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Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

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<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />

Verbraucher. Die wenigsten Verbraucher dürften beim Einkauf von Lebensmitteln<br />

zunächst die Zutatenliste studieren und diese dann auch noch einer kritischen<br />

Würdigung unterziehen, um im Anschluss ihre Kaufentscheidung zu<br />

treffen. Das Entscheidungsverhalten der meisten Verbraucher dürfte eher der<br />

Konsumententypologie der Werbewirtschaft in Form des limitiert mit Hilfe von<br />

Entscheidungsheuristiken und spontan entscheidenden Käufers entsprechen.<br />

Um diesbezüglich Klraheit zu schaffen, sollten empirische Untersuchungen<br />

zum Verbraucherverhalten ausgewertet und soweit noch nicht vorhanden,<br />

erstellt werden und dann eine Anpassung der Rechtsprechung an die Realität<br />

erfolgen. Die notwendige Rechtsprechungsänderung lässt sich jedoch aufgrund<br />

des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht durch gesetzlichen<br />

Zwang oder Anordnung „von oben“ durchsetzen. Allerdings könnten<br />

wissenschaftlich untermauerte und nicht allein auf Vermutungen oder eigener<br />

Sachkunde des Gerichts beruhende Annahmen über das Verbraucherverhalten<br />

und zusätzlich schärfere gesetzliche Vorgaben auf lange Sicht zu einer Bewußtseinsänderung<br />

der Akteure in der Justiz und damit langfristig zu einer<br />

Rechtsprechungsänderung führen.<br />

3.2.3 Lebensmittelrecht<br />

Während das dem Zivilrecht zuzuordnende Produkthaftungsrecht die Beziehungen<br />

zwischen zwei Parteien reguliert, ist das Lebensmittelrecht mit dem<br />

hier interessierenden Teilbereich des Kennzeichnungsrechts dem öffentlichen<br />

Recht zuzuordnen. Es dient dem Schutz der Allgemeinheit. Das Wettbewerbsrecht<br />

nimmt hier eine Zwischenposition ein. Es regelt zunächst auch vorrangig<br />

die Beziehungen zwischen Wettbewerbern; gleichzeitig dient es dadurch auch<br />

dem Schutz der Allgemeinheit.<br />

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln will folgende Ziele erreichen:<br />

• Information der Verbraucher über Beschaffenheit und Eigenschaften<br />

der Produkte;<br />

• Warnung der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren;<br />

• Schutz vor Irreführung und Täuschung. 15<br />

Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Lebensmitteln ist zu einem<br />

großen Teil gemeinschaftsweit harmonisiert durch die Richtlinie 2000/13/EG<br />

zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Etikettierung<br />

und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hier<strong>für</strong> –<br />

kurz: Etikettierungsrichtlinie.<br />

15 BT-Drs. 15/1675, S. 21<br />

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