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Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

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<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />

dings ist eine kurzfristige Umstellung der Konsumgewohnheiten der Verbraucher<br />

und infolgedessen der Lebensmittelherstellung dadurch nicht zu erreichen.<br />

Verbot von Sponsoraktionen an Schulen oder anderen Kindereinrichtungen<br />

Bereits längere Zeit stark diskutiert in England, kommen Sponsoraktionen an<br />

Schulen hierzulande auch immer mehr in Mode. Im Grunde könnte man hier<br />

die Werberegel des Werberates anwenden, wonach aleatorische Werbemittel<br />

verboten sind und die Leichtgläubigkeit nicht ausnutzen bzw. anreißerisch<br />

belästigen dürfen. Zusätzlich zu dem Problem, dass Kinder sich dem nicht entziehen<br />

können, werden Eltern dazu aufgefordert, auch entgegen ihren sonstigen<br />

Gewohnheiten bestimmte Produkte zu kaufen, um ein gewisses Sportgerät<br />

oder Ähnliches zu erhalten. Verbraucherschützer sehen dies als problematisch<br />

an. Derzeit wirbt etwa Ferrero auch mit dem Sammeln von Milchtalern<br />

<strong>für</strong> den Gewinn einer Klassenfahrt. Auf dieser Klassenfahrt selbst lassen sich<br />

natürlich auch noch diverse Werbegeschenke und Produktproben verteilen.<br />

Insgesamt haben Eltern und auch Kinder kaum eine Möglichkeit, sich solchen<br />

Werbeaktionen zu entziehen, wenn sie in Zusammenhang mit der Schule<br />

stattfinden. Indirekt wird über den Gruppendruck sogar noch ein Kaufzwang<br />

erzeugt. Schulen sollten kein Ort <strong>für</strong> Werbung sein, hier sollte wirklich der<br />

schwedische Grundsatz gelten, Kindern ein Recht auf geschützte Zonen zu<br />

belassen. Die aktuelle Rechtsprechung sieht dieses Problem offenbar nicht.<br />

Der leichtere Weg, trotzdem Sponsoraktionen an Schulen und Kindereinrichtungen<br />

zu verhindern, ist daher der Umweg über Schulen selbst. Änderungen<br />

der auf Länderebene bestehenden Schulgesetze oder entsprechende Erlasse<br />

der Kultusminister der Länder könnten hier einiges bewirken, und das Annehmen<br />

von Werbegeschenken <strong>für</strong> die Schule verhindern, ohne an europarechtliche<br />

Grenzen zu stoßen. Auch die konsequente Anwendung des Dienstrechts,<br />

welches öffentlich Bedienstenten die Annahme von Geschenken verwehrt,<br />

kann unterstützend wirken. Die Geschenke würden dann einfach keine<br />

Abnehmer mehr finden, die Werbemaßnahmen liefen ins Leere und erzielten<br />

keinerlei gewinnsteigernden Effekt, sodass sie letztendlich unterblieben.<br />

Zertifizierung von <strong>Kinderprodukte</strong>n:<br />

Auch wenn der Dschungel der Prüfsiegel im Augenblick das Gefühl vermittelt,<br />

ein neues Zeichen im Lebensmittelbereich könnte nur weitere Verwirrung erzeugen,<br />

gibt es doch einige Argumente <strong>für</strong> eine entsprechende Maßnahme.<br />

Erfolgsmodelle wie der Umweltengel und das Zahnfreundlichkeitsmännchen<br />

zeigen, dass darüber auch Vertrauen geschaffen werden kann. Gerade die<br />

flüchtigen Verbraucher profitieren von einer transparenten, eindeutigen<br />

Kennzeichnung. Ähnlich wie bei dem Ampelprinzip könnte ein positiver An-<br />

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