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Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

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<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />

wird nicht mehr ganz so stark thematisiert (vgl. Hastings, 2003). Die Ausnahme<br />

davon bilden die klassischerweise <strong>für</strong> kleine Kinder beworbene Lebensmittel-Produkte.<br />

Hier zeigt sich nach wie vor die Tendenz zu subtil und direkt<br />

gesundheitsbezogenen Aussagen.<br />

Das Politikfeld der Werbungskontrolle ist durch das Instrument freiwilliger<br />

Selbstverpflichtungen in Verbindung mit Ordnungsrecht geprägt. Das gilt<br />

nicht nur <strong>für</strong> Deutschland (vgl. ZAW 1998, 1999, 2000; Stein 1999), sondern<br />

auch <strong>für</strong> andere Mitglieder der Europäischen Union (vgl. Boddewyn 1991,<br />

EASA 1996). Dabei spielen Kinder als Adressaten eine gewisse Rolle wie die<br />

Regeln des Deutschen Werberates zeigen. Allerdings greift der Werberat in<br />

seiner Selbstregulierung kaum die seit geraumer Zeit geführte Diskussion um<br />

die Werbekompetenz von Kindern auf (Charlton et al. 1995, Hansen 1995),<br />

obwohl von rechtlicher Seite eine explizite Berücksichtigung der erst reifenden<br />

Medien- und Werbekompetenz Rechnung zu tragen ist (Engels 1995, Hoffmann-Riem/Engels<br />

1996 und Hoffmann-Riem et al. 1995).<br />

Die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse hat von 1998 bis 2000 die<br />

freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Werbewirtschaft in Bezug auf<br />

Kinder als Adressaten von Werbung näher untersucht. Da<strong>für</strong> wurde sowohl<br />

eine qualitative Befragung von relevanten Akteuren in der Werbewirtschaft<br />

durchgeführt (Schnier 1999 und Bizer 1999) als auch eine empirische Analyse<br />

der Einhaltung der Werberegeln <strong>für</strong> Kinder anhand von Kinderzeitschriften<br />

untersucht (<strong>Becker</strong> 1999 und <strong>Becker</strong> 2002). Die Analyse geht von bestimmten<br />

entwicklungspsychologischen Voraussetzungen bei Kindern aus, die Werbung<br />

ausnutzt. Die Berücksichtigung dieser Voraussetzungen dient als Grundlage<br />

der Bewertung von Verstößen gegen die Werberegeln.<br />

Eine qualitative Befragung eruierte die Anreizsituation der Werbetreibenden<br />

sowie der Werbeagenturen im Rahmen einer Institutionenanalyse, um die<br />

Lenkungsbeiträge einer Vielzahl von Lenkungsinstrumenten abzuschätzen.<br />

Den rechtlichen Rahmen <strong>für</strong> die Bewerbung von Lebensmitteln bilden das<br />

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie das Produkthaftungsrecht.<br />

Neuere Zielvorgaben <strong>für</strong> gesundheitsbezogene Werbeaussagen enthält<br />

der Vorschlag der Europäischen Kommission <strong>für</strong> eine so genannte "Health<br />

Claims“-Verordnung.<br />

Im Kern beinhaltet der rechtliche Rahmen der <strong>Lebensmittelwerbung</strong> drei Säulen:<br />

den Schutz vor Täuschung, den Schutz der Gesundheit und die damit in<br />

Zusammenhang stehende Kennzeichnungspflicht. Die Claims-Verordnung<br />

konkretisiert diese Vorgaben weiter. 2<br />

Die Produkthaftung mit dem Ergebnis aus dem wohl prominentesten Fall der<br />

Kindertees in Deutschland entwickelte einen Ansatz, der eine zielgruppenspe-<br />

2 http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a10/protokolle/Anlagen_zu_Protokollen/<br />

adrs_15_10_340_2.pdf und http://www.nutriinfo.de/news_messagedetails.php?nmid=830<br />

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