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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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der nachgereichten Projektsergänzungen – gewürdigt und sind die Ergebnisse in das<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten eingeflossen. Wie dem Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

vom 4. Juli 2005 unter Punkt 4 – fachliche Auseinandersetzung mit den<br />

Stellungnahmen/Einwendungen zu entnehmen ist, sind die vom Bundesministerium<br />

aufgezeigten Mängel bereinigt worden.<br />

5.5.2. Einwendung der Marktgemeinde Ehrenhausen (OZ 68):<br />

Befürchtet wird eine erhöhte Staubbelastung durch Zunahme von diffusen Stäuben bei der<br />

Manipulation, Lagerung oder Verbrennung sowie die Verfrachtung allfälliger toxischer<br />

Rückstände im Klinker über die erhebliche Staubemission aus der Klinkerhalle. Die<br />

Verarbeitung von gefährlichen Abfällen stelle ein erhebliches Gefahrenpotential (Brand,<br />

Explosion, Unfälle) dar und bedürfe es daher Maßnahmen, die sich aus der SEVESO II –<br />

Richtlinie oder auch der IPPC-Richtlinie ergäben. Diesbezüglich fehlen im Projekt die<br />

entsprechenden Daten und Modelle. Die Betriebsweise wird an den Stand der Technik<br />

anzupassen sein, zusätzliche Kontrollmaßnahmen werden vorzuschreiben sein,<br />

Emissionsmessungen sollten zu Kontrollzwecken der Bevölkerung in regelmäßigen Abständen<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Zur möglichen Zunahme von diffusen Stäuben führte der Sachverständige für Luftreinhaltung<br />

aus, dass durch die erwarteten zusätzlichen Emissionen keine Grenzwertüberschreitungen zu<br />

befürchten sind. Die Bereiche mit den größten Emissionen sind aber vom zu genehmigenden<br />

Projekt nicht betroffen (Klinkerhalle). Diesbezüglich existiert bereits eine bestehende AWG-<br />

Genehmigung. Der Eintrag von Schadstoffen (toxischen Rückständen) in das Produkt (Klinker)<br />

wird über eine genaue Definition der Einsatzstoffe limitiert. Dies ist auch für die<br />

Produktsqualität und Sicherheit wesentlich. Der Prozess zur Klinkererzeugung wird durch eine<br />

Reihe von kontinuierlichen Emissionsmessungen überwacht (vergleiche auch Gutachten des<br />

emissionstechnischen Amtssachverständigen).<br />

Die Befürchtungen hinsichtlich Staubbelastung sind daher nicht begründet. Mit den<br />

vorgeschriebenen Auflagen ist auch im Bereich der begehrten Kontrollmaßnahmen, nach dem<br />

Stand der Technik (nach IPPC-Vorgaben) hinreichend Rechnung getragen.<br />

Zur Forderung nach Verfügbarkeit der Immissionsmessungen für die Bevölkerung wird<br />

(vergleiche auch die Ausführungen des Sachverständigen für das Forstwesen) auf das geltende

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