Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
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<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />
richt<br />
1<br />
Ziele und Aufgabenstellung des Projekts<br />
1.1<br />
Problemstellung<br />
Angesichts stark zunehmender Fälle von Fettleibigkeit und Typ-II-Diabetes bei<br />
Kindern und Jugendlichen besteht Einigkeit über den Handlungsbedarf. Um<br />
diesen Handlungsbedarf auszuloten hat das BMVEL eine gemeinsame Initiative<br />
mit verschiedenen Akteuren begonnen, die Einfluss auf die Ernährungssituation<br />
von Kindern haben. Es wurden vier Arbeitsgruppen gebildet. Die Arbeitsgruppe<br />
„Wirtschaft“ beschäftigt sich unter anderem mit der Rolle der Werbung,<br />
um einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der in den darauf folgenden<br />
zwei Jahren umzusetzen ist.<br />
Als besonders problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, dass eine<br />
ganze Reihe von Produkten spezifisch auf die Zielgruppe Kinder zugeschnitten<br />
ist und auch entsprechend konsumiert wird, ohne dass Hersteller ausreichend<br />
auf die Risiken einer zu zuckerreichen bzw. fettreichen Ernährung hinweist,<br />
sondern im Gegenteil die Produkte als gesunden Beitrag <strong>für</strong> die Ernährung<br />
von Kindern darstellt. Viele dieser Produkte weisen eine hohe Energiedichte<br />
und zusätzlich eine hohe glykämische Last (Blutzuckerwirksamkeit von Kohlenhydraten)<br />
auf. Kinder, die beispielsweise den von vielen Konsumenten als<br />
„gesund“ bewerteten Früchteriegel Fruity von Schwartau als Zwischenmahlzeit<br />
verzehren, nehmen eine erhebliche Menge an Kalorien ohne nennenswerten<br />
Sättigungseffekt auf. Das erhöht die Gesamtkalorienaufnahme des Tages<br />
erheblich. Bei den heutigen Bewegungsgewohnheiten führt dies zur Zunahme<br />
an Körpergewicht und schließlich Fettleibigkeit. Die glykämische Last erhöht<br />
bei häufigem Verzehr solcher Lebensmittel zusätzlich das Risiko von Diabetes<br />
in frühem Alter. Problematisch ist folglich, dass weder die Rezeptur noch die<br />
Packungsgrößen Rücksicht auf die Verzehrgewohnheiten der betroffenen<br />
Zielgruppe nehmen.<br />
Geht man davon aus, dass die Hersteller von Lebensmitteln nicht nur gehalten<br />
sind, keine Produkte auf den Markt zu bringen, die akut gesundheitsschädlich<br />
(etwa toxisch) wirken, sondern auch die langfristigen physiologischen Wirkungen<br />
aus dem Verzehr der von ihnen vermarkteten Produkte zu berücksichtigen<br />
haben, so ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung der Lebensmittelindustrie.<br />
Dies gilt – entsprechend allgemeiner rechtlicher Grundsätze –<br />
jedenfalls immer dann, wenn den Produzenten ein „überlegenes Wissen und<br />
Können“ zu Gebote steht, über welches ihre Kunden nicht oder nicht in diesem<br />
Maße verfügen. Wer eine solche Überlegenheit zum eigenen Vorteil und<br />
zum Schaden anderer ausnützt, verletzt allgemeine Fairnessgebote, die<br />
zugleich die Grundlage zivil- und strafrechtlicher Normen bilden. Er ist vielmehr<br />
gehalten, den (potenziellen) Käufern seiner Produkte die Informationen<br />
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