Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

11.11.2012 Aufrufe

Lebensmittelwerbung Endbe- richt tun haben. Die Wirkung von Werbung, die unten noch detallierter beschrieben wird, ist anders auch nicht zu erklären. Werbung hat schon zur Verbreitung von bestimmten Faktoren zur Erweiterung von Ernährungswissen beigetragen. Ohne Werbung hätten sich weder Mineralwasser, Getreideprodukte noch Milchprodukte so zahlreich durchgesetzt. Trotz dieser Erkenntnisse gibt es keine sachliche Diskussion über Werbewirkung. Entweder moralisch verteufelt als unausweichliche Beeinflussung oder überzogen positiv mit einem kompetenten, verantwortlichen Verbraucher hinterlegt sehen sich Juristen dem Problem gegenüber, begründete Rechtsprechung auszuüben. Auch hier gibt es Trends in der Entwicklung von Verbraucherleitbildern der Entwicklung der Werbewirkungsmodelle ähnlich. Bis in die 90er Jahre hinein dominierte in der bundesdeutschen Rechtsprechung das Leitbild eines höchst beeinflussbaren, nicht informierten und nahezu dummen Verbrauchers, welches in der Folge durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes durch einen vollständig informierten, verantwortungsvollen, intelligenten Verbraucher, der in der Lage ist, komplizierteste Neuerungen in der Ernährungswissenschaft nachzuvollziehen und anhand der Inhaltsstoffe zu beurteilen, abgelöst wurde. Selbst Kinder, die lesen können, werden in dieses Verbraucherleitbild einsortiert, wie am Beispiel der Katjes-Entscheidung erkennbar. Es fehlt an einem differenzierteren Verhaltensmodell, das das Verbraucherleitbild nicht von einem Extrem ins andere überführt. Ein einziges Leitbild zu unterstellen, ist unangemessen, wenn man den uninformiertesten, aber auch wenn man den informiertesten Verbraucher unterstellt. Die genannten Grundtypen von Kaufentscheidungen geben ein wesentlich differenzierteres Verbraucherbild ab, dem auch Rechtsprechung und Gesetzgebung gerecht werden sollten. Es fehlt an einem differenzierteren Verhaltensmodell, das das Verbraucherleitbild nicht von einem Extrem ins andere überführt. Ein einziges Leitbild zu unterstellen, ist unangemessen, wenn man den uninformiertesten, aber auch wenn man den informiertesten Verbraucher unterstellt. Die genannten Grundtypen von Kaufentscheidungen geben ein wesentlich differenzierteres Verbraucherbild ab, dem auch Rechtsprechung und Gesetzgebung gerecht werden sollte. 3.4 Ergebnisse aus der Analyse der Werbung Die Betrachtung des rechtlichen Rahmens, des Ernährungswissens, der Gewohnheiten und dem Stand der Ernährungswissenschaft wurden zueinander und zum Werbestil in Beziehung gesetzt. Hieraus ergaben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten erweiterten Kriterien zur Bewertung der Lebensmittelwerbung, die über die Regeln des deutschen Werberats hinausgehen (vgl. hierzu ausführlich Becker 1999, Bizer, 1999 und Becker, 2002). 84

Lebensmittelwerbung Abb. 24 Auswertungstabelle am Beispiel Fernsehen Quelle: eigene Darstellung Die oben abgebildete Tabelle erfasst Fernsehwerbung in Zeiträumen von 30 Minuten, so dass eine zeitliche Zuordnung im Vergleich möglich ist. Die Menge der Lebensmittelwerbung wurde mit Hilfe der Anzahl der Spots ohne genaue Dauer (die um einige Sekunden differieren kann) angegeben. Auch hier ergibt sich eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Anteilen an der Gesamtwerbung. Für Kinder spielt die Dauer eines Spots eine untergeordnete Rolle, meist sind die Werbespots, die sich an Kinder richten, etwas länger als normale Spots. Wichtiger sind die Gefühle, die der Spot auslöst. Die Aufmachung der Werbesendung und die gesundheitsbezogene Botschaft werden auch auf die Zielgruppe bezogen. Hierbei sind die gesundheitsbezogenen Aussagen nicht nur auf konkrete sprachliche Äußerungen beschränkt, sie können, wie aus der Darstellung der Werbemittel ersichtlich vielseitig transportiert werden (Bildsprache, Farbsymbolik, metaphorische Ausdrücke, Schlüsselbilder und interpretierbare Aussagen werden mit erfasst). 85

<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />

richt<br />

tun haben. Die Wirkung von Werbung, die unten noch detallierter beschrieben<br />

wird, ist anders auch nicht zu erklären. Werbung hat schon zur Verbreitung<br />

von bestimmten Faktoren zur Erweiterung von Ernährungswissen beigetragen.<br />

Ohne Werbung hätten sich weder Mineralwasser, Getreideprodukte<br />

noch Milchprodukte so zahlreich durchgesetzt. Trotz dieser Erkenntnisse gibt<br />

es keine sachliche Diskussion über Werbewirkung. Entweder moralisch verteufelt<br />

als unausweichliche Beeinflussung oder überzogen positiv mit einem<br />

kompetenten, verantwortlichen Verbraucher hinterlegt sehen sich Juristen<br />

dem Problem gegenüber, begründete Rechtsprechung auszuüben. Auch hier<br />

gibt es Trends in der Entwicklung von Verbraucherleitbildern der Entwicklung<br />

der Werbewirkungsmodelle ähnlich. Bis in die 90er Jahre hinein dominierte in<br />

der bundesdeutschen Rechtsprechung das Leitbild eines höchst beeinflussbaren,<br />

nicht informierten und nahezu dummen Verbrauchers, welches in der<br />

Folge durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes durch einen<br />

vollständig informierten, verantwortungsvollen, intelligenten Verbraucher, der<br />

in der Lage ist, komplizierteste Neuerungen in der Ernährungswissenschaft<br />

nachzuvollziehen und anhand der Inhaltsstoffe zu beurteilen, abgelöst wurde.<br />

Selbst Kinder, die lesen können, werden in dieses Verbraucherleitbild einsortiert,<br />

wie am Beispiel der Katjes-Entscheidung erkennbar.<br />

Es fehlt an einem differenzierteren Verhaltensmodell, das das Verbraucherleitbild<br />

nicht von einem Extrem ins andere überführt. Ein einziges Leitbild zu unterstellen,<br />

ist unangemessen, wenn man den uninformiertesten, aber auch<br />

wenn man den informiertesten Verbraucher unterstellt. Die genannten Grundtypen<br />

von Kaufentscheidungen geben ein wesentlich differenzierteres<br />

Verbraucherbild ab, dem auch Rechtsprechung und Gesetzgebung gerecht<br />

werden sollten.<br />

Es fehlt an einem differenzierteren Verhaltensmodell, das das Verbraucherleitbild<br />

nicht von einem Extrem ins andere überführt. Ein einziges Leitbild zu unterstellen,<br />

ist unangemessen, wenn man den uninformiertesten, aber auch<br />

wenn man den informiertesten Verbraucher unterstellt. Die genannten Grundtypen<br />

von Kaufentscheidungen geben ein wesentlich differenzierteres<br />

Verbraucherbild ab, dem auch Rechtsprechung und Gesetzgebung gerecht<br />

werden sollte.<br />

3.4<br />

Ergebnisse aus der Analyse der Werbung<br />

Die Betrachtung des rechtlichen Rahmens, des Ernährungswissens, der Gewohnheiten<br />

und dem Stand der Ernährungswissenschaft wurden zueinander<br />

und zum Werbestil in Beziehung gesetzt. Hieraus ergaben sich die in der folgenden<br />

Tabelle dargestellten erweiterten Kriterien zur Bewertung der <strong>Lebensmittelwerbung</strong>,<br />

die über die Regeln des deutschen Werberats hinausgehen<br />

(vgl. hierzu ausführlich <strong>Becker</strong> 1999, Bizer, 1999 und <strong>Becker</strong>, 2002).<br />

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