Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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73. Die Gaspendelleitung des Lagerbehälters muss während der Befüllung angeschlossen sein.<br />
Ein entsprechender, dauerhafter Anschlag ist in Bereich der Anschlüsse anzubringen.<br />
Außerdem muss ein Anschlag "Achtung Gasrückführungssystem eingebaut. Vor Öffnen der<br />
Anschlüsse Überdruck prüfen." vorhanden sein.<br />
74. Für die Sickerwasseranlage ist ein Inspektions- und Wartungsplan auszuarbeiten, der sich<br />
insbesondere an den Herstellerangaben der eingesetzten Betriebsmittel zu orientieren hat.<br />
Sämtliche lösbaren Verbindungen (Flansche, usw.), Ventile und Pumpen sind jedenfalls<br />
einer zumindest monatlichen visuellen Kontrolle auf etwaige Undichtheiten zu unterziehen.<br />
Folgende Nebenbestimmungen werden auf Basis des § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,<br />
BGBl. Nr. 450/1994, i.d.g.F. vorgeschrieben:<br />
o<br />
Arbeitnehmerschutz<br />
75. Die Säulen der Entladestation für Abfalllösemittel sind mit einem gelb-schwarzen<br />
Warnanstrich zu versehen.<br />
76. Für die Verwendung von Abfalllösemittel ist eine schriftliche Betriebsanweisung zu<br />
erstellen und den Arbeitnehmern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. In dieser<br />
Betriebanweisung sind auch Maßnahmen für die Beseitigung von verschütteten Lösemittel<br />
als auch die anzuwendende persönliche Schutzausrüstung festzulegen.<br />
Hinweis: Die Auflagenpunkte 35. bis 50. des Abschnittes Elektrotechnik und die<br />
Auflagenpunkte 54. bis 74. des Abschnittes Maschinentechnik sind auch aus Gründen des<br />
Arbeitnehmerschutzes erforderlich (§ 93 Abs 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes,<br />
BGBl.Nr. 450/1994, i.d.g.F.).<br />
III. Einwendungen:<br />
Die Einwendungen der Marktgemeinde Ehrenhausen, der Gemeinde Obervogau, des Herrn<br />
Hermann Schadl, Obervogau 78, 8461 Ehrenhausen, des Herrn Johann und der Frau Gisela<br />
Lappi, 8461 Obervogau 202, sowie der Bürgerinitiative Obervogau, vertreten durch Frau Dr.<br />
Alexandra Stradner, 8461 Obervogau 78, werden als unbegründet abgewiesen.<br />
IV. Entscheidungsgrundlagen:<br />
Die Genehmigung beruht auf dem mit dem Vidierungsvermerk versehenen eingereichten<br />
Projektsunterlagen und liegt der Entscheidung folgende Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />
zugrunde: