Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
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<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />
richt<br />
3.2<br />
Ergebnisse aus der rechtlichen Analyse<br />
3.2.1 Lebensmittelrecht als Strategiefeld der Politik der <strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />
Der ernährungsphysiologischen Wirkungen eines Lebensmittels gehören sicherlich<br />
zu den „Umständen, die <strong>für</strong> dessen Bewertung mitbestimmend sind“.<br />
Fraglich ist aber, ab wann eine Werbeaussage oder Produktaufmachung „zur<br />
Täuschung“ geeignet ist. Hier erfolgt eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen<br />
<strong>für</strong> die Bewerbung und Aufmachung von Lebensmitteln. Wobei hier<br />
unter Bewerbung nicht allein die Reklame durch Fernseh-, Rundfunk- und<br />
Anzeigenwerbung in Zeitschriften verstanden wird, sondern auch Produkt-<br />
und Imagedarstellungen im Internet sowie darüber hinaus auch Produktaufmachung<br />
(Verpackung) und die Produktpräsentation an der Verkaufsstelle.<br />
Lebensmittel im gesetzlichen Sinne sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, in<br />
unverändertem, zubereiteten oder verarbeiteten Zustand vom Menschen zum<br />
Zwecke der Ernährung verzehrt zu werden.<br />
Rechtliche Regelungen zur Bewerbung und Aufmachung von Lebensmitteln<br />
lassen sich dem Wettbewerbsrecht (Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren<br />
Wettbewerbs-UWG),, dem Lebensmittelrecht i.e.S zu dem das Lebensmittel-<br />
und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), zählt, sowie die darauf beruhende<br />
Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung-LMKV)<br />
und die Verordnung über nährwertbezogene<br />
Angaben bei Lebensmitteln (Nährwertkennzeichnungsverordnung-NKV). Sie<br />
setzen die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates<br />
vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten<br />
über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln, sowie die<br />
Werbung hier<strong>für</strong> in nationales Recht um. Daneben finden sich im Gesetz gegen<br />
den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Bürgerlichen Gesetzbuch und<br />
dem Gesetz über die Haftung <strong>für</strong> fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz-ProdHaftG)<br />
Regelungen zur Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln.<br />
Ferner finden sich auch im Zivilrecht Regelungen, die die Produktwerbung<br />
und –aufmachung betreffen.<br />
Die Europäische Kommission hat darüber hinaus im Juni 2003 einen Vorschlag<br />
<strong>für</strong> eine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binneninternen Geschäftsverkehr<br />
zwischen Unternehmen und Verbrauchern, sowie im Juli 2003<br />
einen Vorschlag <strong>für</strong> eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel<br />
vorgelegt. In jüngster Zeit hat die codex-alimentarius Kommission der Vereinten<br />
Nationen schärfere Richtlinien <strong>für</strong> nährwert- und gesundheitsbezogene<br />
Angaben bei Lebensmitteln im weltweiten Kampf gegen Übergewicht verabschiedet,<br />
die in der Zielrichtung mit dem Kommissionsvorschlag übereinstimmen.<br />
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