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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Luft-Gemische bilden. Im Projekt wurden daher explosionsgefährdete Bereiche definiert und in<br />

Ex-Zonen eingeteilt.<br />

Im bestehenden Tiermehlsilo sollen Tiermehl, Altholz, Sägemehl, Sägespäne, Klärschlamm<br />

und Papierfaserreststoffe gelagert werden. Diese Stoffe können in Verbindung mit Luft<br />

explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Im Projekt wurden daher auch hier<br />

explosionsgefährdete Bereiche definiert und in Ex-Zonen eingeteilt. Für den Tiermehlsilo sind<br />

gemäß VEXAT konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen. Der bestehende<br />

Tiermehlsilo ist mit einer Explosionsdruckentlastungseinrichtung ausgestattet, die jedoch nur<br />

für spezielle Beschickungsbedingungen zulässig ist. Vom ASV wurden daher<br />

Maßnahmenvorschläge formuliert, in denen die Förderleistung der Beschickungspumpen auf<br />

1000 m³/h begrenzt und die staubexplosionsschutztechnischen Kenngrößen K ST < 120 bar*m/s<br />

und einen p max < 9 bar aufweisen.<br />

Elektrische Anlagen werden ausschließlich innerhalb des bestehenden Betriebsanlagenareals<br />

errichtet.<br />

Zusammenfasst wird festgestellt, dass die ausgewiesenen explosionsgefährdeten Bereiche sich<br />

ausschließlich innerhalb des bestehenden Betriebsanlagenareals befinden und dass die<br />

Explosionsdruckentlastungen des Tiermehlsilos auf ungefährdete Bereiche innerhalb des<br />

bestehenden Betriebsanlagenareals weisen. Somit sind aus Sicht der Elektrotechnik und des<br />

Explosionsschutzes bei projektsgemäßer Errichtung und Betrieb der gegenständlichen Anlagen<br />

die Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 17 UVP-G 2000 gegeben, sofern die<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorschreibung gelangen.<br />

Der Sachverständige für Maschinentechnik führt aus, dass das Vorhaben dem Stand der<br />

Technik entspricht. Bei der Berücksichtung von möglichen außerordentlichen<br />

Betriebszuständen (Unachtsamkeit beim Umfüllen z.B.) oder technischen Versagen der<br />

Dichtheit der Anlagen ist durch die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen<br />

(Lecküberwachung) und durch die vorgeschlagenen Inspektions- und Wartungspläne davon<br />

auszugehen, dass höchstens geringe mäßig nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbar mit<br />

dem Betrieb der Anlage befassten Personen und die unmittelbar im Bereich der Anlage<br />

gelegene Umgebung zu erwarten ist.

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