ForderungsPraktiker Wiki Finanzen - Crown Credit Services
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Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />
Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />
Beitrag<br />
Jenseits von § 194 BauGB<br />
– Immobilienvermarktung in der<br />
Vollstreckung<br />
Bewertung und Qualitätskontrolle in der Zusammenarbeit mit Maklern.<br />
I. Einleitung<br />
w Die Verwertung von Sicherheiten ist das<br />
wesentliche Mittel zur Schadensvermeidung<br />
bei der Abwicklung von gekündigten Krediten.<br />
Ist die Sicherheit eine Immobilie, wird<br />
diese i. d. R. auch die wertvollste Sicherheit<br />
sein. Die erfolgreiche Verwertung der Immobilie<br />
ist also der Schlüssel zu einer erfolgreichen<br />
Abwicklung.<br />
Eine erfolgreiche Lösung bedeutet letztlich,<br />
einen möglichst hohen Verkaufspreis in einem<br />
möglichst kurzen Zeitraum zu erzielen.<br />
Der Verkaufsprozess wird regelmäßig von spezialisierten<br />
hausinternen Kräften und externen<br />
Maklern betrieben. Durch die Nutzung<br />
von externen Maklern wird also ein zentraler<br />
Schritt der Wertschöpfung aus dem direkten<br />
Zugriff ausgelagert. Die Zusammenarbeit mit<br />
dem Makler ist nicht immer problemlos.<br />
Insofern sind Prozesse zur Steuerung wichtig,<br />
die sich in der Praxis bewährt haben, um ein<br />
optimales Ergebnis zu sichern.<br />
Bei der Kreditvergabe wird regelmäßig der<br />
Sachwert geschätzt, der als Sicherheit dient.<br />
Bei Immobilien wird deshalb der Beleihungswert<br />
und seltener der Verkehrswert ermittelt.<br />
Gerät der Kredit Jahre später in Rückstand und<br />
muss abgewickelt werden, dient dieser Wert als<br />
erster Anhaltspunkt über einen möglichen Verwertungserlös.<br />
Gerade der Beleihungswert als<br />
vorsichtige Bewertung eines dauerhaft sicheren<br />
Immobilienwertes sollte einen Rückschluss<br />
auf den zu erzielenden Preis liefern.<br />
In der Praxis gibt es dennoch erhebliche Abweichungen.<br />
Dies liegt u. a. daran, dass Immobilien<br />
sich während der Kreditlaufzeit verändern,<br />
also z. B. aus- und umgebaut werden. Für die<br />
Verwertung ist daher häufig eine Neubewertung<br />
notwendig.<br />
II. Marktwert<br />
Der Marktwert einer Immobilie wird u. a. im Baugesetzbuch<br />
§ 194 definiert. Andere Definitionen,<br />
wie z. B. die des Market Value der Royal Institution<br />
of Chartered Surveyors (RICS) oder des Fair Value<br />
der International Accounting Standards Board<br />
(IASB), sind materiell identisch 1 . Der Marktwert<br />
bezieht sich auf eine Transaktion im gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr, RICS spricht ausdrücklich<br />
vom willigen Käufer und vom willigen Verkäufer 2 .<br />
Die Verwertung der Sicherheit ist aber kein<br />
gewöhnlicher Geschäftsverkehr, der Verkäufer<br />
handelt nicht freiwillig. Der bei der Verwertung<br />
der Immobilie zu erzielende Preis wird dabei<br />
von mindestens drei Elementen bestimmt: Der<br />
Immobilie, dem Kreditnehmer und dem potenziellen<br />
Käufer.<br />
• Die Immobilie in ihrer rechtlichen und tatsächlichen<br />
Form ist natürlich auch im Fall<br />
der Verwertung Kern und Ursprung der<br />
Preisbildung.<br />
• Der Kreditnehmer, also der Eigentümer der<br />
Sicherheit, hat entscheidenden Einfluss<br />
auf den Prozess. Er behält bis zur Veräußerung<br />
alle Rechte und Pflichten des Eigentümers.<br />
Er kann durch seine Mitarbeit oder<br />
durch seine Verweigerung den Prozess entscheidend<br />
verändern. Einfachstes Beispiel<br />
ist hier der Hausbesitzer, der im Rahmen<br />
der Zwangsversteigerung niemanden in<br />
das Haus lässt. Ein Käufer wird das Risiko,<br />
den definitiven Zustand der Immobilie<br />
nicht zu kennen, selbstverständlich einpreisen.<br />
Autor:<br />
Boris C. Klimetzek,<br />
Senior Analyst Real Estate,<br />
<strong>Crown</strong> <strong>Credit</strong> <strong>Services</strong> GmbH.<br />
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Kredit/Immobilien.<br />
» Ein Käufer wird<br />
das Risiko, den<br />
definitiven Zustand<br />
der Immobilie<br />
nicht zu kennen,<br />
selbstverständlich<br />
einpreisen. «<br />
1 Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten,<br />
2011.<br />
2 Royal Institution of Chartered Surveyors.„RICS<br />
Appraisal and Valuation Standards, 7. Aufl.,<br />
London 2011.<br />
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