Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid
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58. In der Lüftungsleitung des Lagerbehälters ist direkt unterhalb des Über- Unterdruckventils<br />
eine Deflagrationssicherung mit Dauerbrandsicherung einzubauen. Im Domschacht ist in die<br />
Lüftungsleitung eine Deflagrationssicherung einzubauen.<br />
59. In die Füll-, der Gaspendel- und der Entleerleitung bei der LKW- Entladung und am Beginn<br />
der Abwasserrückführleitung im Pumpensumpf ist je eine Deflagrationssicherung<br />
einzubauen.<br />
60. In die Entleerleitung bzw. Förderleitung für den Lagerbehälter ist im Domschacht eine<br />
Detonationssicherung einzubauen.<br />
61. Die Einstellwerte für das Über/Unterdruckventil des Lagerbehälters sind auf das Befüll- und<br />
Entnahmesystem abzustimmen. Die notwendigen Einstellwerte sind durch das Gutachten<br />
eines Ziviltechnikers einschlägiger Fachrichtung (z.B. Maschinenbau) zu berechnen. Die<br />
Einstellwerte des Über/Unterdruckventils in der Lüftungsleitung des Lagerbehälters<br />
entsprechend der Berechnung sind sodann durch eine Werksbescheinigung nachzuweisen.<br />
62. In die Lüftungsleitung des Lagerbehälters ist ein Manometer (Messbereich max. 200% des<br />
Ansprechdruckes des Überdruckventiles) einzubauen.<br />
63. An den Lagerbehälter angeschlossene Rohrleitungen müssen so ausgeführt sein, dass durch<br />
allfällige Bewegungen von Lagerbehältern oder Rohrleitungen die Dichtheit der<br />
Lagerbehälter, der Rohrleitungen, der Rohranschlüsse und der Armaturen nicht<br />
beeinträchtigt wird (Verwendung von Ausgleichsbögen (Rohrbögen) und elastischen<br />
Rohrbindern).<br />
64. Das Brennstoffzuführungssystem (Dosierstation und Brenner) zum Drehrohrofen ist<br />
entsprechend der Normenreihe EN 746 „Industrielle Thermoprozessanlagen“, insbesondere<br />
EN 746-2 „Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme“<br />
auszuführen. Die diesbezügliche Ausführung und Ausrüstung ist von der ausführenden<br />
Firma zu bestätigen.<br />
Betrieb der Lösemittelanlage:<br />
65. Die Gaspendelleitung des Lagerbehälters muss während der Befüllung angeschlossen sein.<br />
Ein entsprechender, dauerhafter Anschlag ist in Bereich der Anschlüsse anzubringen.<br />
Außerdem muss ein Anschlag "Achtung Gasrückführungssystem eingebaut. Vor Öffnen der<br />
Anschlüsse Überdruck prüfen." vorhanden sein.<br />
66. Vor Inbetriebnahme sind sämtliche Rohrleitungen und Armaturen einer Dichtheitsprüfung<br />
mit dem 1,5-fachen möglichen Betriebsüberdruck mindestens jedoch mit 5 bar Überdruck<br />
und der verlagerte Behälter einer Dichtheitsprüfung mit 0,3 bar Überdruck jeweils mit<br />
einem inkompressiblen Medium durch einen Prüfer gemäß § 17, Verordnung über<br />
brennbare Flüssigkeiten zu unterziehen. Steht die Anlage mehr als zwei Jahre außer Betrieb,<br />
ist vor neuerlicher Inbetriebnahme diese Dichtheitsprüfung zu wiederholen.<br />
67. Der Lagerbehälter und alle Rohrleitungen und Armaturen sind nach größeren Reparaturen,<br />
mindestens jedoch alle 6 Jahre, einer Dichtheitsprüfung mit 0,3 bar Überdruck<br />
(Lagerbehälter) und mit dem 1,5 fachen möglichen Betriebsüberdruck mindestens jedoch