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Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

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58. In der Lüftungsleitung des Lagerbehälters ist direkt unterhalb des Über- Unterdruckventils<br />

eine Deflagrationssicherung mit Dauerbrandsicherung einzubauen. Im Domschacht ist in die<br />

Lüftungsleitung eine Deflagrationssicherung einzubauen.<br />

59. In die Füll-, der Gaspendel- und der Entleerleitung bei der LKW- Entladung und am Beginn<br />

der Abwasserrückführleitung im Pumpensumpf ist je eine Deflagrationssicherung<br />

einzubauen.<br />

60. In die Entleerleitung bzw. Förderleitung für den Lagerbehälter ist im Domschacht eine<br />

Detonationssicherung einzubauen.<br />

61. Die Einstellwerte für das Über/Unterdruckventil des Lagerbehälters sind auf das Befüll- und<br />

Entnahmesystem abzustimmen. Die notwendigen Einstellwerte sind durch das Gutachten<br />

eines Ziviltechnikers einschlägiger Fachrichtung (z.B. Maschinenbau) zu berechnen. Die<br />

Einstellwerte des Über/Unterdruckventils in der Lüftungsleitung des Lagerbehälters<br />

entsprechend der Berechnung sind sodann durch eine Werksbescheinigung nachzuweisen.<br />

62. In die Lüftungsleitung des Lagerbehälters ist ein Manometer (Messbereich max. 200% des<br />

Ansprechdruckes des Überdruckventiles) einzubauen.<br />

63. An den Lagerbehälter angeschlossene Rohrleitungen müssen so ausgeführt sein, dass durch<br />

allfällige Bewegungen von Lagerbehältern oder Rohrleitungen die Dichtheit der<br />

Lagerbehälter, der Rohrleitungen, der Rohranschlüsse und der Armaturen nicht<br />

beeinträchtigt wird (Verwendung von Ausgleichsbögen (Rohrbögen) und elastischen<br />

Rohrbindern).<br />

64. Das Brennstoffzuführungssystem (Dosierstation und Brenner) zum Drehrohrofen ist<br />

entsprechend der Normenreihe EN 746 „Industrielle Thermoprozessanlagen“, insbesondere<br />

EN 746-2 „Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme“<br />

auszuführen. Die diesbezügliche Ausführung und Ausrüstung ist von der ausführenden<br />

Firma zu bestätigen.<br />

Betrieb der Lösemittelanlage:<br />

65. Die Gaspendelleitung des Lagerbehälters muss während der Befüllung angeschlossen sein.<br />

Ein entsprechender, dauerhafter Anschlag ist in Bereich der Anschlüsse anzubringen.<br />

Außerdem muss ein Anschlag "Achtung Gasrückführungssystem eingebaut. Vor Öffnen der<br />

Anschlüsse Überdruck prüfen." vorhanden sein.<br />

66. Vor Inbetriebnahme sind sämtliche Rohrleitungen und Armaturen einer Dichtheitsprüfung<br />

mit dem 1,5-fachen möglichen Betriebsüberdruck mindestens jedoch mit 5 bar Überdruck<br />

und der verlagerte Behälter einer Dichtheitsprüfung mit 0,3 bar Überdruck jeweils mit<br />

einem inkompressiblen Medium durch einen Prüfer gemäß § 17, Verordnung über<br />

brennbare Flüssigkeiten zu unterziehen. Steht die Anlage mehr als zwei Jahre außer Betrieb,<br />

ist vor neuerlicher Inbetriebnahme diese Dichtheitsprüfung zu wiederholen.<br />

67. Der Lagerbehälter und alle Rohrleitungen und Armaturen sind nach größeren Reparaturen,<br />

mindestens jedoch alle 6 Jahre, einer Dichtheitsprüfung mit 0,3 bar Überdruck<br />

(Lagerbehälter) und mit dem 1,5 fachen möglichen Betriebsüberdruck mindestens jedoch

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