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ForderungsPraktiker Wiki Finanzen - Crown Credit Services

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Beitrag<br />

Maße steuerbar und vom Gläubiger beeinfluss<br />

bar.<br />

• Wichtig: Es sind keine Sanierungsmaßnahmen<br />

in dieser ersten Phase durchzuführen.<br />

• Verfahrensautonomie auch in der Zwangsverwaltung<br />

(als Form der Einzelvollstreckung):<br />

Die Gläubigerin kann jederzeit<br />

den Antrag auf Zwangsverwaltung<br />

zu rücknehmen und ist damit ohnehin<br />

Herrin des Verfahrens (z. B. wenn der eingesetzte<br />

Zwangsverwalter nicht der Vorgeschlagene<br />

ist und nicht gefällt).<br />

d) Weitere Vorteile<br />

Welche Facts/Informationen erreicht/erhält<br />

die Gläubigerin durch die Zwangsverwaltung<br />

noch (Aufzählung nicht enumerativ)<br />

• Aufgeräumtes Objekt (Handwerkskosten<br />

ca. 3.000 €)<br />

• Gesicherter Zugang<br />

• Geregelte Versicherungsverhältnisse (überschaubarer<br />

Kostenrahmen)<br />

• Objektunterlagen (wenn überhaupt vorhanden)<br />

• Aussagekräftige Berichte des Verwalters<br />

(Inbesitznahme/TB etc.)<br />

• Geregelte Mietverhältnisse<br />

• Sicherung der (geringen) Mieten<br />

• Klärung Problem Schuldner (der im Objekt<br />

offensichtlich wohnt)<br />

• Keine Befugnisse mehr des Schuldners (ggf.<br />

verhandelt der Gläubiger)<br />

• Transparenz<br />

• Verbesserte Verwaltung<br />

• Etwaige situationsbedingte Gutachten von<br />

Sachverständigen (Statik, Schwamm etc.)<br />

3. Ein echtes Ergebnis<br />

Letztlich hat die Gläubigerin die Grundlage für<br />

eine gefestigte Preisfindung, die sie seit Jahren<br />

benötigt. Der Kostenaufwand ist im Vergleich<br />

zu der Wertvernichtung der Vergangenheit<br />

meist verschwindend gering. Und kann vom<br />

zustän digen Referenten sodann ohne Weiteres<br />

plausibel dargestellt werden.<br />

Sodann und erst dann können dem Objekt<br />

wirklich Interessenten zugeführt werden. Bei<br />

weiteren Sanierungen kann die Zielgruppe der<br />

Interessenten exakt erweitert werden. £<br />

» Letztlich hat<br />

die Gläubigerin<br />

die Grundlage<br />

für eine gefestigte<br />

Preisfindung, die<br />

sie seit Jahren<br />

benötigt. «<br />

49 So treffend Gäde/Braun-Kupferschmid, FP 2012<br />

S. 76 ff.<br />

Praxistipps<br />

1. Wiederholung: Bei leistungsgestörten Immobilienkrediten ist es wichtig, dass die Immobilie in den Fokus gerückt wird.<br />

Es muss der „andere Blick“ auf das gesamte Enga gement erfolgen, Transparenz geschaffen und neue Bewertungsansätze<br />

verfolgt werden. (Nur) Durch professionelle Unterstützung im Verwertungsprozess kann das Risiko deutlich minimiert<br />

werden. „Professionell erstellte Angebote sind modular aufgebaut und ver schaffen ihren Auftraggebern die Chance, die<br />

Beauftragung abschnittsweise sinnvoll zu begrenzen, ohne die Katze im Sack bestellen zu müssen“ 49 .<br />

2. Kommunikation: Vertrauen in die Fähigkeiten der anderen Beteiligten hilft, die sich daraus ergebenden Chancen zu erkennen.<br />

Ein vorbereitendes Gespräch mit der qualifi zierten und erfahrenen Person zu den möglichen Problemen, aber auch<br />

Chancen des Ein zelfalles sind ebenso hilfreich wie das vorangestellte Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger (Gericht).<br />

3. Bewusstsein über die Verfahrenskontrolle: Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und kann jederzeit den Antrag auf<br />

Zwangsverwaltung zurücknehmen. Letztlich erhält der Gläubiger bei dem beschriebenen Weg im Worst Case für den<br />

Einsatz eines Maximalbetrages (gedeckelt auf Summe xy) die Möglichkeit, eine gute und richtige Ent scheidung zum richtigen<br />

Zeitpunkt zu treffen.<br />

4. Der Zwangsverwalter als „Partner“: Gewiss, er ist unabhängig. Das hindert jedoch nicht, sich die Fähigkeiten und das<br />

Wissen der Person des Verwalters für eine optimale Durchführung des Vefahrens von Beginn an zu Nutze zu machen.<br />

Der Worst Case wäre der Fall, dass die vorhandenen Unwägbarkeiten überwiegen und die gewünschten Ergebnisse am Ende<br />

des Tages anders aussehen als erwartet oder nicht generiert werden können. Dann ist die Immobilie im Zweifelsfall ganz einfach<br />

Schrott und wäre vielleicht doch komplett abzuschreiben. Dann sollte die Zwangsverwaltung, ebenso ggf. die weitere<br />

Verwertung, nicht weiter bemüht werden. Das ist weder die Entscheidung des Gerichts, noch die des Zwangsverwalters.<br />

5. Eine echte Alternative – alle Fragen sind gelöst: Im Bewusstsein all dessen steht sodann das Instrument der Zwangsverwaltung<br />

in der heutigen Zeit als modernes Mittel der Vollstreckung zum Nutzen aller vollumfänglich zur Verfügung.<br />

Es muss nur richtig angewandt werden!<br />

<strong>ForderungsPraktiker</strong> <strong>Wiki</strong> Kredit-Servicing<br />

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