Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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Im Projektgebiet sind Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten nachgewiesen. Erhöhte<br />
Schwefeldioxidbelastungen, die bei bestimmten meteorologischen Situationen auftreten,<br />
konnten auf Fernverfrachtungen aus einem slowenischen Kohlekraftwerk zurückgeführt<br />
werden. Bei Ausschöpfung des Emissionsgrenzwertes für SO 2 zeigt sich, dass bei der<br />
Annahme einer Vorbelastung, die sich aus Messergebnissen der Station Arnfels ableitet,<br />
Grenzwertüberschreitungen nach der 2. Verordnung gegen forstschädliche<br />
Luftverunreinigungen angezeigt werden. Dies ist insofern zu relativieren, als dass die in<br />
Arnfels gemessenen Vorbelastungen in tieferen Lagen nicht diese Größenordnung erreichen<br />
und traten diese Werte vor den letzten Sanierungsschritten am slowenischen Kraftwerk auf.<br />
Für die Schadstoffe Schwefeldioxid als auch für die Partikel (PM10), für die in der<br />
Grundbelastung festgestellt wurde, dass Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden,<br />
wurde nachgewiesen, dass die durch das Projekt bedingte Zusatzbelastungen als irrelevant<br />
einzustufen sind. Gegenüber dem Ist-Zustand ist für SO 2 aufgrund des Projektes keine<br />
messtechnisch nachweisbaren Veränderungen der Immissionssituation zu erwarten.<br />
In Bezug auf die Langzeit-Grenzwerte kann für NO 2 und SO 2 von der Einhaltung der<br />
Grenzwerte des IG-L bzw. der ÖKO-Verordnung zum IG-L ausgegangen werden. Für NO 2 ist<br />
durch stickoxidmindernde Maßnahmen (Emissionsgrenzwert: Istzustand 800 mg/m³,<br />
Planzustand 500 mg/m³) im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Projekt eine deutliche<br />
Verbesserung der NO 2 – Immissionssituation zu erwarten.<br />
In Bezug auf die Kurzzeit-Grenzwerte ergeben sich für SO 2 und NO 2 Gesamtbelastungen<br />
welche die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte des IG-L gewährleisten. Gegenüber dem<br />
Istzustand ist für NO 2 durch das gegenständliche Projekt eine erhebliche Verringerung d.h. eine<br />
wesentliche Verbesserung der NO 2 – Immissionssituation zu erwarten.<br />
Im Hinblick auf das Forstgesetz sind die Einflüsse bei HCl unerheblich und bei HF<br />
geringfügig, bei SO 2 jedenfalls ohne Überschreitung von Grenzwerten.<br />
Gegenüber dem Istzustand ist für SO 2 , CO, HCl und HF keine messtechnisch erfassbare<br />
Veränderung der Immissionssituation zu erwarten.<br />
Die tatsächlichen Emissionen für die Elemente Blei, Cadmium und Arsen aus der Anlage<br />
liegen mit Ausnahme von Blei etwa eine Zehnerpotenz unter dem der Ausbreitungsrechnung