Bauen - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach EStG
Bauen - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach EStG
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An die Bau<strong>auf</strong>sichtsbehörde<br />
Landkreis Ammerland<br />
Ammerlandallee 12<br />
26655 Westerstede<br />
Eingangsstempel der Bau<strong>auf</strong>sichtsbehörde<br />
Aktenzeichen<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
oder ausfüllen<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bescheinigung</strong> gemäß §§ 7 i, 10 g,<br />
10 f, 11 b Einkommenssteuergesetz<br />
( <strong>EStG</strong>)<br />
Name, Vorname der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Adresse:<br />
Tel.-Nr.<br />
Mobil<br />
Mail-Adresse:<br />
Eigentümer/-in des u. g. Gebäudes/ Vertreter/-in der Eigentümerin/ sonstiger<br />
Gebäudeteiles des Eigentümers Bauberechtigter<br />
2. Gebäude<br />
Bezeichnung des Gebäudes<br />
Gemeinde / Ortsteil<br />
Straße, Hausnummer<br />
Gemarkung Flur Flurstück<br />
2. Maßnahmen<br />
Die durchgeführte Maßnahme betrifft ein<br />
Baudenkmal <strong>nach</strong> § 3 Abs. 2 des NDSchG<br />
Gebäude als Teil <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen <strong>nach</strong> § 3 Abs. 3 des NDSchG<br />
- 1 -
3. Darstellung der durchgeführten Baumaßnahmen<br />
Für die Baumaßnahme wurde am<br />
Genehmigung erteilt.<br />
dd.mm.yyy die Baugenehmigung bzw. die denkmalrechtliche<br />
4. Durchführungszeitraum<br />
begonnen<br />
beendet<br />
5. Aufstellung der Rechnungen/Gesamtkosten<br />
Originalrechnungen bitte <strong>nach</strong> Gewerken oder Bauteilen ordnen und l<strong>auf</strong>end nummerieren.<br />
Anlage 1<br />
Anlage 2<br />
Anlage 3<br />
Anlage 4<br />
Anlage 5<br />
Anlage 6<br />
Anlage 7<br />
Anlage 8<br />
Anlage 9<br />
Anlage 10<br />
Gesamt<br />
Übertrag<br />
aus zusätzlich beigefügten Blättern<br />
Gesamt<br />
Rechnungsbetrag (Euro)<br />
Prüfungsvermerk<br />
- 2 -
6. Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln<br />
Falls Sie Zuwendungen aus kommunalen Mitteln, Landes – oder Bundesmitteln für die Maßnahmen erhalten haben, bitte hier<br />
<strong>auf</strong>listen. (Kopien der Bewilligungsbescheide sind beizufügen.)<br />
Zuwendungsgeber Auszahlungsdatum Betrag (Euro)<br />
Gesamt<br />
Summe der Rechnungen (Nr. 5)<br />
Summe der Zuwendungen (Nr. 6)<br />
Anzuerkennender Gesamtbetrag (Euro)<br />
Ich versichere die Richtigkeit der Angaben.<br />
Datum, Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin/ des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
- 3 -
Anlage Nr.<br />
der Aufstellung zu Nr. 5 des <strong>Antrag</strong>es vom<br />
<strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bescheinigung</strong> gem. §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>)<br />
Anlagen:<br />
Name, Vorname der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Maßnahme/Gewerk<br />
- Anlagen zur Aufstellung der Rechnungen/Gesamtkosten mit Originalrechnungen<br />
- Kopien der Bewilligungsbescheide<br />
Hinweis: Rechnungen bitte <strong>nach</strong> Firmennamen ordnen und l<strong>auf</strong>end nummerieren.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Firma, Kurzbezeichnung<br />
der Leistung<br />
Rechnungsdatum<br />
Rechnungsbetrag<br />
(Euro)<br />
Geltend<br />
gemachter<br />
Rechnungsbetrag<br />
(Euro)<br />
Prüfungsvermerk<br />
- 4 -
Anlage Nr.<br />
der Aufstellung zu Nr. 5 des <strong>Antrag</strong>es vom<br />
<strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bescheinigung</strong> gem. §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>)<br />
Anlagen:<br />
Name, Vorname der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Maßnahme/Gewerk<br />
- Anlagen zur Aufstellung der Rechnungen/Gesamtkosten mit Originalrechnungen<br />
- Kopien der Bewilligungsbescheide<br />
Hinweis: Rechnungen bitte <strong>nach</strong> Firmennamen ordnen und l<strong>auf</strong>end nummerieren.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Firma, Kurzbezeichnung<br />
der Leistung<br />
Rechnungsdatum<br />
Rechnungsbetrag<br />
(Euro)<br />
Geltend<br />
gemachter<br />
Rechnungsbetrag<br />
(Euro)<br />
Prüfungsvermerk<br />
- 5 -
M e r k b l a t t<br />
für die <strong>Ausstellung</strong> von <strong>Bescheinigung</strong>en gemäß §§ 7i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz<br />
(<strong>EStG</strong>)<br />
Eine <strong>Bescheinigung</strong> kann nur ausgestellt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:<br />
Das Gebäude oder Gebäudeteil ist ein Baudenkmal (§ 3 Abs. 2 NDSchG) oder Teil <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen<br />
(Ensemble, § 3 Abs. 3 NDSchG) im Sinne des Nds. Denkmalschutzgesetzes.<br />
Die durchgeführten Maßnahmen sind <strong>nach</strong> Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu s<strong>einer</strong><br />
sinnvollen Nutzung erforderlich und wurden in Abstimmung mit der <strong>Bescheinigung</strong>sbehörde (Landkreis Ammerland)<br />
durchgeführt. Bei Baudenkmalen, die Teil <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen sind ( § 3 Abs. 3 NDSchG), müssen die<br />
Aufwendungen <strong>nach</strong> Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der<br />
Gesamtanlage erforderlich sein.<br />
Die Maßnahmen müssen vor Ausführung mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein. Dies bedeutet in der<br />
Regel, dass eine Baugenehmigung oder eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegen muss.<br />
Ist eine vorherige Abstimmung unterblieben, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der <strong>Bescheinigung</strong> nicht vor,<br />
auch wenn die Denkmaleigenschaft <strong>nach</strong> Abschluss der Baumaßnahmen noch vorhanden ist. Abweichungen von der<br />
erteilten Genehmigung bzw. Änderungen der Baumaßnahmen bedürfen jeweils <strong>einer</strong> erneuten Abstimmung mit der<br />
<strong>Bescheinigung</strong>sbehörde.<br />
Nicht jede denkmalrechtlich genehmigungsfähige Maßnahme ist automatisch in gleichem Umfang als steuerlich<br />
begünstigt anzusehen.<br />
Bei <strong>einer</strong> Schlussabnahme wird der Landkreis Ammerland prüfen, ob die Arbeiten entsprechend der erteilten<br />
Genehmigung durchgeführt wurden.<br />
Für die <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Bescheinigung</strong> gemäß §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>)<br />
werden folgende Unterlagen benötigt:<br />
1. <strong>Antrag</strong> <strong>nach</strong> Formblatt (beim Landkreis Ammerland erhältlich).<br />
2. Die kompletten Originalrechnungen. Diese sind unter Punkt 5 des <strong>Antrag</strong>sformulars, geordnet <strong>nach</strong> den einzelnen<br />
Gewerken, vollständig <strong>auf</strong>zulisten. Die Rechnungen müssen mit einem Quittungs- oder Zahlungsvermerk versehen<br />
und durchnumeriert sein.<br />
3. Kassenzettel müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen.<br />
4. Fotokopien sämtlicher Bescheide über evt. bewilligte öffentliche Mittel.<br />
Folgende Aufwendungen können im Rahmen der Vergünstigungen der §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b<br />
Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>) regelmäßig nicht berücksichtigt werden (keine abschließende<br />
Aufzählung):<br />
K<strong>auf</strong>preis für das Baudenkmal und das Grundstück einschließlich der Nebenkosten. (Notargebühren für die<br />
Eintragung in das Grundbuch, Vermessungskosten)<br />
Finanzierungskosten.<br />
Ausbaukosten, die über den üblichen Standard hinausgehen (z. B. Schwimmbecken, Sauna, Alarmanlage, offener<br />
Kamin oder Kachelofen etc.), es sei denn, sie gehören zur historischen Ausstattung des Baudenkmals<br />
Aufwendungen für bewegliche Einrichtungsgegenstände, z.B. Markisen, <strong>Ausstellung</strong>svitrinen, Möbel, Regale,<br />
Lampen, Spiegel, Teppiche etc.<br />
Aufwendungen für Außenanlagen wie z. B. Hofbefestigungen, Rasenanlage, Blumen, Sträucher und Bäume.<br />
Kosten für Arbeitsgerät und Werkzeuge.<br />
Kosten für eine Bauwesenversicherung sowie Skonti.<br />
Aufwendungen für die Entkernung eines Baudenkmals - Zerstörung der Denkmalsubstanz- und die neuen<br />
Inneneinbauten können regelmäßig nicht bescheinigt werden.<br />
Kosten für Neubauteile, insbesondere Neubauten in <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen, die gemeinsam unter<br />
Denkmalschutz stehen, können steuerlich nicht begünstigt werden.<br />
Es empfiehlt sich, den Umfang der Maßnahmen, für die eine steuerliche Vergünstigung in Anspruch genommen<br />
werden soll, vor Beginn der Baumaßnahmen mit der <strong>Bescheinigung</strong>sbehörde (Landkreis Ammerland)<br />
abzustimmen.