ForderungsPraktiker Wiki Finanzen - Crown Credit Services
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Beitrag<br />
» Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen<br />
können mittels<br />
einer zielführenden<br />
Zwangsverwaltung die<br />
für die Gläubigerin<br />
wesentlichen<br />
Erkenntnisse<br />
planmäßig und<br />
zeitnah gewonnen<br />
werden. «<br />
2. Ansätze (integriert in den Businessplan)<br />
bezogen auf den Loan<br />
a) Vorüberlegungen/ein gedachter Fall im<br />
Hinterland von Deutschland<br />
Für den fiktiven Fall gilt die Annahme, dass<br />
das Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten<br />
in einem stark sanierungsbedürftigen<br />
Zustand ist, der Schuldner verwaltet die Immobilie<br />
noch, es sind nur drei Einheiten vermietet<br />
und die Kosten sind viel zu hoch. Warum<br />
sollte hier die Zwangsverwaltung eingesetzt<br />
werden, wo doch der Schuldner in diesem Fall<br />
gar nicht so „schlimm“ konteragiert. Wichtig<br />
ist zu erkennen,, dass die gescheiterte und viel<br />
zu lang andauernde Verwertung weder an der<br />
Art der Versteigerung und deren Durchführung<br />
auf Seiten der Gläubiger gelegen hat, ebenso<br />
wenig aber eine bis dato schlechte Strategie<br />
der Grund dafür ge wesen ist, dass die Immobilie<br />
nicht verwertet werden konnte. Meist ist<br />
es die Immo bilie selbst.<br />
b) Aktuelle Einschätzung des Objektes<br />
(die fehlt ja)<br />
Die Gläubigerin erhält im Rahmen eines Verwertungsauftrages<br />
von einem eigens beauftragten<br />
Sachverständigen eine umfassende<br />
und meist aussagekräftige Einschätzung. Diese<br />
sollte bereits eine erste Kostenkalkulation für<br />
die Alternativen beinhalten. Auf diesem Ansatz<br />
kann im Rahmen der Zwangsverwaltung bei<br />
effektivem Informations austausch von der<br />
Person des Zwangsverwalters ohne weiteres<br />
aufgebaut werden.<br />
c) Anwendung der Zwangsverwaltung<br />
als ergänzendes Instrument<br />
der Erkennt niserlangung<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können<br />
mittels einer zielführenden Zwangsver wal tung<br />
die für die Gläubigerin wesentlichen Erkenntnisse<br />
planmäßig und zeitnah gewon nen<br />
werden. Das ist die Phase 1 einer strukturierten<br />
und zielgeführten Zwangsver waltung. Inwieweit<br />
Phase 2 und 3 beschritten werden, liegt<br />
ausschließlich im Ermessen des Gläubigers.<br />
• Die Zwangsverwaltung muss im ersten<br />
Schritt zeitlich befristet sein. Das geht insofern,<br />
als dass man sich mit dem Zwangsverwalter<br />
auf ein bestimmtes ToDo-Gerüst<br />
verständigen kann.<br />
• Die Kosten müssen gedeckelt werden. Das<br />
geht im vorgenannten Sinne. Zuvor fixierte<br />
Handlungselemente werden gedeckelt.<br />
• Die Gläubigerin erhält eine (gute) Übersicht<br />
über Maßnahmen und Kosten, das<br />
Reporting des guten Zwangsverwalters<br />
vorausgesetzt.<br />
• Die Zwangsverwaltung selbst kostet an<br />
Gerichtskosten lediglich 50 €.<br />
• Minimum Kosten für die Zwangsverwaltung<br />
sind übrigens 600 €/netto (§ 20 Abs. 1<br />
ZwVwV).<br />
• Versicherung des Objektes und weitere<br />
übliche Kosten.<br />
• Mit dem Zwangsverwalter könnte/sollte<br />
sich die Gläubigerin im Vorfeld auf eine<br />
bestimmte Summe der Vergütung für<br />
Phase Eins einigen. Hier empfiehlt sich eine<br />
Abrechnung nach Stunden.; diese wiederum<br />
gedeckelt auf z. B. max. 2.000 €.<br />
• Je mehr Aktionen die Gläubigerin für nötig<br />
erachtet, desto höher wird die Vergü tung.<br />
Auch das ist Verhandlungssache, wenn der<br />
Zwangsverwalter bereit ist, dar auf einzugehen.<br />
Zulässig ist der Vorgang ohne weiteres,<br />
so dass der Einsatz eines teuren Institutsverwalters<br />
nicht nötig ist.<br />
• Die durchzuführenden Maßnahmen kosten<br />
max. € … (z. B. 5.000 €) und wer den i. d. R.<br />
zunächst gedeckelt. Die Summe kann im<br />
Vorfeld intern von der Gläubigerin im<br />
Rahmen der Erstellung des Businessplanes<br />
festgelegt werden.<br />
• Eine etwaige Bewerbung in der Region<br />
ist im Grunde nicht Aufgabe des Zwangsverwalters,<br />
aber oft sinnvoll; auch das kann<br />
vereinbart werden, zumal für die Notwendigkeit<br />
von Besichtigungen (viele Zwangsverwalter<br />
halten das nicht für nötig; meist<br />
wird der Aufwand bei der Vergütung ja nicht<br />
berücksichtigt).<br />
• Ganz wichtig: Für die Umsetzung muss<br />
ein/der Zwangsverwalter vom Gericht eingesetzt<br />
werden, der diesen Ansätzen verstehend<br />
folgt.<br />
• Das Gericht ist zunächst in seiner Entscheidung<br />
frei, jedoch an sein Ermessen<br />
ge bunden (Ausübung fehlerfreien Ermessens).<br />
Letztlich hängt das von verschiedenen<br />
Faktoren ab und ist insgesamt nicht so<br />
kompliziert, wie es aussieht. Meines Erachtens<br />
ist der Auswahlprozess ist gewissem<br />
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