Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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bei Inversionswetterlagen, die sehr häufig im Gebiet auftreten, hingewiesen wurde, weshalb<br />
Messungen bei diesen Wetterlagen beantragt wurden.<br />
Dies war aus fachtechnischer Sicht zur Beurteilung des eingereichten Projektes nicht<br />
erforderlich.<br />
Die Umweltanwältin des Landes Steiermark verwies in der mündlichen Verhandlung auf die<br />
Ausführungen des UVGA, wonach die vom Umweltbundesamt aufgezeigten Mängel des<br />
Projektes bereinigt bzw. begründet von den Sachverständigen widerlegt wurden. Die<br />
Forderung der BI Obervogau nach Transparenz der Messwerte wird mitgetragen. Von der<br />
ursprünglichen Forderung nach Messwerten von Schadstoffeinträgen in den Boden (Dioxine<br />
und Furane, PAK) wurde nach Erörterung mit dem SV für Boden/Landwirtschaft Abstand<br />
genommen.<br />
Zur Forderung nach Transparenz der Messwerte wird auf die Ausführungen unter Punkt 5.5<br />
verwiesen.<br />
Der Vertreter des Arbeitsinspektorates Graz schloss sich den Ausführungen des<br />
bautechnischen, des maschinenbautechnischen und des elektrotechnischen<br />
Amtssachverständigen im Hinblick auf die Arbeitnehmerschutzbelange an und beantragte die<br />
Vorschreibung näher bestimmter Auflagen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes. Diesen<br />
Forderungen wurde in den vorgeschriebenden Nebenbestimmungen (siehe Spruch I, Abschnitt<br />
II. Nebenbestimmungen – „Arbeitnehmerschutz“) Rechnung getragen.<br />
5.5. 1. Stellungnahme des BMLUW vom 13. Juni 2005 (OZ 84):<br />
Gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,<br />
Umwelt und Wasserwirtschaft das Recht, zur UVE Stellung zu nehmen. Das<br />
Bundesministerium bezieht sich in seiner Stellungnahme im Wesentlichen darauf, ob die<br />
Angaben der UVE vollständig und plausibel sind sowie fachlich einwandfrei konzipiert<br />
wurden. Moniert wird, dass die UVE teilweise unvollständig bzw. unklar ist, angeregt wurde,<br />
entsprechende Ergänzungen nachzureichen.<br />
Die Anregungen des Bundesministeriums führten einerseits zu projektsergänzenden<br />
Einreichungen der Antragsstellerin, wurden andererseits von den Fachgutachtern – auf Basis