Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />
Verbraucher. Die wenigsten Verbraucher dürften beim Einkauf von Lebensmitteln<br />
zunächst die Zutatenliste studieren und diese dann auch noch einer kritischen<br />
Würdigung unterziehen, um im Anschluss ihre Kaufentscheidung zu<br />
treffen. Das Entscheidungsverhalten der meisten Verbraucher dürfte eher der<br />
Konsumententypologie der Werbewirtschaft in Form des limitiert mit Hilfe von<br />
Entscheidungsheuristiken und spontan entscheidenden Käufers entsprechen.<br />
Um diesbezüglich Klraheit zu schaffen, sollten empirische Untersuchungen<br />
zum Verbraucherverhalten ausgewertet und soweit noch nicht vorhanden,<br />
erstellt werden und dann eine Anpassung der Rechtsprechung an die Realität<br />
erfolgen. Die notwendige Rechtsprechungsänderung lässt sich jedoch aufgrund<br />
des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht durch gesetzlichen<br />
Zwang oder Anordnung „von oben“ durchsetzen. Allerdings könnten<br />
wissenschaftlich untermauerte und nicht allein auf Vermutungen oder eigener<br />
Sachkunde des Gerichts beruhende Annahmen über das Verbraucherverhalten<br />
und zusätzlich schärfere gesetzliche Vorgaben auf lange Sicht zu einer Bewußtseinsänderung<br />
der Akteure in der Justiz und damit langfristig zu einer<br />
Rechtsprechungsänderung führen.<br />
3.2.3 Lebensmittelrecht<br />
Während das dem Zivilrecht zuzuordnende Produkthaftungsrecht die Beziehungen<br />
zwischen zwei Parteien reguliert, ist das Lebensmittelrecht mit dem<br />
hier interessierenden Teilbereich des Kennzeichnungsrechts dem öffentlichen<br />
Recht zuzuordnen. Es dient dem Schutz der Allgemeinheit. Das Wettbewerbsrecht<br />
nimmt hier eine Zwischenposition ein. Es regelt zunächst auch vorrangig<br />
die Beziehungen zwischen Wettbewerbern; gleichzeitig dient es dadurch auch<br />
dem Schutz der Allgemeinheit.<br />
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln will folgende Ziele erreichen:<br />
• Information der Verbraucher über Beschaffenheit und Eigenschaften<br />
der Produkte;<br />
• Warnung der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren;<br />
• Schutz vor Irreführung und Täuschung. 15<br />
Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Lebensmitteln ist zu einem<br />
großen Teil gemeinschaftsweit harmonisiert durch die Richtlinie 2000/13/EG<br />
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Etikettierung<br />
und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hier<strong>für</strong> –<br />
kurz: Etikettierungsrichtlinie.<br />
15 BT-Drs. 15/1675, S. 21<br />
55