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Bauen - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach EStG

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An die Bau<strong>auf</strong>sichtsbehörde<br />

Landkreis Ammerland<br />

Ammerlandallee 12<br />

26655 Westerstede<br />

Eingangsstempel der Bau<strong>auf</strong>sichtsbehörde<br />

Aktenzeichen<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

oder ausfüllen<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bescheinigung</strong> gemäß §§ 7 i, 10 g,<br />

10 f, 11 b Einkommenssteuergesetz<br />

( <strong>EStG</strong>)<br />

Name, Vorname der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Adresse:<br />

Tel.-Nr.<br />

Mobil<br />

Mail-Adresse:<br />

Eigentümer/-in des u. g. Gebäudes/ Vertreter/-in der Eigentümerin/ sonstiger<br />

Gebäudeteiles des Eigentümers Bauberechtigter<br />

2. Gebäude<br />

Bezeichnung des Gebäudes<br />

Gemeinde / Ortsteil<br />

Straße, Hausnummer<br />

Gemarkung Flur Flurstück<br />

2. Maßnahmen<br />

Die durchgeführte Maßnahme betrifft ein<br />

Baudenkmal <strong>nach</strong> § 3 Abs. 2 des NDSchG<br />

Gebäude als Teil <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen <strong>nach</strong> § 3 Abs. 3 des NDSchG<br />

- 1 -


3. Darstellung der durchgeführten Baumaßnahmen<br />

Für die Baumaßnahme wurde am<br />

Genehmigung erteilt.<br />

dd.mm.yyy die Baugenehmigung bzw. die denkmalrechtliche<br />

4. Durchführungszeitraum<br />

begonnen<br />

beendet<br />

5. Aufstellung der Rechnungen/Gesamtkosten<br />

Originalrechnungen bitte <strong>nach</strong> Gewerken oder Bauteilen ordnen und l<strong>auf</strong>end nummerieren.<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Anlage 4<br />

Anlage 5<br />

Anlage 6<br />

Anlage 7<br />

Anlage 8<br />

Anlage 9<br />

Anlage 10<br />

Gesamt<br />

Übertrag<br />

aus zusätzlich beigefügten Blättern<br />

Gesamt<br />

Rechnungsbetrag (Euro)<br />

Prüfungsvermerk<br />

- 2 -


6. Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln<br />

Falls Sie Zuwendungen aus kommunalen Mitteln, Landes – oder Bundesmitteln für die Maßnahmen erhalten haben, bitte hier<br />

<strong>auf</strong>listen. (Kopien der Bewilligungsbescheide sind beizufügen.)<br />

Zuwendungsgeber Auszahlungsdatum Betrag (Euro)<br />

Gesamt<br />

Summe der Rechnungen (Nr. 5)<br />

Summe der Zuwendungen (Nr. 6)<br />

Anzuerkennender Gesamtbetrag (Euro)<br />

Ich versichere die Richtigkeit der Angaben.<br />

Datum, Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin/ des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

- 3 -


Anlage Nr.<br />

der Aufstellung zu Nr. 5 des <strong>Antrag</strong>es vom<br />

<strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bescheinigung</strong> gem. §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>)<br />

Anlagen:<br />

Name, Vorname der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Maßnahme/Gewerk<br />

- Anlagen zur Aufstellung der Rechnungen/Gesamtkosten mit Originalrechnungen<br />

- Kopien der Bewilligungsbescheide<br />

Hinweis: Rechnungen bitte <strong>nach</strong> Firmennamen ordnen und l<strong>auf</strong>end nummerieren.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Firma, Kurzbezeichnung<br />

der Leistung<br />

Rechnungsdatum<br />

Rechnungsbetrag<br />

(Euro)<br />

Geltend<br />

gemachter<br />

Rechnungsbetrag<br />

(Euro)<br />

Prüfungsvermerk<br />

- 4 -


Anlage Nr.<br />

der Aufstellung zu Nr. 5 des <strong>Antrag</strong>es vom<br />

<strong>auf</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bescheinigung</strong> gem. §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>)<br />

Anlagen:<br />

Name, Vorname der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Maßnahme/Gewerk<br />

- Anlagen zur Aufstellung der Rechnungen/Gesamtkosten mit Originalrechnungen<br />

- Kopien der Bewilligungsbescheide<br />

Hinweis: Rechnungen bitte <strong>nach</strong> Firmennamen ordnen und l<strong>auf</strong>end nummerieren.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Firma, Kurzbezeichnung<br />

der Leistung<br />

Rechnungsdatum<br />

Rechnungsbetrag<br />

(Euro)<br />

Geltend<br />

gemachter<br />

Rechnungsbetrag<br />

(Euro)<br />

Prüfungsvermerk<br />

- 5 -


M e r k b l a t t<br />

für die <strong>Ausstellung</strong> von <strong>Bescheinigung</strong>en gemäß §§ 7i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz<br />

(<strong>EStG</strong>)<br />

Eine <strong>Bescheinigung</strong> kann nur ausgestellt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:<br />

Das Gebäude oder Gebäudeteil ist ein Baudenkmal (§ 3 Abs. 2 NDSchG) oder Teil <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen<br />

(Ensemble, § 3 Abs. 3 NDSchG) im Sinne des Nds. Denkmalschutzgesetzes.<br />

Die durchgeführten Maßnahmen sind <strong>nach</strong> Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu s<strong>einer</strong><br />

sinnvollen Nutzung erforderlich und wurden in Abstimmung mit der <strong>Bescheinigung</strong>sbehörde (Landkreis Ammerland)<br />

durchgeführt. Bei Baudenkmalen, die Teil <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen sind ( § 3 Abs. 3 NDSchG), müssen die<br />

Aufwendungen <strong>nach</strong> Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der<br />

Gesamtanlage erforderlich sein.<br />

Die Maßnahmen müssen vor Ausführung mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein. Dies bedeutet in der<br />

Regel, dass eine Baugenehmigung oder eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegen muss.<br />

Ist eine vorherige Abstimmung unterblieben, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der <strong>Bescheinigung</strong> nicht vor,<br />

auch wenn die Denkmaleigenschaft <strong>nach</strong> Abschluss der Baumaßnahmen noch vorhanden ist. Abweichungen von der<br />

erteilten Genehmigung bzw. Änderungen der Baumaßnahmen bedürfen jeweils <strong>einer</strong> erneuten Abstimmung mit der<br />

<strong>Bescheinigung</strong>sbehörde.<br />

Nicht jede denkmalrechtlich genehmigungsfähige Maßnahme ist automatisch in gleichem Umfang als steuerlich<br />

begünstigt anzusehen.<br />

Bei <strong>einer</strong> Schlussabnahme wird der Landkreis Ammerland prüfen, ob die Arbeiten entsprechend der erteilten<br />

Genehmigung durchgeführt wurden.<br />

Für die <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Bescheinigung</strong> gemäß §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>)<br />

werden folgende Unterlagen benötigt:<br />

1. <strong>Antrag</strong> <strong>nach</strong> Formblatt (beim Landkreis Ammerland erhältlich).<br />

2. Die kompletten Originalrechnungen. Diese sind unter Punkt 5 des <strong>Antrag</strong>sformulars, geordnet <strong>nach</strong> den einzelnen<br />

Gewerken, vollständig <strong>auf</strong>zulisten. Die Rechnungen müssen mit einem Quittungs- oder Zahlungsvermerk versehen<br />

und durchnumeriert sein.<br />

3. Kassenzettel müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen.<br />

4. Fotokopien sämtlicher Bescheide über evt. bewilligte öffentliche Mittel.<br />

Folgende Aufwendungen können im Rahmen der Vergünstigungen der §§ 7 i, 10 g, 10 f, 11 b<br />

Einkommensteuergesetz (<strong>EStG</strong>) regelmäßig nicht berücksichtigt werden (keine abschließende<br />

Aufzählung):<br />

K<strong>auf</strong>preis für das Baudenkmal und das Grundstück einschließlich der Nebenkosten. (Notargebühren für die<br />

Eintragung in das Grundbuch, Vermessungskosten)<br />

Finanzierungskosten.<br />

Ausbaukosten, die über den üblichen Standard hinausgehen (z. B. Schwimmbecken, Sauna, Alarmanlage, offener<br />

Kamin oder Kachelofen etc.), es sei denn, sie gehören zur historischen Ausstattung des Baudenkmals<br />

Aufwendungen für bewegliche Einrichtungsgegenstände, z.B. Markisen, <strong>Ausstellung</strong>svitrinen, Möbel, Regale,<br />

Lampen, Spiegel, Teppiche etc.<br />

Aufwendungen für Außenanlagen wie z. B. Hofbefestigungen, Rasenanlage, Blumen, Sträucher und Bäume.<br />

Kosten für Arbeitsgerät und Werkzeuge.<br />

Kosten für eine Bauwesenversicherung sowie Skonti.<br />

Aufwendungen für die Entkernung eines Baudenkmals - Zerstörung der Denkmalsubstanz- und die neuen<br />

Inneneinbauten können regelmäßig nicht bescheinigt werden.<br />

Kosten für Neubauteile, insbesondere Neubauten in <strong>einer</strong> Gruppe baulicher Anlagen, die gemeinsam unter<br />

Denkmalschutz stehen, können steuerlich nicht begünstigt werden.<br />

Es empfiehlt sich, den Umfang der Maßnahmen, für die eine steuerliche Vergünstigung in Anspruch genommen<br />

werden soll, vor Beginn der Baumaßnahmen mit der <strong>Bescheinigung</strong>sbehörde (Landkreis Ammerland)<br />

abzustimmen.

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