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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Zielwerte der EU (Proposed EU Air Quality Standards and Compliance Deadline, 25.9.1997)<br />

und fallweise nationale Grenzwerte Bezug genommen. Dabei wird sowohl der direkte<br />

Aufnahmepfad gas- und staubförmiger Schadstoffe über die Atemluft wie die indirekte<br />

Einwirkung durch Kontamination von Böden, Pflanzen und Nahrungsketten berücksichtigt<br />

soweit diese aus vorhandenen Messdaten (z.B. Staubniederschlag) bzw. Transferrechnungen<br />

abschätzbar sind und humantoxikologisch relevant sein könnten.<br />

Die Beurteilung bezieht sich ausschließlich auf die Betriebsphase, da die durchzuführenden<br />

baulichen Anpassungen in der Immissionsbetrachtung und humanmedizinischen Wertung<br />

keine Relevanz besitzen.<br />

Ebenso unterbleibt die Sörfallbetrachtung, da es sich bei der gegenständlichen Anlage um<br />

keine Anlage im Sinne der Seveso-II Bestimmungen handelt.<br />

Im Gutachten des umweltmedizinischen ASV ist angeführt, dass für die folgenden einzelnen<br />

Luftschadstoffe:<br />

• Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid sowohl die Beurteilungswerte für den<br />

Halbstundenmittelwert, den Tagesmittelwert und den Jahresmittelwert eingehalten<br />

werden,<br />

• Partikel PM10, der Beurteilungswert für den Tagesmittelwert und Anzahl an<br />

Überschreitungen für den Tagesmittelwert pro Kalenderjahr und den Jahresmittelwert<br />

eingehalten wird, da die maximale Zusatzbelastung der betrachteten Szenarien mit<br />

Realemissionen für Partikel PM 10 unter 1% des Grenzwertes von 40 µg/m³ liegt und<br />

damit als irrelevant anzusehen ist. Für das Grenzwertszenario liegt die prognostizierte<br />

Zusatzbelastung mit 1,3% vom Grenzwert nur geringfügig über der Irrelevanzschwelle.<br />

Gegenüber dem Ist-Zustand ist keine messtechnisch erfassbare Veränderung der<br />

Immissionssituation zu erwarten. Der Beurteilungswert wird auch für die<br />

Staubdeposition, Jahresmittelwert eingehalten.<br />

• Kohlenmonoxid, sowohl der Beurteilungswert für den Einstundenmittelwert und den<br />

Achtstundenmittelwert eingehalten wird,<br />

• Schwermetalle und Staubdeposition:<br />

Der Mittelungszeitraum für die Beurteilung der Schwermetalle ist ein Jahr. Dies ergibt<br />

sich aus der Höhe der Immission und der sich daraus ergebenden Langzeitrelevanz.

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