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ewegen | TITEL-THEMA<br />
Fotos: Hermine Oberück<br />
Wenn die Brief- und Paketzustellerinnen<br />
und -zusteller nach<br />
Ostern wieder ihre Arbeit aufnehmen,<br />
dann tun sie dies auf<br />
einer neuen Grundlage zur Anrechnung<br />
ihrer Arbeitszeit.<br />
Den bisher geltenden Tarifvertrag, der die<br />
rechtliche Grundlage für die Durchschnittsdienstpläne<br />
mit variablem Dienstende<br />
in der Zustellung ist, hat ver.di mit Wirkung<br />
zum 31. März gekündigt. An seine Stelle<br />
treten die tarifvertraglichen Grundregelungen<br />
zu Arbeitszeit und Überstunden.<br />
Dies war notwendig, weil die Deutsche Post AG<br />
nicht annehmbare Vorbedingungen an Tarifverhandlungen<br />
über die Ablösung des Rahmendienstplans<br />
mit fiktivem Arbeitsende in der<br />
Brief- und Paketzustellung durch Ist-Zeiterfassung<br />
mit Gruppenarbeit geknüpft hat.<br />
So machte die Post zur Voraussetzung für<br />
Verhandlungen, dass Dienstplanüberschreitungen<br />
von bis zu 30 Minuten täglich nicht berücksichtigt<br />
werden. Dies könnte eine Arbeitszeitverlängerung<br />
von bis zu drei Stunden pro Woche<br />
bedeuten.<br />
Dem steht entgegen, dass ver.di mit der Forderung<br />
nach Ist-Zeiterfassung in der Zustellung<br />
der ständigen Erhöhung des Leistungsdrucks<br />
ver.di will dem<br />
zunehmenden<br />
Leistungsdruck einen<br />
Riegel vorschieben.<br />
Post will<br />
Arbeitszeit<br />
verlängern<br />
4 3/2002 | ver.di<br />
ver.di kündigte Tarifvertrag in der Zustellung