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MEM-Modul - Swiss Nano Cube

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3.7. ABU-Teil 3 – <strong>Nano</strong> im Recht (Begleitinformation)<br />

Folie 1<br />

Genügen unsere Gesetze?<br />

<strong>MEM</strong>-<strong>Modul</strong> / Gesamtversion<br />

Die meisten heute gültigen Gesetze wurden in einer Zeit verfasst, als <strong>Nano</strong>technologien noch<br />

kein Thema waren. In diesen Gesetzen fehlen daher die Begriffe „<strong>Nano</strong>materialien“ und<br />

„<strong>Nano</strong>technologien“ genauso wie Anforderungen, die speziell für „<strong>Nano</strong>“ gelten.<br />

Das bedeutet aber nicht, dass <strong>Nano</strong>materialien von diesen Gesetzen und Regulierungen<br />

ausgenommen sind, bloss weil sie darin nicht ausdrücklich erwähnt sind. Sowohl der Schweizer<br />

Bundesrat als auch die Europäische Kommission kamen zum Schluss, dass die bestehenden<br />

gesetzlichen Grundlagen auch synthetische <strong>Nano</strong>materialien grundsätzlich abdecken.<br />

<strong>Nano</strong>technologische Stoffe, Produkte oder Prozesse unterliegen dem geltenden Recht also<br />

genauso wie herkömmliche Stoffe, Produkte und Prozesse. Die bestehenden<br />

Sicherheitsanforderungen, Verbote und Beschränkungen gelten also auch für alle<br />

<strong>Nano</strong>produkte und <strong>Nano</strong>materialien. Eine Übersicht über die betroffenen Regelungsbereiche<br />

bei den Schweizer Gesetzen liefert der Grundlagenbericht des Schweizer Aktionsplans im<br />

Abschnitt 5.5:<br />

Übersicht zur Rechtslage in der Schweiz<br />

Es besteht gegenwärtig eine grosse Verwirrung darüber, ob die gesetzlichen Regelungen der<br />

Schweiz ausreichen, um allfällige Gesundheits- und Umweltrisiken synthetischer <strong>Nano</strong>partikel<br />

frühzeitig erkennen und reduzieren zu können. Forderungen nach einer spezifischen<br />

«<strong>Nano</strong>regulierung» werden laut. Spekulationen über eine künftige <strong>Nano</strong>regulierung und die<br />

unübersichtliche Risikosituation verunsichert andererseits die Wirtschaft und könnten sich<br />

langfristig innovationshemmend auswirken. So ist das Interesse der Wirtschaft gering, in die<br />

Entwicklung von <strong>Nano</strong>technologien oder <strong>Nano</strong>partikel enthaltende Produkte zu investieren,<br />

solange nicht absehbar ist, welche rechtlichen Anforderungen künftig zu erfüllen sein werden.<br />

Synthetische <strong>Nano</strong>partikel sind heute in diversen Produkten und Anwendungen auf dem Markt.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass sie künftig noch breiter und in grösseren Mengen zum Einsatz<br />

kommen werden. Alle diese Produkte und Anwendungen unterliegen bereits bestehenden<br />

Regelungen wie u.a. dem Chemikalien-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Während der<br />

Produktion, der Verarbeitung, der Anwendung und der Entsorgung kann es gewollt oder<br />

ungewollt zu Freisetzung kommen, die zu einer Exposition von Mensch und Umwelt führen.<br />

Eine allfällige Freisetzungen fällt unter den Regelungsbereich bestehender Gesetze und<br />

Verordnungen, wie u.a. Störfallverordnung, Luftreinhalteverordnung und Gewässerschutzgesetz<br />

sowie Arbeitnehmerschutzbestimmungen.<br />

Wenn also beispielsweise im Schweizer Produktesicherheits-Gesetz im Artikel 3 steht:<br />

„Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise<br />

vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwenderinnen und<br />

Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden“, dann gilt dies sowohl für<br />

herkömmliche Produkte als auch für <strong>Nano</strong>produkte.<br />

© <strong>Swiss</strong> <strong>Nano</strong>-<strong>Cube</strong> www.swissnanocube.ch 114/125

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