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ewegen | BEAMTENPOLITIK<br />
Sozial unverantwortlich wäre der geplante Wegfall des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag.<br />
Foto: Mark Bugnaski/Joker<br />
Zum Nachteil der Beamten<br />
Bundesregierung will Besoldungsrecht verändern<br />
Die Bundesregierung will<br />
das Besoldungsrecht<br />
flexibilisieren und hat<br />
hierzu einen Gesetzentwurf<br />
zur Besoldungsstruktur<br />
auf den Weg<br />
gebracht.<br />
Schwerpunkte sind die geplante<br />
Einführung von Besoldungsbandbreiten,<br />
mit denen dezentral<br />
die jeweiligen Dienstherren die Bezahlung<br />
im Eingangs- und ersten Beförderungsamt<br />
im gehobenen und höheren<br />
Dienst selbst zuordnen können.<br />
Des Weiteren soll die Zahlung von<br />
Zulagen für die Wahrnehmung vorübergehender<br />
und herausgehobener<br />
Funktionen (z.B. in Projektgruppen) ermöglicht<br />
werden. Der Familienzuschlag<br />
soll sich auf den so genannten<br />
Kinderzuschlag konzentrieren. Der Gesetzentwurf<br />
dient hauptsächlich der<br />
Haushaltseinsparung.<br />
So würde die Einführung von Bezahlungsbandbreiten<br />
zu einer Verschärfung<br />
der Konkurrenz um qualifiziertes<br />
Personal zwischen Bund, Ländern<br />
und Gemeinden führen und ist<br />
auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
rechtlich bedenklich.<br />
Der geplante Wegfall des Verheiratetenanteils<br />
im Familienzuschlag<br />
wäre eine sozial unverantwortliche<br />
Maßnahme. Gerade<br />
die unteren Einkommensgruppen<br />
würden belastet.<br />
Eine echte Reform der Besoldung<br />
wäre für ver.di, wenn<br />
eine funktionsgerechte Bezahlung<br />
auf der Grundlage zuvor<br />
mit den Gewerkschaften vereinbarter<br />
Tätigkeitsmerkmale<br />
erfolgte. Klaus Weber<br />
Bereichsleiter Beamtinnen und Beamte.<br />
ver.di | 3/2002 9