Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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S p r u c h II<br />
Die Einwendungen des Herrn Wolfgang und Frau Andrea Sauer, Reichsstraße 22, 8472 Vogau,<br />
sowie des Herrn Dipl. Ing. Dr. Peter und Frau Adelheid Hofer, Blitzenweg 24, 8435<br />
Aflenz/Wagna, werden als unzulässig zurückgewiesen.<br />
Kosten<br />
Der Ausspruch über die Kosten bleibt einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.<br />
B e g r ü n d u n g<br />
1. Verfahrensgang<br />
Die Lafarge Perlmooser AG betreibt in 8461 Retznei auf Gst. Nr. 640, KG. Retznei, auf Basis<br />
verschiedener anlagenrechtlicher (abfallwirtschaftsrechtlicher, gewerberechtlicher und ins<br />
Gewerberecht übergeleiteter bergrechtlicher Genehmigungen, sowie wasserrechtlicher<br />
Bewilligungen) ein Zementwerk (vergleiche zum Genehmigungsbestand: UVE Ordner 1,<br />
technische Einreichunterlagen Kapitel 1.4.2 individuelle Rechtsvorschriften – Bescheidlage und<br />
Schreiben der Antragstellerin vom 25. 4. 2005, OZ. 40 im Akt).<br />
Die Lafarge Perlmooser AG hat am 30. November 2004 den Antrag auf Durchführung eines<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens nach dem UVP-G 2000 bei der Steiermärkischen<br />
Landesregierung als UVP-Behörde über das Vorhaben „Einsatz von bis zu 80.000 t<br />
Ersatzbrennstoffen pro Jahr im Zementwerk Retznei“ eingebracht. Für dieses<br />
Erweiterungsvorhaben ist gemäß Anhang 1 Z. 1 Spalte 1 lit. c (sonstige Anlagen zur thermischen<br />
Behandlung von gefährlichen Abfällen) des UVP-G 2000 unter Bedachtnahme auf<br />
§ 3 a Abs. 2 des UVP-G 2000 eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen (siehe auch den<br />
mündlich verkündeten Feststellungsbescheid im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom<br />
4. Juli 2005 – Verhandlungsschrift OZ. 121 im Akt).<br />
Mit Schreiben vom 21. April 2005, OZ.: 38 im Akt, wurde gemäß § 5 Abs. 3 UVP-G 2000 den<br />
mitwirkenden Behörden der Genehmigungsantrag, die sie betreffenden Projektsunterlagen und