Professor Dr
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2) Feststellungsklage, § 43 VwGO (einschließlich Nichtigkeitsfeststellungsklage,<br />
vorbeugende Feststellungsklage, Feststellungsklage bzgl. vergangenem Rechtsverhältnis)<br />
Literaturhinweis: Möstl, Kommentierung zu § 43 VwGO in: Posser/Wolff, Beck OK<br />
VwGO<br />
Zulässigkeit<br />
● Verwaltungsrechtsweg<br />
● Statthaftigkeit, § 43 I:<br />
Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses<br />
● Konkretes Rechtsverhältnis (die sich aus einem konkreten Sachverhalt<br />
ergebenden öff.-rechtl. Beziehungen zwischen Personen oder zu einer<br />
Sache); keine abstrakten Rechtsfragen; nicht: unselbständige Tatbestandsvoraussetzungen/Vorfragen<br />
eines Rechtsverhältnisses; grundsätzlich<br />
nicht: Rechtswidrigkeit/Nichtigkeit eines Rechtsakts (außer besonders<br />
zugelassen)<br />
Positive / negative Feststellungsklage<br />
Auch möglich: vergangenes Rechtsverhältnis; zukünftiges Rechtsverhältnis<br />
bzw. gegenwärtiges Rechtsverhältnis in Bezug auf zukünftige<br />
Handlung (vorbeugende Feststellungsklage)<br />
→ jeweils besondere Anforderungen an Feststellungsinteresse<br />
● Str.: Rechtsverhältnis zu bzw. zwischen <strong>Dr</strong>itten<br />
● Außen- und Innenrechtsstreitigkeiten<br />
Feststellung der Nichtigkeit eines VA (Nichtigkeitsfeststellungsklage)<br />
Subsidiarität ggü. Gestaltungs- und Leistungsklagen, § 43 II<br />
nicht bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage, § 43 II 2<br />
nach st. Rechtspraxis (in Lit. str.): Subsidiarität gilt praktisch nicht im<br />
Verhältnis zu Leistungsklagen gegen Staat/Verwaltungsträger<br />
– Keine Umgehung der Voraussetzungen der Anfechtungs-<br />
/Verpflichtungsklage<br />
– Rechtstreue der Behörden → vollstreckbarer Titel entbehrlich<br />
Feststellungsinteresse, § 43 I: berechtigtes Interesse an baldiger Feststellung<br />
• Sachlich-subjektive und zeitliche Komponente<br />
• Auch ideelle, wirtschaftlichen Interessen; konkreter Klärungsbedarf<br />
• Bei vergangenen Rechtsverhältnissen: wie bei Fortsetzungsfeststellungsklage