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Patchwork-Familien<br />
2010 wurden in der Schweiz 80 000 Kinder geboren,<br />
42 800 Ehen geschlossen und 21 500 geschieden. Das ist<br />
eine Zunahme in allen drei Bereichen, die darauf schliessen<br />
lässt, dass in ziemlich vielen Schweizer Haushalten<br />
Patchwork-Mütter, -Väter und -Kinder leben. Noch mehr<br />
sind es, wenn man unverheiratete Paare mitzählt. Und die<br />
Tendenz wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen.<br />
Wir sind im Zeitalter<br />
des modularen Familienalltags<br />
angekommen.<br />
Recht & Pflicht<br />
Die Rechtsexperten von Swissmom haben die<br />
wichtigsten rechtlichen Punkte für Patchwork-<br />
Familien zusammengefasst:<br />
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Erwarten Sie mit Ihrem neuen Partner ein Kind,<br />
sind aber noch mit Ihrem Ex verheiratet, gilt<br />
dieser rechtlich als Vater des Kindes. Lassen<br />
Sie sich also vor der Geburt scheiden, sonst<br />
wird’s kompliziert.<br />
Als Stiefvater haben Sie kein eigenes Erziehungsrecht,<br />
müssen Ihre Partnerin aber nach<br />
Möglichkeiten unterstützen. Sie kann Ihnen<br />
jedoch Vollmachten ausstellen, zum Beispiel,<br />
damit Sie ein Zeugnis unterschreiben können.<br />
Und natürlich können Sie in Notfällen stellvertretend<br />
für sie handeln.<br />
Sie haben Ihren Stiefkindern gegenüber keine<br />
direkten finanziellen Verpflichtungen, müssen<br />
Das Beziehungsnetz<br />
Die Swissmom-Experten<br />
Wären wir früher aus gesellschaftlichen Gründen vielleicht<br />
in schwierigen Ehen gefangen gewesen, so stehen<br />
wir heute vor den Herausforderungen einer Scheidungsgesellschaft.<br />
Diese trennt zwar Ehen rechtlich, aber nicht<br />
die Bindungen zwischen den darin beteiligten Menschen.<br />
Expartner, Eltern-Kinder-Beziehungen, sie alle bestücken<br />
den Rucksack eines Menschen, der sich aufmacht, einen<br />
neuen Partner zu finden.<br />
Ab jetzt sind es nie wieder nur zwei Menschen, die sich<br />
zusammentun, vor allem wenn beide Kinder mitbringen:<br />
Da ist zum einen die Liebesbeziehung der neuen Partner,<br />
die Eltern-Kind-Beziehung, die Partner-Kind-Beziehung,<br />
die Patchwork-Geschwisterbande und nicht zuletzt der<br />
Kontakt zum Expartner über die Kinder. Von neuen ge-<br />
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sich jedoch an den Verpflichtungen Ihrer Frau<br />
beteiligen.<br />
Alle Ihre Kinder haben die gleiche Berechtigung<br />
auf Alimente. Haben Sie mit Ihrer neuen Partnerin<br />
ein Kind, wenden Sie sich für die Neuberechnung<br />
der Kinderalimente an eine Familienberatungsstelle<br />
oder einen Anwalt.<br />
Ihre Stiefkinder können Sie frühestens nach<br />
fünf Ehejahren adoptieren. Zudem müssen Sie<br />
mindestens 16 Jahre älter sein als diese.<br />
Stiefkinder und -eltern haben untereinander<br />
kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Adoption<br />
können Sie sich nur mit einem Testament oder<br />
Erbvertrag begünstigen.<br />
Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an<br />
einen Anwalt oder die öffen tlichen Familienberatungsstellen.