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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Im Projektgebiet sind Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten nachgewiesen. Erhöhte<br />

Schwefeldioxidbelastungen, die bei bestimmten meteorologischen Situationen auftreten,<br />

konnten auf Fernverfrachtungen aus einem slowenischen Kohlekraftwerk zurückgeführt<br />

werden. Bei Ausschöpfung des Emissionsgrenzwertes für SO 2 zeigt sich, dass bei der<br />

Annahme einer Vorbelastung, die sich aus Messergebnissen der Station Arnfels ableitet,<br />

Grenzwertüberschreitungen nach der 2. Verordnung gegen forstschädliche<br />

Luftverunreinigungen angezeigt werden. Dies ist insofern zu relativieren, als dass die in<br />

Arnfels gemessenen Vorbelastungen in tieferen Lagen nicht diese Größenordnung erreichen<br />

und traten diese Werte vor den letzten Sanierungsschritten am slowenischen Kraftwerk auf.<br />

Für die Schadstoffe Schwefeldioxid als auch für die Partikel (PM10), für die in der<br />

Grundbelastung festgestellt wurde, dass Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden,<br />

wurde nachgewiesen, dass die durch das Projekt bedingte Zusatzbelastungen als irrelevant<br />

einzustufen sind. Gegenüber dem Ist-Zustand ist für SO 2 aufgrund des Projektes keine<br />

messtechnisch nachweisbaren Veränderungen der Immissionssituation zu erwarten.<br />

In Bezug auf die Langzeit-Grenzwerte kann für NO 2 und SO 2 von der Einhaltung der<br />

Grenzwerte des IG-L bzw. der ÖKO-Verordnung zum IG-L ausgegangen werden. Für NO 2 ist<br />

durch stickoxidmindernde Maßnahmen (Emissionsgrenzwert: Istzustand 800 mg/m³,<br />

Planzustand 500 mg/m³) im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Projekt eine deutliche<br />

Verbesserung der NO 2 – Immissionssituation zu erwarten.<br />

In Bezug auf die Kurzzeit-Grenzwerte ergeben sich für SO 2 und NO 2 Gesamtbelastungen<br />

welche die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte des IG-L gewährleisten. Gegenüber dem<br />

Istzustand ist für NO 2 durch das gegenständliche Projekt eine erhebliche Verringerung d.h. eine<br />

wesentliche Verbesserung der NO 2 – Immissionssituation zu erwarten.<br />

Im Hinblick auf das Forstgesetz sind die Einflüsse bei HCl unerheblich und bei HF<br />

geringfügig, bei SO 2 jedenfalls ohne Überschreitung von Grenzwerten.<br />

Gegenüber dem Istzustand ist für SO 2 , CO, HCl und HF keine messtechnisch erfassbare<br />

Veränderung der Immissionssituation zu erwarten.<br />

Die tatsächlichen Emissionen für die Elemente Blei, Cadmium und Arsen aus der Anlage<br />

liegen mit Ausnahme von Blei etwa eine Zehnerpotenz unter dem der Ausbreitungsrechnung

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