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Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

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<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />

richt<br />

3.2<br />

Ergebnisse aus der rechtlichen Analyse<br />

3.2.1 Lebensmittelrecht als Strategiefeld der Politik der <strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />

Der ernährungsphysiologischen Wirkungen eines Lebensmittels gehören sicherlich<br />

zu den „Umständen, die <strong>für</strong> dessen Bewertung mitbestimmend sind“.<br />

Fraglich ist aber, ab wann eine Werbeaussage oder Produktaufmachung „zur<br />

Täuschung“ geeignet ist. Hier erfolgt eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen<br />

<strong>für</strong> die Bewerbung und Aufmachung von Lebensmitteln. Wobei hier<br />

unter Bewerbung nicht allein die Reklame durch Fernseh-, Rundfunk- und<br />

Anzeigenwerbung in Zeitschriften verstanden wird, sondern auch Produkt-<br />

und Imagedarstellungen im Internet sowie darüber hinaus auch Produktaufmachung<br />

(Verpackung) und die Produktpräsentation an der Verkaufsstelle.<br />

Lebensmittel im gesetzlichen Sinne sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, in<br />

unverändertem, zubereiteten oder verarbeiteten Zustand vom Menschen zum<br />

Zwecke der Ernährung verzehrt zu werden.<br />

Rechtliche Regelungen zur Bewerbung und Aufmachung von Lebensmitteln<br />

lassen sich dem Wettbewerbsrecht (Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren<br />

Wettbewerbs-UWG),, dem Lebensmittelrecht i.e.S zu dem das Lebensmittel-<br />

und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), zählt, sowie die darauf beruhende<br />

Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung-LMKV)<br />

und die Verordnung über nährwertbezogene<br />

Angaben bei Lebensmitteln (Nährwertkennzeichnungsverordnung-NKV). Sie<br />

setzen die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates<br />

vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten<br />

über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln, sowie die<br />

Werbung hier<strong>für</strong> in nationales Recht um. Daneben finden sich im Gesetz gegen<br />

den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Bürgerlichen Gesetzbuch und<br />

dem Gesetz über die Haftung <strong>für</strong> fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz-ProdHaftG)<br />

Regelungen zur Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln.<br />

Ferner finden sich auch im Zivilrecht Regelungen, die die Produktwerbung<br />

und –aufmachung betreffen.<br />

Die Europäische Kommission hat darüber hinaus im Juni 2003 einen Vorschlag<br />

<strong>für</strong> eine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binneninternen Geschäftsverkehr<br />

zwischen Unternehmen und Verbrauchern, sowie im Juli 2003<br />

einen Vorschlag <strong>für</strong> eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel<br />

vorgelegt. In jüngster Zeit hat die codex-alimentarius Kommission der Vereinten<br />

Nationen schärfere Richtlinien <strong>für</strong> nährwert- und gesundheitsbezogene<br />

Angaben bei Lebensmitteln im weltweiten Kampf gegen Übergewicht verabschiedet,<br />

die in der Zielrichtung mit dem Kommissionsvorschlag übereinstimmen.<br />

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