10.01.2015 Aufrufe

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Stossrichtungen ... - EFD

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Stossrichtungen ... - EFD

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Stossrichtungen ... - EFD

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

den betroffenen Kundenberater aus dem Register auszuschliessen. Der Ausschluss wäre im Register<br />

kenntlich zu machen.<br />

Neben der zuständigen Registrierungsstelle sollen die entsprechenden Informationen auch der Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht werden. So können sich die Kunden jederzeit informieren, ob ein bestimmter<br />

Kundenberater registriert ist und somit über die erforderlichen Minimalkenntnisse verfügt.<br />

Das Verzeichnis soll im Abrufverfahren allgemein zugänglich sein und als elektronische Plattform<br />

funktionieren. Das öffentliche Verzeichnis soll neben den grundlegenden Angaben der eingetragenen<br />

Kundenberater insbesondere Angaben zu deren Aus- und Weiterbildung in Fachkunde und Verhaltensregeln<br />

enthalten sowie offenlegen, ob der Kundenberater an einen beaufsichtigten Finanzdienstleister<br />

gebunden ist oder nicht.<br />

Frage<br />

13. Soll ein öffentliches Register für Kundenberater geschaffen werden<br />

23/32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!