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Preis- und Leistungsverzeichnis - Volksbank Reutlingen

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Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen:<br />

Personalisierte Zahlungsverkehrsbelege auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (Überweisungen / Lastschriften /<br />

Scheckeinreichungen / Einzahlungsbelege / Nachttresoreinzahlungen / Sammeleinzüge)<br />

bis 50 Belege<br />

Danach je 50 angefangene Belege +<br />

zzgl. Versandkostenpauschale<br />

5,00 EUR<br />

2,50 EUR<br />

3,00 EUR<br />

Zweitschriften von sonstigen Buchungsbelegen pro Beleg 2,00 EUR<br />

Scheckanforderungen im BSE-Verfahren pro Scheck 8,00 EUR<br />

Steuerbescheinigung (manuell) pro Stück 2,50 EUR<br />

Zinsbescheinigung (manuell) pro Konto <strong>und</strong> Quartal 2,50 EUR<br />

Mitgliederwesen<br />

- Dividendenzahlung auf Erträgniskonten bei fremden Banken 2,00 EUR<br />

Manuelle Salden<br />

- Bestätigung der Geschäftsbeziehung zum Stichtag Jahresabschluss je Arbeitsst<strong>und</strong>e 30,00 EUR<br />

mind.<br />

40,00 EUR<br />

Wechselgeld (Kleingeld) für Nichtk<strong>und</strong>en je Rolle 0,50 EUR<br />

Sorten (Bargeschäft) je Abrechnung 3,00 EUR<br />

Immobilien<br />

Provisionssätze (zzgl. USt.) vom Verkäufer 3,00 %<br />

mind. 2.000 EUR zzgl. USt.<br />

Provisionssätze (zzgl. USt.) Käufer 3,00 %<br />

Aufwendungsersatz lt. Maklervertrag wird in Rechnung gestellt.<br />

12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhang<br />

mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann” für Nichtk<strong>und</strong>en<br />

die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die<br />

„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschen<br />

genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich<br />

an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen <strong>Volksbank</strong>en <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - BVR,<br />

Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />

(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde<br />

bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

<strong>Preis</strong>verzeichnis Seite 25 Stand: 16.04.2013

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