Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 57 -<br />
Luft-Gemische bilden. Im Projekt wurden daher explosionsgefährdete Bereiche definiert und in<br />
Ex-Zonen eingeteilt.<br />
Im bestehenden Tiermehlsilo sollen Tiermehl, Altholz, Sägemehl, Sägespäne, Klärschlamm<br />
und Papierfaserreststoffe gelagert werden. Diese Stoffe können in Verbindung mit Luft<br />
explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Im Projekt wurden daher auch hier<br />
explosionsgefährdete Bereiche definiert und in Ex-Zonen eingeteilt. Für den Tiermehlsilo sind<br />
gemäß VEXAT konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen. Der bestehende<br />
Tiermehlsilo ist mit einer Explosionsdruckentlastungseinrichtung ausgestattet, die jedoch nur<br />
für spezielle Beschickungsbedingungen zulässig ist. Vom ASV wurden daher<br />
Maßnahmenvorschläge formuliert, in denen die Förderleistung der Beschickungspumpen auf<br />
1000 m³/h begrenzt und die staubexplosionsschutztechnischen Kenngrößen K ST < 120 bar*m/s<br />
und einen p max < 9 bar aufweisen.<br />
Elektrische Anlagen werden ausschließlich innerhalb des bestehenden Betriebsanlagenareals<br />
errichtet.<br />
Zusammenfasst wird festgestellt, dass die ausgewiesenen explosionsgefährdeten Bereiche sich<br />
ausschließlich innerhalb des bestehenden Betriebsanlagenareals befinden und dass die<br />
Explosionsdruckentlastungen des Tiermehlsilos auf ungefährdete Bereiche innerhalb des<br />
bestehenden Betriebsanlagenareals weisen. Somit sind aus Sicht der Elektrotechnik und des<br />
Explosionsschutzes bei projektsgemäßer Errichtung und Betrieb der gegenständlichen Anlagen<br />
die Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 17 UVP-G 2000 gegeben, sofern die<br />
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorschreibung gelangen.<br />
Der Sachverständige für Maschinentechnik führt aus, dass das Vorhaben dem Stand der<br />
Technik entspricht. Bei der Berücksichtung von möglichen außerordentlichen<br />
Betriebszuständen (Unachtsamkeit beim Umfüllen z.B.) oder technischen Versagen der<br />
Dichtheit der Anlagen ist durch die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen<br />
(Lecküberwachung) und durch die vorgeschlagenen Inspektions- und Wartungspläne davon<br />
auszugehen, dass höchstens geringe mäßig nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbar mit<br />
dem Betrieb der Anlage befassten Personen und die unmittelbar im Bereich der Anlage<br />
gelegene Umgebung zu erwarten ist.