Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte
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<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />
scheinbare Kleinstbeträge. Zudem werden im Internet ihre vollständigen Daten<br />
abgefragt, die es den Werbetreibenden ermöglicht, ganz gezielt und aggressiv<br />
Einzelne profilgerecht zu bewerben<br />
Die Internetwerbung hat sich im Zeitraum zwischen 2002 bis 2004 rasant weiterentwickelt.<br />
Die Strategien der Seitenbetreiber, die kindlichen Konsumenten<br />
zu binden und dazu zu verleiten, ihre Daten preiszugeben, sind äußerst vielfältig<br />
geworden. Die Analyse der Seiten hat an mehreren Stellen Regelungslücken<br />
aufgezeigt, die auch <strong>für</strong> andere Produkte, insbesondere auf minderjährige<br />
Verbraucher abzielende Seiten systematisch ergänzt werden müsste.<br />
Der bereich Mobilfunk scheint hier am dringendsten zu sein.<br />
Da die Entwicklung dieses Marktes in naher Zukunft aufgrund der Möglichkeiten<br />
enorme Zuwächse erwarten lässt, sollten frühzeitig Regelwerke zusammen<br />
mit den Anbietern, den betroffenen Verbrauchern und geeigneten Experten<br />
entwickelt werden. Hier besteht dringender Forschungsbedarf.<br />
Verbraucherleitbild in der Rechtsprechung<br />
Die Ergebnisse des Projekts weisen auf die bestehenden rechtlichen Defizite<br />
im Bereich der gesundheitsbezogenen Angaben <strong>für</strong> Lebensmittel hin. Will<br />
man gesundheitsbezogene Produktaufmachungen wie die beschriebene verhindern,<br />
bedarf es ergänzender gesetzlicher Regelungen. Denkbar wäre aber<br />
auch eine Modifizierung des in der Rechtsprechung angewandten Verbraucherleitbildes.<br />
Dieses wird den Informationsbedürfnissen und dem Informationsverhalten<br />
und den Kenntnissen der Verbraucher in der Realität oftmals<br />
nicht gerecht und stellt überhöhte Erwartungen an den durchschnittlichen<br />
Verbraucher.<br />
Die dazu notwendige Rechtsprechungsänderung lässt sich jedoch aufgrund<br />
des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht durch gesetzlichen<br />
Zwang oder Anordnung „von oben“ durchsetzen. Denkbar wäre die Untersuchung<br />
der Faktoren, die zur Änderung eines Verbraucherleitbildes führen.<br />
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