Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte Becker, Krieger - Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte

11.11.2012 Aufrufe

Lebensmittelwerbung Endbe- richt der entspricht, wurde die Werbung trotzdem nur bis 20 Uhr erfasst. Als problematisch ist in diesem Zeitraum eventuell zu sehen, dass relativ viel Werbung für alkoholische Getränke geschaltet wird. 2.1.3 Online-Werbung Die Online-Angebote wurden zunächst nach den bestehenden Verknüpfungen aus den klassischen Medien (Print und Fernsehen) ausgewählt. Die Internetauftritte der Kinderfernsehprogramme und bisher bestehende Kinder- Online-Zeitschriften wurden analysiert. Zusätzlich wurden links aus Kinderzeitschriften (inklusive die Internetauftritte der Produkte selbst), Links zu Kindersendungen und empfohlene Trendseiten (Harry Potter) mit Hilfe von Kindersuchmaschinen wie blinde-kuh oder abc gesucht und auf Werbung überprüft. Die hier durchgeführte Vorphase führte zu dem Problem, dass auf Kinderseiten im Internet in der Regel keine Werbung erscheint. Ähnlich ist es bei den online-Versionen der Printausgaben von Kinderzeitschriften, beispielsweise geolino. Es sind häufiger reine Werbeseiten der Firmen zu finden, die noch spezielle Kinderangebote wie Spiele anbieten. Wie häufig Kinder diese Seiten tatsächlich besuchen, ist schwer zu sagen. Die häufigere Variante dürfte sein, dass sich die Eltern über die Produkte informieren. Dies entspricht auch der Beobachtung, dass in den Elternzeitschriften wesentlich mehr Lebensmittelwerbung zu finden ist als in reinen Kinderzeitschriften. 2.2 Kriterien für die Analyse der Werbung Werbung besteht, wie bereits erwähnt aus den folgenden Anteilen: • Anzeigen in Zeitschriften • Spots in Rundfunk und Fernsehen sowie • Produkt- und Imagedarstellungen im Internet, aber auch • Produktaufmachung und • Produktpräsentation an der Verkaufsstelle. Das Projekt untersucht systematisch die Anzeigen, Spots im Fernsehen und die Produktdarstellung im Internet. Der Stellenwert der Produktaufmachung und der Präsentation an der Verkaufsstelle werden in die Institutionenanalyse mit berücksichtigt. Wie eingangs bereits diskutiert, setzt das Forschungsvorhaben einen gemeinsamen normativen Ausgangspunkt voraus, der sich aus aktuellen Verfassungsund Gesetzeslage ergibt und von den freiwilligen Regeln des Deutschen Werberats mitunterstützt wird. Zusammengefasst flossen daher die folgenden Bausteine in die Kriterienentwicklung mit ein: 12

Lebensmittelwerbung • Gesetzliche Vorgaben (Lebensmittelrecht, Produkthaftungsrecht, Kommissionsvorschlag) • besondere Voraussetzungen für Kinderwerbung (Werberegeln in Bezug zur kindlichen Wahrnehmung) • Stand des Ernährungswissens allgemein/kindspezifisch • Stand der Werbewirkungsforschung allgemein/kindspezifisch Der Stand der Ernährungswissenschaft wird in Bezug zum allgemeinen Wissen gesetzt, den man bei den Konsumenten erwarten kann. Hier zeichnet sich ab, dass der als bekannt vorausgesetzte Wissensstand weder bei den Eltern noch bei den Kindern dem neuesten Wissen in der Ernährung entspricht. Es werden zum Teil Produkte als gesund präsentiert, die hinsichtlich ihrer Energiedichte und der glykämischen Last als problematisch eingestuft werden sollten. Die Werbung kann diese Botschaft auf vielerlei Art vermitteln. Daher ist bei der Betrachtung der Werbewirkungsforschung zwischen den Zielgruppen Kind und Eltern zu unterscheiden. An Kinder gerichtete Botschaften unterscheiden sich von den an Erwachsene gerichteten Werbebotschaften. Die Interpretation der Darstellung von Lebensmitteln in der Werbung muss daher aus zwei Perspektiven erfolgen. Schließlich ist die Regelung über Selbstverpflichtung davon abhängig, welche gesetzliche Rahmenbedingungen die Werbung umgeben. Hier ist für die Kriterienentwicklung wichtig zu beurteilen, ob und welche rechtlichen Folgen sich aus einem Werbespot, einer Anzeige oder der Produktpräsentation ergeben können, beispielsweise aus dem Produkthaftungsgesetz heraus. Dann wird beurteilt, wie Werbung Kinder und Erwachsene überhaupt anspricht, welche Botschaften für die gesunde Ernährung darin verpackt sind und welche davon im Zusammenhang mit dem aktuellen Kenntnisstand der Ernährungswissenschaft als problematisch gelten muss. Die Kriterienentwicklung fußt zunächst auf § 7 Absatz 1 des Rundfunk- Staatsvertrags sowie den Kriterien des Deutschen Werberates für Fernsehwerbung und ist zu ergänzen um Kriterien, die auf geeignete Weise die Gefährdung von Kindern durch Diabetes, Kinderkaries und Fettleibigkeit reflektieren. Als Grundlage für die Kriterien dienen zusätzlich die besonderen entwicklungspsychologischen Voraussetzungen der Kinder sowie der Stand ihres Ernährungswissens. Erkenntnisse aus der Werbewirkungsforschung spielen aufgrund des normativen Ausgangspunktes, dass Werbung bestimmten Anforderungen (z. B. „nicht irreführend“, „keine Interessenverletzung“, „Gesundheitsschutz“, „Sicherheit“ etc.) zu genügen hat, eine untergeordnete Rolle für die Beurteilung der Werbung im Sinne des Projekts. Für die Beschreibung der gewählten Darstellungsweise sind allerdings die bestehenden Kenntnisse und Modelle zu berücksichtigen. Hierzu werden die neueren Forschungsergebnisse des Zusammenhangs von Konsumentenverhalten und Nahrungsmittelwerbung verwendet. Die Diskrepanzen in der Literatur weisen insgesamt darauf hin, dass es eines komplexeren Wirkungsmodells bedarf, um Werbewirkungen 13

<strong>Lebensmittelwerbung</strong><br />

• Gesetzliche Vorgaben (Lebensmittelrecht, Produkthaftungsrecht, Kommissionsvorschlag)<br />

• besondere Voraussetzungen <strong>für</strong> Kinderwerbung (Werberegeln in Bezug zur<br />

kindlichen Wahrnehmung)<br />

• Stand des Ernährungswissens allgemein/kindspezifisch<br />

• Stand der Werbewirkungsforschung allgemein/kindspezifisch<br />

Der Stand der Ernährungswissenschaft wird in Bezug zum allgemeinen Wissen<br />

gesetzt, den man bei den Konsumenten erwarten kann. Hier zeichnet sich ab,<br />

dass der als bekannt vorausgesetzte Wissensstand weder bei den Eltern noch<br />

bei den Kindern dem neuesten Wissen in der Ernährung entspricht. Es werden<br />

zum Teil Produkte als gesund präsentiert, die hinsichtlich ihrer Energiedichte<br />

und der glykämischen Last als problematisch eingestuft werden sollten. Die<br />

Werbung kann diese Botschaft auf vielerlei Art vermitteln. Daher ist bei der<br />

Betrachtung der Werbewirkungsforschung zwischen den Zielgruppen Kind<br />

und Eltern zu unterscheiden. An Kinder gerichtete Botschaften unterscheiden<br />

sich von den an Erwachsene gerichteten Werbebotschaften. Die Interpretation<br />

der Darstellung von Lebensmitteln in der Werbung muss daher aus zwei Perspektiven<br />

erfolgen. Schließlich ist die Regelung über Selbstverpflichtung davon<br />

abhängig, welche gesetzliche Rahmenbedingungen die Werbung umgeben.<br />

Hier ist <strong>für</strong> die Kriterienentwicklung wichtig zu beurteilen, ob und welche<br />

rechtlichen Folgen sich aus einem Werbespot, einer Anzeige oder der Produktpräsentation<br />

ergeben können, beispielsweise aus dem Produkthaftungsgesetz<br />

heraus. Dann wird beurteilt, wie Werbung Kinder und Erwachsene<br />

überhaupt anspricht, welche Botschaften <strong>für</strong> die gesunde Ernährung darin<br />

verpackt sind und welche davon im Zusammenhang mit dem aktuellen<br />

Kenntnisstand der Ernährungswissenschaft als problematisch gelten muss.<br />

Die Kriterienentwicklung fußt zunächst auf § 7 Absatz 1 des Rundfunk-<br />

Staatsvertrags sowie den Kriterien des Deutschen Werberates <strong>für</strong> Fernsehwerbung<br />

und ist zu ergänzen um Kriterien, die auf geeignete Weise die Gefährdung<br />

von Kindern durch Diabetes, Kinderkaries und Fettleibigkeit reflektieren.<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Kriterien dienen zusätzlich die besonderen entwicklungspsychologischen<br />

Voraussetzungen der Kinder sowie der Stand ihres Ernährungswissens.<br />

Erkenntnisse aus der Werbewirkungsforschung spielen aufgrund<br />

des normativen Ausgangspunktes, dass Werbung bestimmten Anforderungen<br />

(z. B. „nicht irreführend“, „keine Interessenverletzung“, „Gesundheitsschutz“,<br />

„Sicherheit“ etc.) zu genügen hat, eine untergeordnete Rolle <strong>für</strong><br />

die Beurteilung der Werbung im Sinne des Projekts. Für die Beschreibung der<br />

gewählten Darstellungsweise sind allerdings die bestehenden Kenntnisse und<br />

Modelle zu berücksichtigen. Hierzu werden die neueren Forschungsergebnisse<br />

des Zusammenhangs von Konsumentenverhalten und Nahrungsmittelwerbung<br />

verwendet. Die Diskrepanzen in der Literatur weisen insgesamt darauf<br />

hin, dass es eines komplexeren Wirkungsmodells bedarf, um Werbewirkungen<br />

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