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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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Das Umweltverträglichkeitsgutachten vom 4. Juli 2005 wurde den erforderlichen Stellen und<br />

Beteiligten übermittelt und zur öffentlichen Einsicht gemäß § 13 UVP-G 2000 bis 5. August<br />

2005 aufgelegt, und wurde dies ordnungsgemäß kundgemacht (OZ. 123 im Akt).<br />

Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung langte bei der erkennenden Behörde noch eine<br />

korrigierte Version des Teilgutachtens Forst ein: es fanden Korrekturen in den Tabellen statt, da<br />

sich im Zuge der Verhandlung Übertragungsfehler im Teilgutachten ergeben haben – (OZ.: 127),<br />

weiters eine Auflagenkorrektur (OZ. 131) sowie eine Stellungnahme zum Vorrang der<br />

stofflichen Verwertung (OZ. 134 und 139) des Fachgutachters für Stoffflusswirtschaft, sowie<br />

letzlich eine Auflagenkorrektur des Fachgutachters für Elektrotechnik und Explosionsschutz<br />

(OZ.: 140).<br />

Die Lafarge Perlmooser AG erstattete mit Fax vom 2. August 2005 eine Stellungnahme zum<br />

UVP-Gutachten vom 4. Juli 2005 in Wahrung ihres Parteiengehöres (OZ.: 136 im Akt).<br />

Weitere entscheidungsrelevante Stellungnahmen bzw. Umstände sind bis zur Bescheiderlassung<br />

nicht mehr eingelangt.<br />

2. Entscheidungsmaßgebender Sachverhalt:<br />

Dem Spruch dieses Bescheides liegen folgende mit dem Vidierungsvermerk der UVP-Behörde<br />

versehenen Projektsunterlagen zum beantragten Vorhaben zugrunde:<br />

Basisprojekt der Lafarge Perlmooser AG, datiert vom 29. November 2004, bestehend aus:<br />

• Ordner 1 – technische Einreichunterlagen, Version 3.0<br />

• Ordner 2 – Fachbeiträge UVE<br />

• Ordner 3 – Fachbeiträge UVE<br />

Im weiteren Ermittlungsverfahren wurden die im Umweltverträglichkeitsgutachten (im<br />

folgenden: UVGA) vom 4. Juli 2005 aufgelisteten projektsmodifizierende und –<br />

konkretisierende Unterlagen vorgelegt ( siehe UVGA Kapitel 1 - Vorgaben und Methode zur<br />

Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens).

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