

Explosionsschutz zu verweisen, wonach bei projektsgemäßer Errichtung und bei Einhaltung<br />

der vorgeschlagenen Maßnahmen (Auflagen) ausreichende Explosionsschutzmaßnahmen<br />

entsprechend dem Stand der Technik und den Genehmigungsvoraussetzungen getroffen sind.<br />

Das gegenständliche Vorhaben unterliegt auch nicht dem SEVESO-Regime, weshalb<br />

besondere Maßnahmen auf Rechtsgrundlage des § 59 AWG 2002 (welche im Übrigen nicht<br />

Genehmigungsvoraussetzungen sind!) nicht zu treffen sind. Die im Einreichprojekt<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur Beherrschung von Unfallgefahren sind ausreichend.<br />

5.5.3. Einwendung der Gemeinde Obervogau (OZ 64):<br />

In ihren Einwendungen moniert die Gemeinde Obervogau zunächst die Unvollständigkeit des<br />

Projektes, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Nullvariante nicht eindeutig determiniert<br />

sei. Massive Einwirkungen auf die Umwelt werden befürchtet, zumal bereits jetzt eine<br />

Schädigung des Auwaldes im Bereich der Mur gegeben sei, die mit Bewilligung des Projektes<br />

zunehmen werde. Das Einreichprojekt habe die Auswirkungen auf den Forstbestand nicht<br />

geprüft, insbesondere finde der Umstand, dass sich die Anlage im Bereich des Naturparkes<br />

„Südsteirisches Weinland“ befindet, keine ausreichende Beachtung.<br />

Die Befürchtungen sind nach den einschlägigen Aussagen des Fachgutachters für das<br />

Forstwesen und des Fachgutachters für Naturschutz nicht begründet:<br />

Die Auwaldflächen wurden zwar keiner gesonderten Untersuchung unterzogen, sind aber<br />

durch die Beurteilung auf die umliegenden Waldflächen mitberücksichtigt. Eine Beurteilung<br />

der Waldflächen (Bewuchs inkl. Waldböden) ist entgegen den Ausführungen der Einwenderin<br />

in sehr umfangreichen Maße geschehen (vergleiche die Ausführungen des Sachverständigen im<br />

UV-GA unter Punkt 4.7.1). Auswirkungen auf den Bereich des Naturparkes „Südsteirisches<br />

Weinland“ (wie auch insgesamt auf die in weiterer Umgebung der gegenständlichen<br />

Betriebsanlage ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiete Nr. 34, 35, 87c und 11c –

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