Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

11.11.2012 Aufrufe

Lebensmittelwerbung sich informieren und anhand der Zutatenliste auch etwaige irreführende Aufdrucke (bsp. Katjes Fruchtgummi fettfrei) richtig zu beurteilen. Das Problem ist folglich durch Vorschriften und Strategien zu lösen, die einerseits auf der Ebene der Werbung und Produktkennzeichnung ansetzen. Aufgrund dieser Prüfung der verschiedenen Maßnahmen kommen wir zu der Empfehlung, zusätzlich zu den bereits laufenden Aufklärungsmaßnahmen an der schnell identifizierbaren Kennzeichnung der Lebensmittel anzusetzen und eine Zertifizierung von Lebensmitteln zu entwickeln, die einer geeigneten Institution übertragen wird. 5 Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlich erreichten Ziele und weiterführende Fragestellungen Die Erfolgsaussichten waren aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten innerhalb der Projektgruppe sehr gut. Bezüglich der Dokumentation waren deshalb zahlreiche problematische Fälle zu erwarten, die eine Fortentwicklung der Institutionen erforderlich machen. Die Auswertung der Erhebung hat allerdings deutlich gezeigt, dass der Fokus der Problematik im Falle der Werbung auf wenige Lebensmittelhersteller zu richten ist. Die Ausweitung auf namenlose Hersteller zur systematischen Erhebung von Produktaufmachung und Verpackung allerdings sollte eventuell noch erfolgen. Die Auswertung der Produkthaftungsfälle sollte aller Voraussicht nach ergeben, dass eine gesamthafte Strategie sich auch für die Werbeträger empfiehlt, um die zukünftigen Risiken sowohl für gerichtliche Verfahren als auch für weitergehende Politikinstrumente zu reduzieren. Dies erwies sich als unzureichend für die Strategieentwicklung und wurde daher erweitert auf andere rechtliche Bereiche. Für das BMVEL ergeben sich aus der systematischen Anreizanalyse der bestehenden Regelung sowie zusätzlicher Institutionen Ansatzpunkte für eine responsive Regulierung im Politikfeld „Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte“, anhand derer die zusätzlichen Ziele hinsichtlich Diabetes, Kinderkaries und Fettleibigkeit angesteuert werden können. Im Ergebnis verfügt das BMVEL im Kontext der Lebensmittelinformationspolitik über konkrete Anhaltspunkte für eine Fortentwicklung der Kampagne „Kinder leicht“, insbesondere für die Arbeitsgruppe Wirtschaft. Neue Probleme und weiterer Forschungsbedarf: Die Definition der Werbung für die vorliegende Studie wurde auf verschiedene Aspekte der Produktvermarktung bezogen, um geeignete Strategien zu entwickeln. Eine systematische Untersuchung der Produktgestaltung (Verpa- 133

Lebensmittelwerbung Endbe- richt ckung) und Präsentation am point of sale ist nicht vorgenommen worden. Dies sollte mit Erweiterung für andere Produkte noch erfolgen, um die Analyse zu ergänzen. Die Übertragbarkeit auf andere problematische Formen der Produktpräsentation, beispielsweise Sponsoraktionen, ist denkbar. Mobilfunk und Internetwerbung Der Werbeanteil in Internet und Mobilfunk steigt an. Die Möglichkeiten der interaktiven Werbung und der dialogorientierten Kanäle sind vielseitig und nicht mit den bekannten Regelungen des deutschen Werberates zu erfassen. Die bei der Werbeanalyse für das Projekt Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte teilweise mit erfassten Werbemaßnahmen für Dienstleistungen im Mobilfunkbereich sind äußerst aggressiv und unübersichtlich. Weder die genauen Anbieter noch die Kosten für das Produkt sind identifizierbar. Schon gegen die bestehende Regelung lassen sich durchweg Verstöße der Anbieter identifizieren (vorwiegend im Bereich der direkten Aufforderung zum Kauf oder Konsum, Beispiele siehe unten), weitere Regelungslücken sind vorhanden. Aufgrund der Geschwindigkeit und Gleichzeitigkeit entstehen neue Konsummöglichkeiten. Wird beispielweise eine SMS-Nummer eingeblendet, kann man sozusagen zeitgleich mit Ablauf der Werbung ein Produkt kaufen, bestellen oder einen Vertrag abschließen. Dies führt höchstwahrscheinlich zu jenen Spontankäufen, die andere Werbeformen nicht in der Art zulassen und bei Haustürgeschäften zu einer Regelung geführt hat. Die Regelungen zum Fernabsatzgeschäft erfassen die direkten Dienstleistungen per Verbindungsgebühren nicht. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, in Abstimmung mit einem Profil die Verbraucher auf einer Route maßgeschneidert zu Konsum aufzufordern. Insgesamt ist der Werbemarkt im Mobilfunkbereich sehr unübersichtlich und irreführend für den Verbraucher gestaltet. Die Werbung für Mobilfunkangebote im Kleinsummenbereich ist zudem auf jugendliche Nutzer (teilweise sogar Kinder) zugeschnitten, die in dieser Hinsicht noch eines speziellen Schutzes bedürfen. Zusätzlich gibt es zunehmend die Verknüpfung von verschiedenen Medien in diesem Bereich. Im Internet wird für Klingeltöne geworben. In Produkten gibt es codes für downloads ect. Häufig ist die Dienstleistung nur über Registrierung und Bekanntgabe der Handynummer möglich, so dass gleichzeitig die Möglichkeit zur direkten Bewerbung der jugendlichen Kunden besteht. Zusätzlich werden sehr wirksame interaktive Werbeformen wie Empfehlungen an Freunde mit kleinen Entgelten an die Vermittler beworben. Spezielle Erfassungen von Werbung zu Mobilfunkdienstleistungen im Zusammenhang mit den Abrechnungspraktiken gibt es noch nicht, abgesehen von einer Aktion der Bundesverbraucherzentrale Sweep day, die zu einer Internetfahndung von Mobilfunkangeboten aufrief. Kinder und Jugendliche sind als Konsumenten im Schussfeld der Werbetreibenden, immer mehr Jugendliche geraten schnell in die Schuldenfalle durch 134

<strong>Lebensmittelwerbung</strong> Endbe-<br />

richt<br />

ckung) und Präsentation am point of sale ist nicht vorgenommen worden.<br />

Dies sollte mit Erweiterung <strong>für</strong> andere Produkte noch erfolgen, um die Analyse<br />

zu ergänzen. Die Übertragbarkeit auf andere problematische Formen der<br />

Produktpräsentation, beispielsweise Sponsoraktionen, ist denkbar.<br />

Mobilfunk und Internetwerbung<br />

Der Werbeanteil in Internet und Mobilfunk steigt an. Die Möglichkeiten der<br />

interaktiven Werbung und der dialogorientierten Kanäle sind vielseitig und<br />

nicht mit den bekannten Regelungen des deutschen Werberates zu erfassen.<br />

Die bei der Werbeanalyse <strong>für</strong> das Projekt <strong>Lebensmittelwerbung</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinderprodukte</strong><br />

teilweise mit erfassten Werbemaßnahmen <strong>für</strong> Dienstleistungen im Mobilfunkbereich<br />

sind äußerst aggressiv und unübersichtlich. Weder die genauen<br />

Anbieter noch die Kosten <strong>für</strong> das Produkt sind identifizierbar. Schon gegen die<br />

bestehende Regelung lassen sich durchweg Verstöße der Anbieter identifizieren<br />

(vorwiegend im Bereich der direkten Aufforderung zum Kauf oder Konsum,<br />

Beispiele siehe unten), weitere Regelungslücken sind vorhanden. Aufgrund<br />

der Geschwindigkeit und Gleichzeitigkeit entstehen neue Konsummöglichkeiten.<br />

Wird beispielweise eine SMS-Nummer eingeblendet, kann man<br />

sozusagen zeitgleich mit Ablauf der Werbung ein Produkt kaufen, bestellen<br />

oder einen Vertrag abschließen. Dies führt höchstwahrscheinlich zu jenen<br />

Spontankäufen, die andere Werbeformen nicht in der Art zulassen und bei<br />

Haustürgeschäften zu einer Regelung geführt hat. Die Regelungen zum Fernabsatzgeschäft<br />

erfassen die direkten Dienstleistungen per Verbindungsgebühren<br />

nicht. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, in Abstimmung mit einem Profil<br />

die Verbraucher auf einer Route maßgeschneidert zu Konsum aufzufordern.<br />

Insgesamt ist der Werbemarkt im Mobilfunkbereich sehr unübersichtlich und<br />

irreführend <strong>für</strong> den Verbraucher gestaltet. Die Werbung <strong>für</strong> Mobilfunkangebote<br />

im Kleinsummenbereich ist zudem auf jugendliche Nutzer (teilweise sogar<br />

Kinder) zugeschnitten, die in dieser Hinsicht noch eines speziellen Schutzes<br />

bedürfen. Zusätzlich gibt es zunehmend die Verknüpfung von verschiedenen<br />

Medien in diesem Bereich. Im Internet wird <strong>für</strong> Klingeltöne geworben. In<br />

Produkten gibt es codes <strong>für</strong> downloads ect. Häufig ist die Dienstleistung nur<br />

über Registrierung und Bekanntgabe der Handynummer möglich, so dass<br />

gleichzeitig die Möglichkeit zur direkten Bewerbung der jugendlichen Kunden<br />

besteht. Zusätzlich werden sehr wirksame interaktive Werbeformen wie Empfehlungen<br />

an Freunde mit kleinen Entgelten an die Vermittler beworben.<br />

Spezielle Erfassungen von Werbung zu Mobilfunkdienstleistungen im Zusammenhang<br />

mit den Abrechnungspraktiken gibt es noch nicht, abgesehen von<br />

einer Aktion der Bundesverbraucherzentrale Sweep day, die zu einer Internetfahndung<br />

von Mobilfunkangeboten aufrief.<br />

Kinder und Jugendliche sind als Konsumenten im Schussfeld der Werbetreibenden,<br />

immer mehr Jugendliche geraten schnell in die Schuldenfalle durch<br />

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