ForderungsPraktiker Wiki Finanzen - Crown Credit Services
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Beitrag<br />
Maße steuerbar und vom Gläubiger beeinfluss<br />
bar.<br />
• Wichtig: Es sind keine Sanierungsmaßnahmen<br />
in dieser ersten Phase durchzuführen.<br />
• Verfahrensautonomie auch in der Zwangsverwaltung<br />
(als Form der Einzelvollstreckung):<br />
Die Gläubigerin kann jederzeit<br />
den Antrag auf Zwangsverwaltung<br />
zu rücknehmen und ist damit ohnehin<br />
Herrin des Verfahrens (z. B. wenn der eingesetzte<br />
Zwangsverwalter nicht der Vorgeschlagene<br />
ist und nicht gefällt).<br />
d) Weitere Vorteile<br />
Welche Facts/Informationen erreicht/erhält<br />
die Gläubigerin durch die Zwangsverwaltung<br />
noch (Aufzählung nicht enumerativ)<br />
• Aufgeräumtes Objekt (Handwerkskosten<br />
ca. 3.000 €)<br />
• Gesicherter Zugang<br />
• Geregelte Versicherungsverhältnisse (überschaubarer<br />
Kostenrahmen)<br />
• Objektunterlagen (wenn überhaupt vorhanden)<br />
• Aussagekräftige Berichte des Verwalters<br />
(Inbesitznahme/TB etc.)<br />
• Geregelte Mietverhältnisse<br />
• Sicherung der (geringen) Mieten<br />
• Klärung Problem Schuldner (der im Objekt<br />
offensichtlich wohnt)<br />
• Keine Befugnisse mehr des Schuldners (ggf.<br />
verhandelt der Gläubiger)<br />
• Transparenz<br />
• Verbesserte Verwaltung<br />
• Etwaige situationsbedingte Gutachten von<br />
Sachverständigen (Statik, Schwamm etc.)<br />
3. Ein echtes Ergebnis<br />
Letztlich hat die Gläubigerin die Grundlage für<br />
eine gefestigte Preisfindung, die sie seit Jahren<br />
benötigt. Der Kostenaufwand ist im Vergleich<br />
zu der Wertvernichtung der Vergangenheit<br />
meist verschwindend gering. Und kann vom<br />
zustän digen Referenten sodann ohne Weiteres<br />
plausibel dargestellt werden.<br />
Sodann und erst dann können dem Objekt<br />
wirklich Interessenten zugeführt werden. Bei<br />
weiteren Sanierungen kann die Zielgruppe der<br />
Interessenten exakt erweitert werden. £<br />
» Letztlich hat<br />
die Gläubigerin<br />
die Grundlage<br />
für eine gefestigte<br />
Preisfindung, die<br />
sie seit Jahren<br />
benötigt. «<br />
49 So treffend Gäde/Braun-Kupferschmid, FP 2012<br />
S. 76 ff.<br />
Praxistipps<br />
1. Wiederholung: Bei leistungsgestörten Immobilienkrediten ist es wichtig, dass die Immobilie in den Fokus gerückt wird.<br />
Es muss der „andere Blick“ auf das gesamte Enga gement erfolgen, Transparenz geschaffen und neue Bewertungsansätze<br />
verfolgt werden. (Nur) Durch professionelle Unterstützung im Verwertungsprozess kann das Risiko deutlich minimiert<br />
werden. „Professionell erstellte Angebote sind modular aufgebaut und ver schaffen ihren Auftraggebern die Chance, die<br />
Beauftragung abschnittsweise sinnvoll zu begrenzen, ohne die Katze im Sack bestellen zu müssen“ 49 .<br />
2. Kommunikation: Vertrauen in die Fähigkeiten der anderen Beteiligten hilft, die sich daraus ergebenden Chancen zu erkennen.<br />
Ein vorbereitendes Gespräch mit der qualifi zierten und erfahrenen Person zu den möglichen Problemen, aber auch<br />
Chancen des Ein zelfalles sind ebenso hilfreich wie das vorangestellte Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger (Gericht).<br />
3. Bewusstsein über die Verfahrenskontrolle: Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und kann jederzeit den Antrag auf<br />
Zwangsverwaltung zurücknehmen. Letztlich erhält der Gläubiger bei dem beschriebenen Weg im Worst Case für den<br />
Einsatz eines Maximalbetrages (gedeckelt auf Summe xy) die Möglichkeit, eine gute und richtige Ent scheidung zum richtigen<br />
Zeitpunkt zu treffen.<br />
4. Der Zwangsverwalter als „Partner“: Gewiss, er ist unabhängig. Das hindert jedoch nicht, sich die Fähigkeiten und das<br />
Wissen der Person des Verwalters für eine optimale Durchführung des Vefahrens von Beginn an zu Nutze zu machen.<br />
Der Worst Case wäre der Fall, dass die vorhandenen Unwägbarkeiten überwiegen und die gewünschten Ergebnisse am Ende<br />
des Tages anders aussehen als erwartet oder nicht generiert werden können. Dann ist die Immobilie im Zweifelsfall ganz einfach<br />
Schrott und wäre vielleicht doch komplett abzuschreiben. Dann sollte die Zwangsverwaltung, ebenso ggf. die weitere<br />
Verwertung, nicht weiter bemüht werden. Das ist weder die Entscheidung des Gerichts, noch die des Zwangsverwalters.<br />
5. Eine echte Alternative – alle Fragen sind gelöst: Im Bewusstsein all dessen steht sodann das Instrument der Zwangsverwaltung<br />
in der heutigen Zeit als modernes Mittel der Vollstreckung zum Nutzen aller vollumfänglich zur Verfügung.<br />
Es muss nur richtig angewandt werden!<br />
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