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ewegen | BEAMTENPOLITIK<br />

Sozial unverantwortlich wäre der geplante Wegfall des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag.<br />

Foto: Mark Bugnaski/Joker<br />

Zum Nachteil der Beamten<br />

Bundesregierung will Besoldungsrecht verändern<br />

Die Bundesregierung will<br />

das Besoldungsrecht<br />

flexibilisieren und hat<br />

hierzu einen Gesetzentwurf<br />

zur Besoldungsstruktur<br />

auf den Weg<br />

gebracht.<br />

Schwerpunkte sind die geplante<br />

Einführung von Besoldungsbandbreiten,<br />

mit denen dezentral<br />

die jeweiligen Dienstherren die Bezahlung<br />

im Eingangs- und ersten Beförderungsamt<br />

im gehobenen und höheren<br />

Dienst selbst zuordnen können.<br />

Des Weiteren soll die Zahlung von<br />

Zulagen für die Wahrnehmung vorübergehender<br />

und herausgehobener<br />

Funktionen (z.B. in Projektgruppen) ermöglicht<br />

werden. Der Familienzuschlag<br />

soll sich auf den so genannten<br />

Kinderzuschlag konzentrieren. Der Gesetzentwurf<br />

dient hauptsächlich der<br />

Haushaltseinsparung.<br />

So würde die Einführung von Bezahlungsbandbreiten<br />

zu einer Verschärfung<br />

der Konkurrenz um qualifiziertes<br />

Personal zwischen Bund, Ländern<br />

und Gemeinden führen und ist<br />

auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

rechtlich bedenklich.<br />

Der geplante Wegfall des Verheiratetenanteils<br />

im Familienzuschlag<br />

wäre eine sozial unverantwortliche<br />

Maßnahme. Gerade<br />

die unteren Einkommensgruppen<br />

würden belastet.<br />

Eine echte Reform der Besoldung<br />

wäre für ver.di, wenn<br />

eine funktionsgerechte Bezahlung<br />

auf der Grundlage zuvor<br />

mit den Gewerkschaften vereinbarter<br />

Tätigkeitsmerkmale<br />

erfolgte. Klaus Weber<br />

Bereichsleiter Beamtinnen und Beamte.<br />

ver.di | 3/2002 9

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