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Bettwäsche-Set - Baby-Rose

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6<br />

Patchwork-Familien<br />

2010 wurden in der Schweiz 80 000 Kinder geboren,<br />

42 800 Ehen geschlossen und 21 500 geschieden. Das ist<br />

eine Zunahme in allen drei Bereichen, die darauf schliessen<br />

lässt, dass in ziemlich vielen Schweizer Haushalten<br />

Patchwork-Mütter, -Väter und -Kinder leben. Noch mehr<br />

sind es, wenn man unverheiratete Paare mitzählt. Und die<br />

Tendenz wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen.<br />

Wir sind im Zeitalter<br />

des modularen Familienalltags<br />

angekommen.<br />

Recht & Pflicht<br />

Die Rechtsexperten von Swissmom haben die<br />

wichtigsten rechtlichen Punkte für Patchwork-<br />

Familien zusammengefasst:<br />

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Erwarten Sie mit Ihrem neuen Partner ein Kind,<br />

sind aber noch mit Ihrem Ex verheiratet, gilt<br />

dieser rechtlich als Vater des Kindes. Lassen<br />

Sie sich also vor der Geburt scheiden, sonst<br />

wird’s kompliziert.<br />

Als Stiefvater haben Sie kein eigenes Erziehungsrecht,<br />

müssen Ihre Partnerin aber nach<br />

Möglichkeiten unterstützen. Sie kann Ihnen<br />

jedoch Vollmachten ausstellen, zum Beispiel,<br />

damit Sie ein Zeugnis unterschreiben können.<br />

Und natürlich können Sie in Notfällen stellvertretend<br />

für sie handeln.<br />

Sie haben Ihren Stiefkindern gegenüber keine<br />

direkten finanziellen Verpflichtungen, müssen<br />

Das Beziehungsnetz<br />

Die Swissmom-Experten<br />

Wären wir früher aus gesellschaftlichen Gründen vielleicht<br />

in schwierigen Ehen gefangen gewesen, so stehen<br />

wir heute vor den Herausforderungen einer Scheidungsgesellschaft.<br />

Diese trennt zwar Ehen rechtlich, aber nicht<br />

die Bindungen zwischen den darin beteiligten Menschen.<br />

Expartner, Eltern-Kinder-Beziehungen, sie alle bestücken<br />

den Rucksack eines Menschen, der sich aufmacht, einen<br />

neuen Partner zu finden.<br />

Ab jetzt sind es nie wieder nur zwei Menschen, die sich<br />

zusammentun, vor allem wenn beide Kinder mitbringen:<br />

Da ist zum einen die Liebesbeziehung der neuen Partner,<br />

die Eltern-Kind-Beziehung, die Partner-Kind-Beziehung,<br />

die Patchwork-Geschwisterbande und nicht zuletzt der<br />

Kontakt zum Expartner über die Kinder. Von neuen ge-<br />

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sich jedoch an den Verpflichtungen Ihrer Frau<br />

beteiligen.<br />

Alle Ihre Kinder haben die gleiche Berechtigung<br />

auf Alimente. Haben Sie mit Ihrer neuen Partnerin<br />

ein Kind, wenden Sie sich für die Neuberechnung<br />

der Kinderalimente an eine Familienberatungsstelle<br />

oder einen Anwalt.<br />

Ihre Stiefkinder können Sie frühestens nach<br />

fünf Ehejahren adoptieren. Zudem müssen Sie<br />

mindestens 16 Jahre älter sein als diese.<br />

Stiefkinder und -eltern haben untereinander<br />

kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Adoption<br />

können Sie sich nur mit einem Testament oder<br />

Erbvertrag begünstigen.<br />

Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an<br />

einen Anwalt oder die öffen tlichen Familienberatungsstellen.

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