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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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mit 5 bar Überdruck (Rohrleitungen und Armaturen) mit einem inkompressiblen Medium<br />

unterziehen zu lassen.<br />

68. Im Kesselbuch des Lagerbehälters ist zu bestätigen, einzutragen bzw. einzuheften:<br />

A. Erstmalige Prüfung gemäß § 12 VbF<br />

a) die Prüfung auf ordnungsgemäßen Einbau gemäß ÖNORM EN 12285-1<br />

b) die Prüfung auf Dichtheit, bei Lagerbehältern, Rohrleitungen und Armaturen<br />

gemäß § 13 VbF;<br />

c) die Prüfung des äußeren Korrosionsschutzes<br />

d) die zusätzlich zu den Prüfungen gemäß a), b), c) durchzuführende Prüfung von<br />

Armaturen, Behälteranschlüssen, Füll- und Entleereinrichtungen,<br />

Flüssigkeitsstandanzeigern, Leckanzeigegeräten, Rohr- und Gaspendelleitungen<br />

u. dgl. auf Funktionstüchtigkeit<br />

e) Der ordnungsgemäße Einbau der Flammendurchschlagsicherungen gem.<br />

ÖNORM EN 12874<br />

f) Die vidierte Zeichnungsnummer des dazugehörigen Rohrleitungsplans muss<br />

angeführt sein.<br />

B. Die Ergebnisse der wiederkehrenden Überprüfungen (Dichtheit,<br />

Flammendurchschlagsicherungen und Überfüllsicherungen etc.) gemäß § 14 VbF<br />

69. Für die Lösemittelanlage ist ein Inspektions- und Wartungsplan auszuarbeiten, der sich<br />

insbesondere an den Herstellerangaben der eingesetzten Betriebsmittel zu orientieren hat.<br />

Sämtliche lösbaren Verbindungen (Flansche, usw.), Ventile und Pumpen sind jedenfalls<br />

einer zumindest monatlichen visuellen Kontrolle auf etwaige Undichtheiten zu unterziehen.<br />

Errichtung der Sickerwasseranlage:<br />

70. Die Einstellwerte für das Über/Unterdruckventil des Lagerbehälters sind auf das Befüll- und<br />

Entnahmesystem abzustimmen. Die notwendigen Einstellwerte sind durch das Gutachten<br />

eines Ziviltechnikers einschlägiger Fachrichtung (z.B. Maschinenbau) zu berechnen. Die<br />

Einstellwerte des Über/Unterdruckventils in der Lüftungsleitung des Lagerbehälters<br />

entsprechend der Berechnung sind sodann durch eine Werksbescheinigung nachzuweisen.<br />

71. In die Lüftungsleitung des Lagerbehälters ist ein Manometer (Messbereich max. 200% des<br />

Ansprechdruckes des Überdruckventiles) einzubauen um eine Überprüfung allfälligen<br />

Überdrucks im Tank vor Öffnen des Füll- bzw. Gaspendelanschlusses zu ermöglichen.<br />

Betrieb der Sickerwasseranlage:<br />

72. Vor Inbetriebnahme sind sämtliche Rohrleitungen und Armaturen einer Dichtheitsprüfung<br />

mit dem 1,5-fachen möglichen Betriebsüberdruck mindestens jedoch mit 5 bar Überdruck<br />

und der Lagerbehälter einer Dichtheitsprüfung (24h- Flüssigkeitsstandprobe) mit einem<br />

inkompressiblen Medium durch einen Prüfer gemäß § 17, Verordnung über brennbare<br />

Flüssigkeiten zu unterziehen. Steht die Anlage mehr als zwei Jahre außer Betrieb, ist vor<br />

neuerlicher Inbetriebnahme diese Dichtheitsprüfung zu wiederholen.

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