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Ergänzungen zur Praxishilfe über Bodenwerterhöhungen<br />

und Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten<br />

<strong>Als</strong> sich der Obere Gutachterausschuss für<br />

Grundstückswerte (OGA) im Land Brandenburg<br />

gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur<br />

und Landwirtschaft und dem Ministerium<br />

des Innern 2007 entschloss, den Gemeinden,<br />

Sanierungsträgern und Gutachterausschüssen<br />

eine Praxishilfe für die Ermittlung von Bodenwerterhöhungen<br />

und Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten<br />

an die Hand zu geben, stand die<br />

Vermittlung von Grundlagen, das Wer-Was-Wie,<br />

im Vordergrund. Wer ermittelt Bodenwerterhöhungen<br />

und Ausgleichsbeträge Was sind die<br />

rechtlichen und fachlichen Grundlagen und wie<br />

gestalten sich die Verfahrensabläufe Der das<br />

Projekt begleitende Fachbeirat beschränkte sich<br />

jedoch nicht nur auf die Vermittlung der fachlichen<br />

Grundlagen. Es war eine gemeinsame Erkenntnis<br />

aller Beteiligten, dass – wie bei anderen<br />

Großprojekten – auch in Sanierungsmaßnahmen<br />

die Kommunikation, also der Wissens- und Erfahrungsaustausch<br />

untereinander, letztlich über<br />

den Erfolg einer Maßnahme entscheidet. Diesem<br />

Grundsatz folgend wurde die Praxishilfe<br />

u. a. in vier Workshops landesweit Vertretern von<br />

Gemeinden, Sanierungsträgern, Gutachterausschüssen<br />

und Sachverständigen vorgestellt und<br />

eingehend mit ihnen diskutiert.<br />

Zurückblickend war dieser, zunächst umständlich<br />

anmutende Weg richtig. Wie von vielen Seiten zu<br />

hören ist, hat die Praxishilfe schon heute die Aufgaben<br />

der Grundlagenvermittlung und Anregung zur<br />

Zusammenarbeit aller in Sanierungsmaßnahmen<br />

beteiligten Stellen erfüllt. Dies herauszuhören war<br />

ein Anlass der 2010 gestarteten Umfrage bei den<br />

Beteiligten im Land Brandenburg. Die zahlreichen<br />

Antworten führten den OGA zu dem Entschluss,<br />

die Praxishilfe aktuell zu ergänzen. Ein weiterer<br />

Anlass war die notwendige Beschäftigung mit den<br />

neuen Verfahrensregeln der Wertermittlung. Und<br />

schließlich galt es aus Sicht des OGA, das Augenmerk<br />

der Beteiligten darauf zu lenken, dass<br />

es für die Gutachterausschüsse längst nicht mehr<br />

nur darauf ankommt, eine Einzelmaßnahme von<br />

der Planung bis zur Ausgleichsbetragserhöhung<br />

zu begleiten, sondern die Sanierungsmaßnahme<br />

als Beitrag zur Stadtreparatur in einem Kontext<br />

mit anderen gemeindlichen Bemühungen um<br />

Stadterneuerung zu sehen.<br />

Die seit Mai 2012 vorliegende Ergänzung zur<br />

Praxishilfe stellt dementsprechend die Sanierungsmaßnahmen<br />

in einen Zusammenhang mit<br />

weiteren Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts<br />

des BauGB. Stadterneuerung eröffnet<br />

den Verantwortlichen heute die Möglichkeit, zwischen<br />

regulierenden und konsensualen Maßnahmen<br />

wählen oder aber Sanierungsmaßnahmen<br />

mit Maßnahmen des Stadtumbaus, der Sozialen<br />

Stadt oder privater Initiativen verbinden zu können.<br />

Es sollte daher in der Broschüre deutlich herausgestellt<br />

werden, dass Sanierungsmaßnahmen<br />

heute zu einem „Maßnahmenbündel“ besonderer<br />

städtebaulicher Maßnahmen nach dem zweiten<br />

Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) gehören.<br />

Neben diesem „Intentionsschwerpunkt“ informiert<br />

die Ergänzungsbroschüre über die aktuellen Entwicklungen<br />

in der Wertermittlung. Für die Gutachterausschüsse<br />

werden die Änderungen in der seit<br />

dem 01.07.2010 rechtskräftigen Immobilienwertermittlungsverordnung<br />

(ImmoWertV) in Bezug<br />

auf die Wertermittlung im Rahmen von besonderen<br />

städtebaulichen Maßnahmen vorgestellt.<br />

Dabei wird der teilweise verbreiteten Auffassung<br />

entgegen getreten, die ImmoWertV verzichte auf<br />

Regelungen für die Wertermittlung in Maßnahmegebieten.<br />

Das Gegenteil ist richtig. Nicht zuletzt<br />

durch Vertreter, der mit städtebaulichen Maßnahmen<br />

befassten Stellen in Brandenburg befördert,<br />

enthält die Verordnung nunmehr Festlegungen<br />

zur Anwendbarkeit nicht normierter Wertermittlungsverfahren,<br />

Aussagen zur Berücksichtigung<br />

künftiger Entwicklungen und Definitionen zu den<br />

Stichtagen.<br />

Der Obere Gutachterausschuss des Landes<br />

Brandenburg hat die beteiligten Gemeinden, Sanierungsträger<br />

und Gutachterausschüsse zum<br />

Stand der Sanierungsmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich<br />

befragt. Antworten dazu finden<br />

sich in der Broschüre. Ergänzt werden diese<br />

durch Angaben des Landesamts für Bauen und<br />

Verkehr zum Stand der Sanierungsmaßnahmen<br />

in Brandenburg. Ein wichtiger Bestandteil der<br />

Antworten besteht in der Mitteilung bestehender<br />

oder zu erwartender Problemfelder. Immerhin ist<br />

in Brandenburg bislang noch kein umfassendes<br />

Sanierungsverfahren abgeschlossen worden.<br />

62 ermessung Brandenburg 2/2012

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