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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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bei Inversionswetterlagen, die sehr häufig im Gebiet auftreten, hingewiesen wurde, weshalb<br />

Messungen bei diesen Wetterlagen beantragt wurden.<br />

Dies war aus fachtechnischer Sicht zur Beurteilung des eingereichten Projektes nicht<br />

erforderlich.<br />

Die Umweltanwältin des Landes Steiermark verwies in der mündlichen Verhandlung auf die<br />

Ausführungen des UVGA, wonach die vom Umweltbundesamt aufgezeigten Mängel des<br />

Projektes bereinigt bzw. begründet von den Sachverständigen widerlegt wurden. Die<br />

Forderung der BI Obervogau nach Transparenz der Messwerte wird mitgetragen. Von der<br />

ursprünglichen Forderung nach Messwerten von Schadstoffeinträgen in den Boden (Dioxine<br />

und Furane, PAK) wurde nach Erörterung mit dem SV für Boden/Landwirtschaft Abstand<br />

genommen.<br />

Zur Forderung nach Transparenz der Messwerte wird auf die Ausführungen unter Punkt 5.5<br />

verwiesen.<br />

Der Vertreter des Arbeitsinspektorates Graz schloss sich den Ausführungen des<br />

bautechnischen, des maschinenbautechnischen und des elektrotechnischen<br />

Amtssachverständigen im Hinblick auf die Arbeitnehmerschutzbelange an und beantragte die<br />

Vorschreibung näher bestimmter Auflagen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes. Diesen<br />

Forderungen wurde in den vorgeschriebenden Nebenbestimmungen (siehe Spruch I, Abschnitt<br />

II. Nebenbestimmungen – „Arbeitnehmerschutz“) Rechnung getragen.<br />

5.5. 1. Stellungnahme des BMLUW vom 13. Juni 2005 (OZ 84):<br />

Gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft das Recht, zur UVE Stellung zu nehmen. Das<br />

Bundesministerium bezieht sich in seiner Stellungnahme im Wesentlichen darauf, ob die<br />

Angaben der UVE vollständig und plausibel sind sowie fachlich einwandfrei konzipiert<br />

wurden. Moniert wird, dass die UVE teilweise unvollständig bzw. unklar ist, angeregt wurde,<br />

entsprechende Ergänzungen nachzureichen.<br />

Die Anregungen des Bundesministeriums führten einerseits zu projektsergänzenden<br />

Einreichungen der Antragsstellerin, wurden andererseits von den Fachgutachtern – auf Basis

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