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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Für die Betriebsphase ergeben sich auch bei einer Zunahme um 44 bzw. 52 betriebsbedingte<br />

Lkw-Fahrten an Werktagen (Zunahme um ca. 11% bzw. 13 % gegenüber dem Ist-Zustand),<br />

weder zum jetzigen Zeitpunkt noch auf das Jahr 2015 bezogen keine Anhaltspunkte dafür, dass<br />

die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht mehr gegeben sein wird.<br />

Aufgrund der vergleichsweise geringen Grundbelastung der Landesstraße 672 von derzeit<br />

1.430 KFZ (Prognose 2015 etwa 1.690 Kfz) mit angenommenem 20% Lkw-Anteil, wovon<br />

bereits derzeit schon ein Großteil dem Werksverkehr der Lafarge Perlmooser AG zuzuordnen<br />

ist, kann auch in diesem Fall nicht von einer unzumutbaren Belästigung ausgegangen werden.<br />

Insgesamt wird vom ASV für Verkehrstechnik festgestellt, dass es durch das projektsbedingte<br />

zusätzliche Verkehrsaufkommen bezüglich der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des<br />

Verkehrs:<br />

1) im Werksbereich während der Bau- und Betriebsphase zu gering mäßig nachteiligen und<br />

im Störfall zu hohen bedeutenden nachteiligen vertretbaren Auswirkung,<br />

2) im Bereich der Werkszufahrt, auf der Landesstraße 672 zwischen dem Werk Retznei und<br />

Ehrenhausen und auf der Landesstraße B69 und 208a zwischen Ehrenhausen und der A9,<br />

Pyhrnautobahn während der Bau- und Betriebsphase zu gering mäßig nachteiligen und im<br />

Störfall zu hohen bedeutenden nachteiligen vertretbaren Auswirkung, und<br />

3) im Bereich der Murbrücke Ehrenhausen während der Bau- und Betriebsphase und im<br />

Störfall zu hohen bedeutenden nachteiligen vertretbaren Auswirkung kommt.<br />

Der Sachverständige für Umweltmedizin beurteilte die Betriebslärmemissionen in der<br />

Tagsituation und der Nachtsituation wie folgt:<br />

Im Tageszeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr spielt vor allem das Verkehrsaufkommen eine<br />

wesentliche Rolle. Durch die Erhöhung der Einsatzstoffe von bis zu 80.000 t pro Jahr ist eine<br />

Zunahme des LKW-Verkehrs auf den Zufahrtsstraßen zum Werkgelände gegeben. Die<br />

Häufigkeit der LKW-Fahrbewegungen im Bereich der Zufahrtsstraßen, welche um 44 Fahrten<br />

pro Tag zunimmt, führt aufgrund der lärmtechnischen Berechnungen lediglich zu einer<br />

Erhöhung der Immissionsbleastung von maximal 0,2 dB für den Messpunkt 8. Eine derartige<br />

Schallpegelanhebung ist durch das menschliche Ohr weder hörbar noch wertbar.<br />

Jedoch liegt bereits durch die Nullvariante an diesen 3 Messpunkten eine erhebliche<br />

Überschreitung des wirkungsbezogenen Immissionsgrenzwertes von 55 dBA als Vorsorgewert<br />

aus humanmedizinischer Sicht vor.

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