Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Stossrichtungen ... - EFD
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den betroffenen Kundenberater aus dem Register auszuschliessen. Der Ausschluss wäre im Register<br />
kenntlich zu machen.<br />
Neben der zuständigen Registrierungsstelle sollen die entsprechenden Informationen auch der Öffentlichkeit<br />
zugänglich gemacht werden. So können sich die Kunden jederzeit informieren, ob ein bestimmter<br />
Kundenberater registriert ist und somit über die erforderlichen Minimalkenntnisse verfügt.<br />
Das Verzeichnis soll im Abrufverfahren allgemein zugänglich sein und als elektronische Plattform<br />
funktionieren. Das öffentliche Verzeichnis soll neben den grundlegenden Angaben der eingetragenen<br />
Kundenberater insbesondere Angaben zu deren Aus- und Weiterbildung in Fachkunde und Verhaltensregeln<br />
enthalten sowie offenlegen, ob der Kundenberater an einen beaufsichtigten Finanzdienstleister<br />
gebunden ist oder nicht.<br />
Frage<br />
13. Soll ein öffentliches Register für Kundenberater geschaffen werden<br />
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