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ewegen | TITEL-THEMA<br />

Fotos: Hermine Oberück<br />

Wenn die Brief- und Paketzustellerinnen<br />

und -zusteller nach<br />

Ostern wieder ihre Arbeit aufnehmen,<br />

dann tun sie dies auf<br />

einer neuen Grundlage zur Anrechnung<br />

ihrer Arbeitszeit.<br />

Den bisher geltenden Tarifvertrag, der die<br />

rechtliche Grundlage für die Durchschnittsdienstpläne<br />

mit variablem Dienstende<br />

in der Zustellung ist, hat ver.di mit Wirkung<br />

zum 31. März gekündigt. An seine Stelle<br />

treten die tarifvertraglichen Grundregelungen<br />

zu Arbeitszeit und Überstunden.<br />

Dies war notwendig, weil die Deutsche Post AG<br />

nicht annehmbare Vorbedingungen an Tarifverhandlungen<br />

über die Ablösung des Rahmendienstplans<br />

mit fiktivem Arbeitsende in der<br />

Brief- und Paketzustellung durch Ist-Zeiterfassung<br />

mit Gruppenarbeit geknüpft hat.<br />

So machte die Post zur Voraussetzung für<br />

Verhandlungen, dass Dienstplanüberschreitungen<br />

von bis zu 30 Minuten täglich nicht berücksichtigt<br />

werden. Dies könnte eine Arbeitszeitverlängerung<br />

von bis zu drei Stunden pro Woche<br />

bedeuten.<br />

Dem steht entgegen, dass ver.di mit der Forderung<br />

nach Ist-Zeiterfassung in der Zustellung<br />

der ständigen Erhöhung des Leistungsdrucks<br />

ver.di will dem<br />

zunehmenden<br />

Leistungsdruck einen<br />

Riegel vorschieben.<br />

Post will<br />

Arbeitszeit<br />

verlängern<br />

4 3/2002 | ver.di<br />

ver.di kündigte Tarifvertrag in der Zustellung

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