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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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die Umweltverträglichkeitserklärung zur Stellungnahme übermittelt. Gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G<br />

2000 wurde die Umweltverträglichkeitserklärung auch dem Umweltanwalt, der<br />

Standortgemeinde Retznei, sowie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umweltund<br />

Wasserwirtschaft, unter einem zur Stellungnahme übermittelt.<br />

Mit einem auf §§ 44 a und 44 b AVG 1991 gestützten und am 25. 4. 2005 in der Kleinen Zeitung<br />

und in der Kronen Zeitung, sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung gehörig kundgemachtem<br />

Edikt vom 21. April 2005 hat die UVP-Behörde den verfahrenseinleitenden Akt kundgemacht.<br />

Mit diesem Edikt wurde das Projekt gemäß § 9 UVP-G 2000 für die Dauer von sechs Wochen<br />

in der Zeit vom 25. April 2005 bis 6. Juni 2005 bei den gesetzlich erforderlichen Stellen<br />

öffentlich aufgelegt, wobei auf die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme für jedermann<br />

hingewiesen wurde. Unter einem wurde gemäß § 44 a Abs. 2 AVG 1991 eine Frist vom<br />

25. April 2005 bis 6. Juni 2005 bestimmt, innerhalb derer bei der Behörde schriftliche<br />

Einwendungen erhoben werden können. Auf die Rechtsfolgen des § 44b AVG 1991 – Verlust<br />

der Parteistellung bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Einwendungserhebung – wurde im Edikt<br />

hingewiesen.<br />

Innerhalb offener Frist langten folgende Stellungnahmen und Einwendungen ein:<br />

o Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft vom 13.Juni 2005, OZ. 84<br />

o Stellungnahme der Marktgemeinde Ehrenhausen vom 2. Juni 2005, OZ 68<br />

o Stellungnahme der Gemeinde Obervogau vom 2. Juni 2005, OZ 64<br />

o Stellungnahme und Einsprüche von Fam. Jakob Fuchs OZ. 49, Wolfgang Sauer OZ. 61,<br />

Andrea Sauer OZ. 62, Hermann Schadl, OZ 65, Adelheid Hofer OZ. 66, DI Dr. Peter<br />

Hofer OZ 67, sowie Johann und Gisela Lappi OZ. 74<br />

o Stellungnahme der Bürgerinitiative Obervogau vom 19. Mai 2005, OZ. 73:<br />

Der Stellungnahme ist eine Unterschriftenliste mit 434 Personen angeschlossen. Mehr<br />

als 200 Personen erfüllen die Formalerfordernisse des § 19 UVP-G. Die<br />

Bürgerinitiative nimmt daher mit ihrer Stellungnahme als Partei im UVP-Verfahren<br />

teil. Vertreter und damit Zustellbevollmächtigte ist Frau Dr. Alexandra Stradner,<br />

8461Obervogau 78;<br />

Zu diesen Stellungnahmen und Einwendungen vergleiche die Ausführungen unten<br />

(Abschnitt 5.5)

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