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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Zusammenfassen hält der Sachverständige für Umweltmedizin fest, dass - wie in der Bewertung<br />

der einzelnen Luftschadstoffe und der Geruchsimmissionen ausgeführt wird - sämtliche<br />

humanmedizinisch relevanten Orientierungs- und Grenzwerte eingehalten bzw. deutlich<br />

unterschritten werden..<br />

Somit ist abzuleiten, dass das Schutzgut Mensch durch luftgetragene<br />

Schadstoffkonzentrationen, Schadstoffdepositionen oder Geruchsimmissionen weder in der<br />

Gesundheit gefährdet, noch nachhaltig in ihrem Wohlbefinden gestört werden.<br />

Der Sachverständige für Landwirtschaft/Boden hält eingangs fest, dass in der Nähe des Werkes<br />

ein Untersuchungsstandort zur Durchführung von Boden- und Pflanzenuntersuchungen<br />

eingerichtet und auf eine Vielzahl auf Parametern hin kontrolliert wird.<br />

Die gemessenen Schwermetallgehalte im Boden entsprechen annähernd Totalgehalten und<br />

stehen in keiner Beziehung zur Pflanzenverfügbarkeit der Schadstoffe.<br />

Aus den bisherigen Untersuchungen der Bodenproben im Bereich des Zementwerkes Retznei<br />

ist keine Belastung mit Schwermetallen erkennbar. Die vereinzelt in Bezug auf die<br />

Normalwerte hin leicht erhöhten Gehalte an Blei und Cadmium liegen deutlich unter den<br />

gesetzlichen Grenzwerten und sind der ubiquitären Umweltbelastung zuzuschreiben. Ein<br />

Zusammenhang mit etwaigen Werksemissionen ist nicht erkennbar.<br />

Vermutlich teilweise mit dem Betrieb des Zementwerkes in Verbindung zu bringen sind die<br />

erhöhten Fluorgehalte im Boden. Zusätzlich zum Eintrag über staubförmige Emissionen aus<br />

dem Werksbetrieb ist in landwirtschaftlich genutzten Böden ein Eintrag über Düngemittel<br />

anzunehmen. Fluor gilt für die Gesundheit von Mensch und Tier nicht als Schadstoff.<br />

Pflanzenschädigende Wirkungen (Fluorosen) im Einflussbereich des Werkes sind bislang nicht<br />

bekannt. Sie sind erst bei deutlich höheren Gehalten im Boden möglich.<br />

Zusammengefasst wurden bei Boden- und Pflanzenuntersuchungen im Einflussbereiches des<br />

Zementwerkes Retznei bisher keine toxikologisch oder ökologisch bedenklichen<br />

Umweltbelastungen festgestellt.<br />

Über eine worst-case Rechnung wurde eine Abschätzung von eventuellen Zusatzbelastungen<br />

durch die geplanten betrieblichen Änderungen vorgenommen. Die mögliche Zusatzbelastung<br />

wird als geringfügig betrachtet und führt zu keiner nachhaltigen ökotoxikologischen Gefährdung.

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