10.01.2015 Aufrufe

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 23 -<br />

73. Die Gaspendelleitung des Lagerbehälters muss während der Befüllung angeschlossen sein.<br />

Ein entsprechender, dauerhafter Anschlag ist in Bereich der Anschlüsse anzubringen.<br />

Außerdem muss ein Anschlag "Achtung Gasrückführungssystem eingebaut. Vor Öffnen der<br />

Anschlüsse Überdruck prüfen." vorhanden sein.<br />

74. Für die Sickerwasseranlage ist ein Inspektions- und Wartungsplan auszuarbeiten, der sich<br />

insbesondere an den Herstellerangaben der eingesetzten Betriebsmittel zu orientieren hat.<br />

Sämtliche lösbaren Verbindungen (Flansche, usw.), Ventile und Pumpen sind jedenfalls<br />

einer zumindest monatlichen visuellen Kontrolle auf etwaige Undichtheiten zu unterziehen.<br />

Folgende Nebenbestimmungen werden auf Basis des § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,<br />

BGBl. Nr. 450/1994, i.d.g.F. vorgeschrieben:<br />

o<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

75. Die Säulen der Entladestation für Abfalllösemittel sind mit einem gelb-schwarzen<br />

Warnanstrich zu versehen.<br />

76. Für die Verwendung von Abfalllösemittel ist eine schriftliche Betriebsanweisung zu<br />

erstellen und den Arbeitnehmern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. In dieser<br />

Betriebanweisung sind auch Maßnahmen für die Beseitigung von verschütteten Lösemittel<br />

als auch die anzuwendende persönliche Schutzausrüstung festzulegen.<br />

Hinweis: Die Auflagenpunkte 35. bis 50. des Abschnittes Elektrotechnik und die<br />

Auflagenpunkte 54. bis 74. des Abschnittes Maschinentechnik sind auch aus Gründen des<br />

Arbeitnehmerschutzes erforderlich (§ 93 Abs 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes,<br />

BGBl.Nr. 450/1994, i.d.g.F.).<br />

III. Einwendungen:<br />

Die Einwendungen der Marktgemeinde Ehrenhausen, der Gemeinde Obervogau, des Herrn<br />

Hermann Schadl, Obervogau 78, 8461 Ehrenhausen, des Herrn Johann und der Frau Gisela<br />

Lappi, 8461 Obervogau 202, sowie der Bürgerinitiative Obervogau, vertreten durch Frau Dr.<br />

Alexandra Stradner, 8461 Obervogau 78, werden als unbegründet abgewiesen.<br />

IV. Entscheidungsgrundlagen:<br />

Die Genehmigung beruht auf dem mit dem Vidierungsvermerk versehenen eingereichten<br />

Projektsunterlagen und liegt der Entscheidung folgende Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />

zugrunde:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!