10.01.2015 Aufrufe

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungsbescheid

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 19 -<br />

• der Potentialausgleich in den explosionsgefährdeten Bereichen ordnungsgemäß<br />

ausgeführt wurde und<br />

• keine Mängel festgestellt wurden bzw. behoben wurden.<br />

39. Für die gegenständlichen elektrischen Niederspannungsanlagen ist ein Anlagenbuch gemäß<br />

ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63: 2003 „Errichtung von elektrischen Anlagen mit<br />

Nennspannungen bis ~1000 V und =1500 V; Teil 6-63: Prüfungen-Anlagenbuch und<br />

Prüfbefund“ zu führen. Dieses Anlagenbuch ist im Betrieb zu verwahren und auf Verlangen<br />

der Behörde vorzulegen. Darin sind neben den Schaltplänen und Beschreibungen der<br />

elektrischen Anlagen insbesondere der Ex-Zonen-Plan und die Prüfbefunde aufzubewahren.<br />

40. Die Blitzschutzanlage für die Lösemittelanlage ist entsprechend der Blitzschutzklasse 1<br />

gemäß ÖVE/ÖNORM E 8049-1 ausführen zu lassen.<br />

41. Über die ordnungsgemäße Ausführung der Blitzschutzanlagen nach ÖVE/ÖNORM E 8049-<br />

1 in der erforderlichen Blitzschutzklasse<br />

• Sickerwasseranlage Blitzschutzklasse III,<br />

• Lösemittelanlage Blitzschutzklasse I)<br />

ist die Bescheinigung (Prüfprotokoll) einer Elektrofachkraft ausstellen zu lassen. Aus dieser<br />

hat die mangelfreie Übereinstimmung eindeutig hervorzugehen.<br />

42. Die Blitzschutzanlage der Sickerwasseranlage ist nach einem Blitzschlag, jedoch<br />

mindestens in Zeiträumen von drei Jahre wiederkehrend überprüfen zu lassen.<br />

43. Die Blitzschutzanlage der Lösemittelanlage ist nach einem Blitzschlag, jedoch mindestens<br />

in Zeiträumen von einem Jahr wiederkehrend überprüfen zu lassen.<br />

44. Über die wiederkehrenden Überprüfungen der Blitzschutzanlagen sind Nachweise zu<br />

führen. Als Nachweise gelten mangelfrei Bescheinigungen (Prüfprotokoll) von<br />

Elektrofachkräften, welche den ordnungsgemäßen Zustand in Übereinstimmung mit<br />

ÖVE/ÖNORM E 8049-1 in der ausgeführten Blitzschutzklasse belegen.<br />

45. Durch eine unabhängige Prüfstelle sind Messungen des Methangehaltes im<br />

Sickerwasserbehälter durchführen zu lassen und die Ergebnisse der Behörde vorzulegen.<br />

Die Messungen sind in einem Abstand von zwei Wochen, 6 Wochen und drei Monaten nach<br />

der erstmaligen Befüllung des Sickerwasserbehälters vorzunehmen. Ergibt eine der<br />

Messungen einen Methangehalt über 10 Vol% der unteren Explosionsgrenze von Methan ist<br />

die Sickerwasseranlage umgehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung), der Methangehalt<br />

durch Lüftungsmaßnahmen zu senken und das Sickerwasser abzupumpen. Bis zur<br />

nachweislichen Mängelbehebung ist der Betrieb des Behälters einzustellen..<br />

46. Vom Hersteller der Lösemittelpumpen ist zu bescheinigen, dass diese auf Dauer technisch<br />

dicht (z.B. Pumpen mit Magnetkupplung) ausgeführt sind.<br />

47. Im Betrieb ist eine Liste der Silofahrzeuge zu führen, welche zur pneumatischen<br />

Beschickung des Tiermehlsilos eingesetzt werden. Für jedes Fahrzeug ist die maximale<br />

Luftleistung der Beschickungspumpen vom Lieferanten schriftlich zu bescheinigen. Werden<br />

Fahrzeuge mit einer Förderleistung größer 1000 m³/h zur Beschickung des Silos eingesetzt,<br />

so sind der Behörde Nachweise über die entsprechenden Änderungen (z.B. größerer<br />

Füllrohrdurchmesser) zur Einhaltung der VDI 3676 i.d.g.F. vorzulegen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!