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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Grenzwertempfehlungen. Das Immissionsmaximum liegt in einer Entfernung von 800 m von der<br />

Emissionsquelle in NW Richtung. Die Modellierung der Geruchstoffimmissionskonzentration<br />

zeigt, dass die prognostizierten Geruchstunden lediglich Geruchstoffkonzentrationen geringfügig<br />

über der Geruchsschwelle aufweisen. Werte von 3 GE/m³ werden nicht überschritten. Bei<br />

projektgemäßer Anlieferung und Lagerung von geruchsintensiven Stoffen sind Immissionen, die<br />

auch außerhalb des Werksgeländes wahrgenommen werden können, nicht zu erwarten..<br />

Der schalltechnische Sachverständige kommt zum Ergebnis, dass im gegenständlichen Vorhaben<br />

in der Bauphase mit keinen schalltechnisch relevanten Schallemissionen/-immissionen zu<br />

rechnen ist. In der Betriebsphase wurden die Tag- und Nachtsituation - wobei die Auswirkungen<br />

auf die örtliche Schallimmissions-Situation in Tabellen im UVGA , Seite 126 ff, dargestellt sind<br />

- wie folgt beurteilt:<br />

Die Beurteilung der Tagsituation erfolgte an den Nachbarschaftspunkten MP 1, MP 7 u. 8.<br />

Obwohl die Häufigkeit der LKW – Fahrbewegungen im Bereich der Zufahrtstraßen um 44<br />

Fahrten pro Tag zunimmt, ist aufgrund der bestehenden Fahrfrequenz nur mit einer Erhöhung<br />

der Immissionsbelastung von max. 0,2 dB zu rechnen. Diese geringfügige Änderung kann<br />

insofern vernachlässigt werden, als durch die Steigerung des jährlichen Verkehrsaufkommens<br />

auf öffentlichen Straßen diese Anhebung in kurzer Zeit kompensiert wird. Aus<br />

schalltechnischer Sicht ist somit keine Veränderung der derzeitigen örtlichen Verhältnisse zu<br />

erwarten.<br />

Zur bestehenden Immissionsbelastung mit mehr als 60 dB als maßgebender Verkehrslärmpegel<br />

an allen 3 untersuchten Messpunkten wird festgestellt, dass diese Werte vorwiegend aus dem<br />

öffentlichen Verkehr verursacht werden.<br />

Die Beurteilung der Nachtsituation erfolgte an den Nachbarschaftspunkten MP 1 bis MP 6 im<br />

Ortsgebiet von Retznei anhand der derzeitigen örtlichen Verhältnisse und der von der<br />

Gewerbebehörde im Vorverfahren festgesetzten Richtwerte für die maximal zulässigen<br />

Schallimmissionen nachts aus dem Zementwerk als energieäquivalenter Dauerschallpegel LA,eq<br />

Die aus der betrieblichen Erweiterung entstehenden zusätzlichen Geräuschimmissionen<br />

während der Nachtstunden liegen mit 6 – 17 dB um mehr als 20 dB unter der gemessenen Ist–<br />

Situation. Aufgrund des Schallpegeladditionsgesetzes ist eine Anhebung der bestehenden<br />

Geräuschkulisse dadurch nicht gegeben. Besondere Geräuschcharakteristika wie z.B.

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