Preis- und Leistungsverzeichnis - Volksbank Reutlingen
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Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen:<br />
Personalisierte Zahlungsverkehrsbelege auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (Überweisungen / Lastschriften /<br />
Scheckeinreichungen / Einzahlungsbelege / Nachttresoreinzahlungen / Sammeleinzüge)<br />
bis 50 Belege<br />
Danach je 50 angefangene Belege +<br />
zzgl. Versandkostenpauschale<br />
5,00 EUR<br />
2,50 EUR<br />
3,00 EUR<br />
Zweitschriften von sonstigen Buchungsbelegen pro Beleg 2,00 EUR<br />
Scheckanforderungen im BSE-Verfahren pro Scheck 8,00 EUR<br />
Steuerbescheinigung (manuell) pro Stück 2,50 EUR<br />
Zinsbescheinigung (manuell) pro Konto <strong>und</strong> Quartal 2,50 EUR<br />
Mitgliederwesen<br />
- Dividendenzahlung auf Erträgniskonten bei fremden Banken 2,00 EUR<br />
Manuelle Salden<br />
- Bestätigung der Geschäftsbeziehung zum Stichtag Jahresabschluss je Arbeitsst<strong>und</strong>e 30,00 EUR<br />
mind.<br />
40,00 EUR<br />
Wechselgeld (Kleingeld) für Nichtk<strong>und</strong>en je Rolle 0,50 EUR<br />
Sorten (Bargeschäft) je Abrechnung 3,00 EUR<br />
Immobilien<br />
Provisionssätze (zzgl. USt.) vom Verkäufer 3,00 %<br />
mind. 2.000 EUR zzgl. USt.<br />
Provisionssätze (zzgl. USt.) Käufer 3,00 %<br />
Aufwendungsersatz lt. Maklervertrag wird in Rechnung gestellt.<br />
12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhang<br />
mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann” für Nichtk<strong>und</strong>en<br />
die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die<br />
„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschen<br />
genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich<br />
an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen <strong>Volksbank</strong>en <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - BVR,<br />
Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde<br />
bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />
<strong>Preis</strong>verzeichnis Seite 25 Stand: 16.04.2013