Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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Die Schallpegelanhebung an den 3 Messpunkten MP1,7,8 durch das ggst. Projekt im Vergleich<br />
zum genehmigter Bestand des Zementwerkes Retznei ergibt sich aus den bestehenden Ist-<br />
Schallimmissionen und die projektspezifische Zusatzbelastung. Die Ist-Schallimmissionen mit<br />
Dauerschallpegelwerten zwischen 61 und 66 dB, ist durch das allgemeine Verkehrsaufkommen<br />
auf den relevanten öffentlichen Verkehrsverbindungen bedingt. Der Schwerverkehrsanteil ist in<br />
erheblichem Maße sowohl vom Istbestand als auch Projektsbestand des Zementwerkes Retznei<br />
bedingt (Beurteilungspegel für den spezifischen LKW-Anteil an den Immissionepunkten 1, 7<br />
und 8 zwischen 48 und 57 dB).<br />
Neben der Geräuschintensität ist auch die Geräuschqualität des Schwerverkehrs belästigender,<br />
weshalb aus umweltmedizinischer Sicht Lärmminderungsmaßnahmen für den LKW-Verkehr<br />
gerechtfertigt erscheinen ( vgl. dazu aber die Erwägungen unter Punkt 5.4)<br />
Die aus der betrieblichen Erweiterung entstehenden zusätzlichen Geräuschimmissionen<br />
während der Nachtstunden wurden mit 6 bis 17 dB berechnet und liegen um mehr als 20 dB<br />
unter den gemessenen Istwerten. Daher ist hieraus ein möglicher Belästigungsfaktor nicht<br />
abzuleiten.<br />
Für den Bereich Luftschadstoffe und Geruch kommt der Sachverständige für Umweltmedizin zu<br />
folgenden Ergebnissen:<br />
Als Grundlage für die Festlegung von Immissionsgrenzwerten dienen rein wirkungsbezogene,<br />
wissenschaftlich begründete Werte aus medizinischer oder naturwissenschaftlicher Indikation.<br />
Da diese, mit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Erkenntnisse, Änderungen<br />
erfahren können, sind sie immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.<br />
Für Luftschadstoff-Immissionen gibt es in Österreich Empfehlungen für<br />
Immissionsbegrenzungen, welche von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften<br />
ausgearbeitet wurden. Diese Empfehlungen sind in Form von Richtlinien des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz erschienen. Darüber hinaus gibt es die<br />
gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte (Immissionsschutzgesetz Luft, BGBL 115/97<br />
und BGBl 62/2001).<br />
Im Umweltmedizinischen Teilgutachten wird zusätzlich auf die internationale Literatur,<br />
Leitwerte der WHO-Europa 1987 und Revision 2000, die bis zum Jahr 2010 vorgesehenen