Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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der nachgereichten Projektsergänzungen – gewürdigt und sind die Ergebnisse in das<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten eingeflossen. Wie dem Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
vom 4. Juli 2005 unter Punkt 4 – fachliche Auseinandersetzung mit den<br />
Stellungnahmen/Einwendungen zu entnehmen ist, sind die vom Bundesministerium<br />
aufgezeigten Mängel bereinigt worden.<br />
5.5.2. Einwendung der Marktgemeinde Ehrenhausen (OZ 68):<br />
Befürchtet wird eine erhöhte Staubbelastung durch Zunahme von diffusen Stäuben bei der<br />
Manipulation, Lagerung oder Verbrennung sowie die Verfrachtung allfälliger toxischer<br />
Rückstände im Klinker über die erhebliche Staubemission aus der Klinkerhalle. Die<br />
Verarbeitung von gefährlichen Abfällen stelle ein erhebliches Gefahrenpotential (Brand,<br />
Explosion, Unfälle) dar und bedürfe es daher Maßnahmen, die sich aus der SEVESO II –<br />
Richtlinie oder auch der IPPC-Richtlinie ergäben. Diesbezüglich fehlen im Projekt die<br />
entsprechenden Daten und Modelle. Die Betriebsweise wird an den Stand der Technik<br />
anzupassen sein, zusätzliche Kontrollmaßnahmen werden vorzuschreiben sein,<br />
Emissionsmessungen sollten zu Kontrollzwecken der Bevölkerung in regelmäßigen Abständen<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Zur möglichen Zunahme von diffusen Stäuben führte der Sachverständige für Luftreinhaltung<br />
aus, dass durch die erwarteten zusätzlichen Emissionen keine Grenzwertüberschreitungen zu<br />
befürchten sind. Die Bereiche mit den größten Emissionen sind aber vom zu genehmigenden<br />
Projekt nicht betroffen (Klinkerhalle). Diesbezüglich existiert bereits eine bestehende AWG-<br />
Genehmigung. Der Eintrag von Schadstoffen (toxischen Rückständen) in das Produkt (Klinker)<br />
wird über eine genaue Definition der Einsatzstoffe limitiert. Dies ist auch für die<br />
Produktsqualität und Sicherheit wesentlich. Der Prozess zur Klinkererzeugung wird durch eine<br />
Reihe von kontinuierlichen Emissionsmessungen überwacht (vergleiche auch Gutachten des<br />
emissionstechnischen Amtssachverständigen).<br />
Die Befürchtungen hinsichtlich Staubbelastung sind daher nicht begründet. Mit den<br />
vorgeschriebenen Auflagen ist auch im Bereich der begehrten Kontrollmaßnahmen, nach dem<br />
Stand der Technik (nach IPPC-Vorgaben) hinreichend Rechnung getragen.<br />
Zur Forderung nach Verfügbarkeit der Immissionsmessungen für die Bevölkerung wird<br />
(vergleiche auch die Ausführungen des Sachverständigen für das Forstwesen) auf das geltende